{"id":3046,"date":"2020-04-08T09:02:05","date_gmt":"2020-04-08T07:02:05","guid":{"rendered":"https:\/\/barth-datenschutz.de\/?p=3046"},"modified":"2023-03-07T08:34:30","modified_gmt":"2023-03-07T07:34:30","slug":"auskunftsrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/barth-datenschutz.de\/blog\/auskunftsrecht\/","title":{"rendered":"Das Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"672\" class=\"lazyload wp-image-3047\" src=\"https:\/\/barth-datenschutz.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/information-2910636_1920-1024x672.jpg\" data-orig-src=\"https:\/\/barth-datenschutz.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/information-2910636_1920-1024x672.jpg\" alt=\"\" srcset=\"data:image\/svg+xml,%3Csvg%20xmlns%3D%27http%3A%2F%2Fwww.w3.org%2F2000%2Fsvg%27%20width%3D%271024%27%20height%3D%27672%27%20viewBox%3D%270%200%201024%20672%27%3E%3Crect%20width%3D%271024%27%20height%3D%27672%27%20fill-opacity%3D%220%22%2F%3E%3C%2Fsvg%3E\" data-srcset=\"https:\/\/barth-datenschutz.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/information-2910636_1920-300x197.jpg 300w, https:\/\/barth-datenschutz.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/information-2910636_1920-768x504.jpg 768w, https:\/\/barth-datenschutz.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/information-2910636_1920-1024x672.jpg 1024w, https:\/\/barth-datenschutz.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/information-2910636_1920-1536x1008.jpg 1536w, https:\/\/barth-datenschutz.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/information-2910636_1920.jpg 1920w\" data-sizes=\"auto\" data-orig-sizes=\"(max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><\/p>\n<p>Mit Einf\u00fchrung der Datenschutzgrundverordnung wurden die Rechte der betroffenen Personen weiter gest\u00e4rkt. Als wichtigstes Auskunftsrecht gilt dabei das &#8222;Auskunftsrecht der betroffenen Person nach Artikel 15 DSGVO.<\/p>\n<p>Als Verantwortlicher d\u00fcrfen Sie den internen Aufwand f\u00fcr die korrekte Beantwortung einer Betroffenenanfrage nicht untersch\u00e4tzen. Der kann enorm sein. Werden Sie durch die Barth Regelwerk GmbH betreut oder sind Nutzer von Datenschutz365 ist ein Prozess f\u00fcr Betroffenenrechte bereits im Managementsystem hinterlegt.<\/p>\n<p>K\u00fcmmern Sie sich selbst um Ihren Datenschutz m\u00fcssen Sie unbedingt einen Prozess f\u00fcr die Bearbeitung von Betroffenenanfragen etablieren. Danach wird im Rahmen Ihrer Rechenschaftspflicht mit als erstes gefragt.<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"691\" class=\"lazyload wp-image-3049\" src=\"https:\/\/barth-datenschutz.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/icon-2-bleistift-1024x691.jpg\" data-orig-src=\"https:\/\/barth-datenschutz.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/icon-2-bleistift-1024x691.jpg\" alt=\"\" srcset=\"data:image\/svg+xml,%3Csvg%20xmlns%3D%27http%3A%2F%2Fwww.w3.org%2F2000%2Fsvg%27%20width%3D%271024%27%20height%3D%27691%27%20viewBox%3D%270%200%201024%20691%27%3E%3Crect%20width%3D%271024%27%20height%3D%27691%27%20fill-opacity%3D%220%22%2F%3E%3C%2Fsvg%3E\" data-srcset=\"https:\/\/barth-datenschutz.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/icon-2-bleistift-300x203.jpg 300w, https:\/\/barth-datenschutz.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/icon-2-bleistift-768x518.jpg 768w, https:\/\/barth-datenschutz.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/icon-2-bleistift-1024x691.jpg 1024w, https:\/\/barth-datenschutz.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/icon-2-bleistift-1536x1037.jpg 1536w, https:\/\/barth-datenschutz.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/icon-2-bleistift-scaled.jpg 2560w\" data-sizes=\"auto\" data-orig-sizes=\"(max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><\/p>\n<p><strong>Auskunftsrecht als \u201eRecht der Rechte\u201c<\/strong><\/p>\n<p>Das Auskunftsrecht gilt als das wichtigste Recht, das die DSGVO gew\u00e4hrt. Ein wesentlicher Grund daf\u00fcr: Nur wer wei\u00df, wo Daten \u00fcber ihn gespeichert sind, kann weitere Rechte geltend machen, etwa das Recht auf die Berichtigung von falschen Daten oder die L\u00f6schung.<\/p>\n<p><strong>Zwei Stufen des Umfangs einer Auskunft nach Artikel 15<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>Stufe 1:<\/strong> Ein Betroffener m\u00f6chte von einem Unternehmen oder einer Beh\u00f6rde beauskunftet haben, ob es \u00fcberhaupt Daten verf\u00fcgt, die ihn betreffen. Die Antwort auf diese Frage ist im Ergebnis einfach: Ist das der Fall, lautet die Antwort \u201eja\u201c (Fall der Positivauskunft). Ist das nicht der Fall, lautet die Antwort \u201enein\u201c (Fall der Negativauskunft).<\/li>\n<li><strong>Stufe 2:<\/strong> Falls Daten vorhanden sind, hat der Betroffene das Recht, diese Daten zu erhalten. Zudem m\u00fcssen Sie als Verantwortlicher weitere Informationen dazu liefern. Dazu geh\u00f6rt etwa die Angabe des Zwecks, zu dem die Daten verarbeitet werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Gerade KMU haben hohen Organisationsaufwand<\/strong><\/p>\n<p>Das umfassende Auskunftsrecht ist ein sehr wichtiger Baustein des Datenschutzes. Gerade im Zeitalter der Digitalisierung und Big Data werden Daten immer wertvoller und aus Betroffenensicht m\u00fcssen wir die M\u00f6glichkeit haben, zu Wissen wer Daten von uns verarbeitet. Dennoch sind viele Unternehmen davon nicht nur begeistert. Sie haben keineswegs etwas zu verbergen, wie Verbrauchersch\u00fctzer oft glauben. Vielmehr f\u00fcrchten sie den Aufwand, den solche Anfragen verursachen. Er ergibt sich aus mehreren Aspekten:<\/p>\n<ul>\n<li>Zun\u00e4chst einmal muss \u00fcberall im Unternehmen gesucht werden, ob Daten \u00fcber die anfragende Person vorhanden sind. Hinweise darauf, wo wahrscheinlich etwas zu finden ist, erleichtern die Suche. Beispiel: Die anfragende Person gibt an, dass sie mehrfach als Zeitarbeiter im Unternehmen gearbeitet hat. Ausdr\u00fccklich verpflichtet ist sie zu solchen Angaben allerdings nicht. Sinnvoll sind sie trotzdem. Sie k\u00f6nnen eine Antwort wesentlich beschleunigen.<\/li>\n<li>Der Auskunftsanspruch betrifft auch Daten auf Papier. Dies kann den Aufwand bei der Suche vervielfachen.<\/li>\n<li>Der Auskunftsanspruch ist zeitlich nicht begrenzt. Er erstreckt sich auf alle Daten, die vorhanden sind \u2013 auch auf solche, die schon viele Jahre unangetastet im Firmenkeller liegen.<\/li>\n<li>Der Auskunftsanspruch besteht auch dann, wenn es um sehr gro\u00dfe Datenmengen geht, etwa um mehrere tausend Seiten.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Recht auf eine kostenlose Kopie<\/strong><\/p>\n<p>Sind die Daten gefunden, hat die anfragende Person Anspruch auf eine kostenlose Kopie. Besonders bei umfangreichen Papierunterlagen kann dies f\u00fcr das Unternehmen ins Geld gehen. \u201eEine\u201c Kopie ist dabei w\u00f6rtlich zu nehmen. Wer eine zweite Kopie will, etwa weil er die erste Kopie verloren hat, muss daf\u00fcr zahlen.<\/p>\n<p><strong>Grenzen bei Gesch\u00e4ftsgeheimnissen<\/strong><\/p>\n<p>Der Auskunftsanspruch geht zwar weit. Grenzen hat er aber trotzdem. So ist ausdr\u00fccklich festgelegt, dass \u201edas Recht auf Erhalt einer Kopie die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeintr\u00e4chtigen\u201c darf. Dies wirkt abstrakt, hat aber sehr konkrete Auswirkungen. In den Erw\u00e4gungsgr\u00fcnden der DSGVO ist als Beispiel genannt, dass der Auskunftsanspruch Gesch\u00e4ftsgeheimnisse nicht beeintr\u00e4chtigen darf. Der Auskunftsanspruch darf sie also nicht aushebeln.<\/p>\n<p><strong>Kein Anspruch auf eine verst\u00e4ndliche Auskunft<\/strong><\/p>\n<p>Wer Auskunft verlangt, erh\u00e4lt die Daten \u00fcbrigens so, wie sie vorliegen. Ob er inhaltlich mit ihnen etwas anfangen kann, ist sein Problem. Denn einen Anspruch auf Erl\u00e4uterung des Inhalts von Daten sieht die DSGVO nicht vor. Dies wird vor allem im Bereich der Medizin wichtig. In der DSGVO hei\u00dft es ausdr\u00fccklich, dass sich der Auskunftsanspruch auch auf Daten in Patientenakten bezieht. Die Verst\u00e4ndlichkeit der dort verwendeten Fachbegriffe und K\u00fcrzel ist damit in keiner Weise garantiert. Es ist Sache des Antragstellers, wie er damit klarkommt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit Einf\u00fchrung der Datenschutzgrundverordnung wurden die Rechte der betroffenen Personen weiter gest\u00e4rkt. 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