{"id":3987,"date":"2020-12-28T09:00:03","date_gmt":"2020-12-28T08:00:03","guid":{"rendered":"https:\/\/barth-datenschutz.de\/?p=3987"},"modified":"2023-03-06T16:20:47","modified_gmt":"2023-03-06T15:20:47","slug":"datenschutz-bei-office-365-produkten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/barth-datenschutz.de\/blog\/datenschutz-bei-office-365-produkten\/","title":{"rendered":"Datenschutz bei Office 365-Produkten: Neue Entwicklungen in der Debatte"},"content":{"rendered":"<p>Der Juli 2020 brachte eine Datenschutz-Debatte ins Rollen. Nachdem sich deutsche Unternehmen und Schulen gerade langsam daran gew\u00f6hnt hatten, auf Videokommunikation umzustellen, schlug das Schrems-II-Urteil ein. Besser bekannt als Privacy-Shield-Urteil, legte der Europ\u00e4ische Gerichtshof darin fest: Die \u00dcbertragung personenbezogener Daten in Drittl\u00e4nder ist unzul\u00e4ssig, solange diese L\u00e4nder nicht ein \u00e4hnlich hohes Datenschutzniveau wie die EU vorweisen.<\/p>\n<h2>Wer seine Kommunikation \u00fcber US-Dienstleister abwickelte, kam nun ins Straucheln<\/h2>\n<p>Das Problem dabei: Ein Gro\u00dfteil der Videokommunikations-Anbieter wie Microsoft Teams oder Zoom haben ihren Sitz in den USA \u2013 und dort ist Datenschutz nach DSGVO-Standards bekannterma\u00dfen nicht gegeben. US-Anbieter bekamen deutlich Kritik ab und die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk empfahl sogar in einer \u00f6ffentlichen Stellungnahme, auf solche Anbieter komplett zu verzichten. Konkret zum Datenschutz bei Microsoft Teams (als Teil von Microsoft 365, fr\u00fcher Office 365) gab sie bekannt:<\/p>\n<p><em>\u201eDer Anbieter beh\u00e4lt sich die Verarbeitung von Auftragsdaten zu eigenen Zwecken vor. M\u00e4ngel im Auftragsverarbeitungsvertrag. Viele Unklarheiten und Widerspr\u00fcche im Auftragsverarbeitungsvertrag. Unzul\u00e4ssige Datenexporte. Anbieter hat <\/em><em> Auftragsverarbeitungsvertrag ohne Kennzeichnung umfangreich nachtr\u00e4glich ge\u00e4ndert; Version (laut Metadaten) vom 3.1.2020 enth\u00e4lt unzul\u00e4ssige Einschr\u00e4nkungen des Weisungsrechts.\u201c<\/em><\/p>\n<p><em>Quelle: <\/em><a href=\"https:\/\/www.datenschutz-berlin.de\/fileadmin\/user_upload\/pdf\/orientierungshilfen\/2020-BlnBDI-Hinweise_Berliner_Verantwortliche_zu_Anbietern_Videokonferenz-Dienste.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><em>Hinweise zu Videokonferenz-Diensten<\/em><\/a><\/p>\n<h2>Microsoft gibt bekannt: Microsoft 365 soll mehr Datenschutz gew\u00e4hrleisten<\/h2>\n<p>Unternehmen und Schulen stellte das vor eine Herausforderung: Wie kann der rechtskonforme Einsatz nun aussehen? Nachdem eine Berliner Schule zwischenzeitlich aufgrund der Unsicherheiten sogar in den <a href=\"https:\/\/www.berliner-zeitung.de\/lernen-arbeiten\/lichtenberger-grundschule-tritt-in-eine-art-digitalstreik-li.122047#Echobox=1606582576?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Digitalstreik<\/a> gegangen war, gibt es jetzt erfreuliche Nachrichten aus Baden-W\u00fcrttemberg \u2013 insbesondere zum Datenschutz bei Microsoft-Produkten.<\/p>\n<p>Die baden-w\u00fcrttembergische Datenschutzaufsicht sitzt aktuell mit dem Kultusministerium und Microsoft zusammen und bespricht, wie es mit den digitalen Bildungsplattformen f\u00fcr die Schulen im Land weitergehen soll. Diese soll n\u00e4mlich auf Microsoft Teams laufen \u2013 und das bitte datenschutzkonform.<\/p>\n<h2>Microsoft erweitert in Zusammenarbeit mit Datenschutzbeauftragten seine Standardklauseln<\/h2>\n<p>Beh\u00f6rdenleiter Dr. Stefan Brink gab auf Basis dieses Projekts bekannt, dass Microsoft seine Standardklauseln erweitern und so den Datenschutz bei Office 365 bzw. Microsoft 365 ausbauen will. Folgende <a href=\"https:\/\/blogs.microsoft.com\/on-the-issues\/2020\/11\/19\/defending-your-data-edpb-gdpr\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Zusagen<\/a> gibt der Konzern in seinem \u201eAdditional Safeguards Addendum to Standard Contractual Clauses\u201c:<\/p>\n<ul>\n<li>Sollten US-Beh\u00f6rden die Herausgabe von Daten von Microsoft verlangen, will Microsoft den betroffenen Nutzer sofort informieren.<\/li>\n<li>Microsoft verpflichtet sich, den Rechtsweg zu gehen, sollten die US-Beh\u00f6rden eine solche Mitteilung verbieten. Au\u00dferdem will das Unternehmen auf diese Weise die Datenherausgabe m\u00f6glichst verhindern, indem es sich auf die Datenschutz-Rechte der Europ\u00e4ischen Union beruft.<\/li>\n<li>Microsoft \u00fcbernimmt dar\u00fcber hinaus Haftung und leistet Schadenersatz, wenn Nutzer von Microsoft 365-Produkten benachteiligt bzw. und deren Datenschutzrechte verletzt wurden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Dr. Brink zeigt sich positiv \u00fcberrascht, dass Microsoft die Garantien nun so weit fasst \u2013 auch wenn diese Ma\u00dfnahmen in enger Zusammenarbeit mit der Datenschutzaufsichtsbeh\u00f6rde Baden-W\u00fcrttemberg gefasst wurden. Orientiert hat sich das Unternehmen dabei an der <a href=\"https:\/\/www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de\/wp-content\/uploads\/2018\/01\/muster_adv.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Formulierungshilfe des LfDI<\/a> vom September.<\/p>\n<h2>Geteilte Meinungen zum neuen Datenschutz-Versprechen bei Microsoft 365<\/h2>\n<p>Auch andere Datenschutzbeh\u00f6rden reagieren positiv auf dieses Versprechen. Der Pr\u00e4sident des Bayrischen Landesamts f\u00fcr Datenschutzaufsicht, Michael Will, kommentiert:<\/p>\n<p>\u201e<em>Die Vorschl\u00e4ge von Microsoft sind ein wertvoller Impuls f\u00fcr die gemeinsame Suche nach Rechtssicherheit f\u00fcr Daten\u00fcbermittlungen in die USA genauso wie in andere Staaten, deren Rechtsordnung den Schutzstandard des europ\u00e4ischen Datenschutzrechts nicht hinreichend gew\u00e4hrleisten k\u00f6nnen.\u201c<\/em><\/p>\n<p>Dr. Brink geht davon aus, dass die anderen US-Anbieter dem Beispiel von Microsoft nun folgen werden und ebenfalls die notwendigen Garantien in ihre Standardvertragsklauseln integrieren. Ansonsten werden sie den europ\u00e4ischen Markt verlieren. Er stellt jedoch auch fest:<\/p>\n<p><em>\u201e[\u2026] eine Erg\u00e4nzung der Standardvertragsklauseln k\u00f6nne eben nicht dazu f\u00fchren, dass der vom Europ\u00e4ischen Gerichtshof als unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig beanstandete Zugriff der US-amerikanischen Geheimdienste auf die Daten unterbunden werde.\u201c<\/em><\/p>\n<p>Die Transferproblematik in die USA sei \u201enicht generell gel\u00f6st.\u201c<\/p>\n<p>Und auch in Berlin ist man mit der Stellungnahme Microsofts und dem Datenschutz bei Microsoft 365-Produkten nicht ganz zufrieden. Dort hei\u00dft es:<\/p>\n<p><em>\u201eDie meisten \u00c4nderungen sind positiv zu bewerten. Dennoch bleibt eins der wichtigsten Grundprobleme des Vertrags, dass er an vielen Stellen unklar und widerspr\u00fcchlich ist, bestehen.\u201c<\/em> Die Berliner Datenschutzbeh\u00f6rde will den Dienstleister weiter im Blick behalten.<\/p>\n<h2>Was bedeutet das nun f\u00fcr Sie?<\/h2>\n<p>Aus meiner Sicht ist ein erster wichtiger, sehr gro\u00dfer Schritt getan, um Microsoft 365 datenschutzgerecht zu gestalten. Besonders f\u00fcr mittlere und kleine Unternehmen sowie Schulen ist das eine positive Nachricht.<\/p>\n<p>Gegen\u00a0die Nutzung von Microsoft 365 und der Microsoft-Cloud bestehen aus meiner Sicht keine Einw\u00e4nde. Es gelten nat\u00fcrlich immer noch die <a href=\"https:\/\/barth-datenschutz.de\/oeffentlich\/zoom-ist-boese-oder-doch-nicht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">f\u00fcnf Pr\u00fcfschritte<\/a>. Nur eben k\u00f6nnen Sie bei Microsoft unter dem Punkt \u201eRechtsgrundlage f\u00fcr den Transfer in ein Drittland\u201c schon einen Haken setzen. Dar\u00fcber hinaus sollten Sie geeignete technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen zum Schutz der Daten zu ergreifen. Dies gilt \u00fcbrigens immer, auch wenn Sie sich f\u00fcr einen europ\u00e4ischen Anbieter entscheiden w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Wenn Sie aktuell andere US-Anbieter im Einsatz haben, m\u00fcssen Sie diese nicht sofort ersetzen. Ich werde Sie hier im Blog informieren, sobald absehbar ist, welche Firmen dem Beispiel von Microsoft folgen \u2013 oder welche Anbieter nicht mehr DSGVO-konform eingesetzt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<h2>Erweiterte Datenschutz-Hinweise zur Nutzung von<\/h2>\n<p>Aufgrund der aktuellen Unsicherheit nach dem \u201eSchrems II\u201c-Urteil empfehle ich dennoch: Informieren Sie die Betroffenen (d.h. Webinar- und Konferenzteilnehmer) nochmals explizit, dass US-Dienstleister eingesetzt werden. Hier ein Textvorschlag:<\/p>\n<p>Wir weisen Sie darauf hin, dass wir im Rahmen [der Schulung, der Videokonferenz\u2026] den US-Dienstleister [Name] nutzen. Dabei k\u00f6nnen personenbezogene Daten in die USA \u00fcbermittelt werden, obwohl die EU-Kommission nicht generell ein der EU angemessenes Datenschutzniveau f\u00fcr die USA festgestellt hat. Ihre Daten k\u00f6nnen dem Zugriff von Sicherheitsbeh\u00f6rden unterliegen, ohne dass angemessene Rechtsbehelfe bestehen. Hierbei werden die EU-Standardvertragsklauseln mit weiteren Umsetzungsma\u00dfnahmen als Grundlage der \u00dcbermittlung angewendet.<\/p>\n<h2>Fazit: Die datenschutzkonforme Nutzung von Office 365 nimmt eine erfreuliche Entwicklung<\/h2>\n<p>Wer f\u00fcr den Kundenkontakt oder die interne Kommunikation weiterhin auf Office 365 setzen will, kann nach aktuellem Stand der Entwicklungen ruhiger schlafen. Auch wenn diese Ma\u00dfnahmen weiterhin auf Kritik sto\u00dfen, sind sie doch eng mit deutschen Datenschutzbeh\u00f6rden abgestimmt. Verfolgen Sie die f\u00fcnf Pr\u00fcfschritte, um die Nutzung von Office 365 datenschutztechnisch abzurunden \u2013 aus meiner Sicht bestehen gegen den Einsatz keine Bedenken!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Microsoft 365, fr\u00fcher Office 365, kam in Datenschutz-Kreisen in den letzten Monaten in Kritik. Besonders durch das Schrems-II-Urteil waren viele Unternehmen verunsichert, ob sie weiterhin auf Microsoft als Videokommunikations-Dienstleister setzen sollten. Jetzt gibt es erfreuliche Neuigkeiten.<\/p>\n","protected":false},"author":106,"featured_media":3994,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[87,96],"tags":[220,78,221],"class_list":["post-3987","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-apps-und-software","category-datenschutz-fuer-unternehmen","tag-datenschutz-bei-microsoft-produkten","tag-microsoft-365","tag-microsoft-cloud"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/barth-datenschutz.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3987","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/barth-datenschutz.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/barth-datenschutz.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/barth-datenschutz.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/106"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/barth-datenschutz.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3987"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/barth-datenschutz.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3987\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/barth-datenschutz.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media\/3994"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/barth-datenschutz.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3987"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/barth-datenschutz.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3987"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/barth-datenschutz.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3987"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}