{"id":4740,"date":"2021-06-07T09:00:34","date_gmt":"2021-06-07T07:00:34","guid":{"rendered":"https:\/\/barth-datenschutz.de\/?p=4740"},"modified":"2021-11-02T13:58:50","modified_gmt":"2021-11-02T12:58:50","slug":"datenschutzkonzept-leitfaden-fuer-unternehmer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/barth-datenschutz.de\/blog\/datenschutzkonzept-leitfaden-fuer-unternehmer\/","title":{"rendered":"Das Datenschutzkonzept: Ein Leitfaden f\u00fcr Unternehmer"},"content":{"rendered":"<p>Ein Datenschutzkonzept beinhaltet die umfassende Dokumentation all Ihrer Datenverarbeitungs-T\u00e4tigkeiten und Ihrer Ma\u00dfnahmen zum Datenschutz. Mit ihm weisen Sie nach, dass Sie \u00fcber die Bestimmungen der DSGVO im Bilde sind und sie umsetzen. Lesen Sie in diesem Beitrag, welche Fragen Sie beim Erstellen dieser Dokumentation beantworten m\u00fcssen!<\/p>\n<h2>Brauchen Sie ein solches Konzept?<\/h2>\n<p>Dazu verpflichtet sind Sie nur indirekt. Wer die DSGVO durchgeht, findet an verschiedenen Stellen einen Hinweis auf die Dokumentationspflicht der Datenschutz-Ma\u00dfnahmen im Unternehmen. So fordert <a href=\"https:\/\/dsgvo-gesetz.de\/art-5-dsgvo\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Artikel 5, Absatz 2 DSGVO<\/a> beispielsweise:<\/p>\n<p><em>\u201eDer Verantwortliche ist f\u00fcr die Einhaltung des Absatzes 1 [Anm.: Absatz 1 regelt die Grunds\u00e4tze der Datenverarbeitung] verantwortlich und muss dessen Einhaltung nachweisen k\u00f6nnen (\u2018Rechenschaftspflicht\u2019).\u201c<\/em><\/p>\n<p>Auch diverse Formulierungen in <a href=\"https:\/\/dsgvo-gesetz.de\/art-7-dsgvo\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Artikel 7<\/a>, <a href=\"https:\/\/dsgvo-gesetz.de\/art-24-dsgvo\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Artikel 24<\/a>, <a href=\"https:\/\/dsgvo-gesetz.de\/art-33-dsgvo\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Artikel 33<\/a> und <a href=\"https:\/\/dsgvo-gesetz.de\/art-35-dsgvo\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Artikel 35<\/a> legen Ihnen eine sorgf\u00e4ltige Dokumentation nahe. Daraus ergibt sich letztendlich das Datenschutzkonzept, in welchem die Einhaltung aller Bestimmungen der DSGVO nachgewiesen wird. Besonders wichtig ist dies, falls Sie mit Aufsichtsbeh\u00f6rden in Konflikt geraten. Andererseits kann das Datenschutzkonzept aber auch als \u201eHandbuch\u201c im Unternehmen selbst dienen, um allen Angestellten eine Richtlinie f\u00fcr den Umgang mit Daten vorzugeben. Weiterhin dient das Konzept als \u00dcberblick f\u00fcr Kunden oder andere am Unternehmen Beteiligte, wie Sie mit deren Daten umgehen.<\/p>\n<p>Was genau in dieser Dokumentation enthalten sein muss, unterscheidet sich je nach Unternehmen und Umfang der Verarbeitungst\u00e4tigkeiten. Deshalb ist ein sachgem\u00e4\u00dfes Datenschutzkonzept auch eine komplexe Aufgabe, die Genauigkeit und Kenntnis der Datenschutzregelungen fordert. Starten Sie am besten mit einem Audit, um bestehende Systeme bzw. Prozesse zu erfassen und zu pr\u00fcfen. Anschlie\u00dfend schlage ich vor, Ihr Datenschutzkonzept nach folgendem Muster aufzubauen und die Punkte an Ihr Unternehmen anzupassen.\u00a0 <a href=\"https:\/\/barth-datenschutz.de\/kontakt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kontaktieren Sie mich dazu am besten<\/a>, sobald Sie den Beitrag gelesen haben, und lassen Sie uns Ihr Konzept gemeinsam erstellen \u2013 von Anfang an richtig und mit weniger Aufwand Ihrerseits!<\/p>\n<p>Hinweis: Bei diesem Leitfaden handelt es sich um die Angaben f\u00fcr ein Unternehmensdatenschutzkonzept. Dieses l\u00e4sst sich anschlie\u00dfend noch detaillierter in ein prozess-, produkt- und anwendungsspezifisches Konzept untergliedern.<\/p>\n<h2>Diese Angaben geh\u00f6ren in ein grundlegendes Datenschutzkonzept<\/h2>\n<h3>1. Rahmenbedingungen<\/h3>\n<p>Zu Beginn Ihres Datenschutzkonzepts stellen Sie die Ziele dar, die Sie mit dieser Dokumentation verfolgen. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Richtlinie f\u00fcr Mitarbeiter oder ein Nachweis f\u00fcr Aufsichtsbeh\u00f6rden oder Kunden handeln. Au\u00dferdem geben Sie an dieser Stelle an, auf welche Weise Sie Daten verarbeiten. Orientieren Sie sich hierzu an den Vorgaben aus <a href=\"https:\/\/dsgvo-gesetz.de\/art-5-dsgvo\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Artikel 5, Absatz 1 DSGVO<\/a>. Erg\u00e4nzen Sie das Vorwort um Ort und Datum der Ver\u00f6ffentlichung und, soweit eine \u00dcberarbeitung erfolgt ist, die Aktualit\u00e4t. Wichtig ist au\u00dferdem die rechtliche Grundlage, auf der Sie personenbezogene Daten verarbeiten bzw. speichern. <a href=\"https:\/\/dsgvo-gesetz.de\/art-6-dsgvo\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Artikel 6 DSGVO<\/a> listet auf, in welchem Rahmen die Datenverarbeitung rechtm\u00e4\u00dfig ist.<\/p>\n<h3>2. Verantwortliche<\/h3>\n<p>Wer ist in Ihrem Unternehmen f\u00fcr das Einhalten der DSGVO zust\u00e4ndig? In Ihrem Datenschutzkonzept d\u00fcrfen Name und Kontaktdaten dieser Personen nicht fehlen. \u00dcblicherweise sind das der Datenschutz-Verantwortliche, der <a href=\"https:\/\/barth-datenschutz.de\/oeffentlich\/datenschutzbeauftragter-extern-oder-intern-fallbeispiel\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">interne oder externe Datenschutzbeauftragte<\/a> und dessen Vertreter.<\/p>\n<h3>3. Verarbeitungst\u00e4tigkeiten<\/h3>\n<p>In jedem Fall geh\u00f6rt in das Datenschutzkonzept eine Angabe, wessen <a href=\"https:\/\/barth-datenschutz.de\/oeffentlich\/personenbezogene-daten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">personenbezogene Daten<\/a> in Ihrem Unternehmen verarbeitet werden und zu welchem genauen Zweck:<\/p>\n<ul>\n<li>Mitarbeiterdaten zur Personalverwaltung\/Gehaltsabrechnung<\/li>\n<li>Kunden- oder Lieferantendaten zur Auftragserf\u00fcllung<\/li>\n<li>Patientendaten zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Behandlung<\/li>\n<li>usw.<\/li>\n<\/ul>\n<h3>4. Datensicherheit<\/h3>\n<p>Geben Sie an, wie Ihr Unternehmen mit den erhobenen Daten umgeht. F\u00fcnf Bereiche sind dabei wichtig.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Aufbewahrung:<\/strong> Wo und wie bewahrt Ihr Unternehmen die Daten auf?<\/li>\n<li><strong>Zugriffsschutz:<\/strong> Wer ist in Ihrem Unternehmen dazu berechtigt, auf die Daten zuzugreifen? Welche technischen und organisatorischen Ma\u00dfnahmen ergreifen Sie, um unbefugten Zugriff zu verhindern?<\/li>\n<li><strong>L\u00f6schen:<\/strong> Wie lange speichern Sie welche Daten? Gibt es eine Richtlinie, wie Daten so gel\u00f6scht werden, dass sie nicht wiederhergestellt werden k\u00f6nnen? Und wie stellen Sie sicher, dass Daten nach Ablauf der Frist tats\u00e4chlich gel\u00f6scht werden?<\/li>\n<li><strong>Weiterleitung:<\/strong> An wen leiten Sie Daten weiter \u2013 zum Beispiel im Rahmen einer <a href=\"https:\/\/barth-datenschutz.de\/oeffentlich\/auftragsverarbeitungsvereinbarung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Auftragsverarbeitungsvereinbarung<\/a>? Werden Daten gar in Drittl\u00e4nder au\u00dferhalb des Geltungsbereichs der DSGVO weitergeleitet?<\/li>\n<li><strong>Anonymisierung:<\/strong> Daten m\u00fcssen so aufbewahrt werden, dass sich daraus keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf Personen ziehen lassen. Wie anonymisiert Ihr Unternehmen Daten? Wie gew\u00e4hrleisten Sie, dass einmal anonymisierte Daten nicht durch Unbefugte zur\u00fcckerlangt werden k\u00f6nnen? Und unter welchen Bedingungen sind verarbeitende Personen befugt, die Daten zur\u00fcckzuverfolgen?<\/li>\n<\/ul>\n<h3>5. Auskunftserteilung<\/h3>\n<p>Wessen Daten verarbeitet bzw. gespeichert werden, der hat ein Recht auf Auskunft dar\u00fcber. In Ihrem Datenschutzkonzept sollte daher eine Richtlinie enthalten sein, die genau das regelt.<\/p>\n<h3>6. Notfallplan<\/h3>\n<p>Es kann immer vorkommen, dass einem Mitarbeiter eine Datenschutzpanne unterl\u00e4uft oder es eine technische St\u00f6rung gibt, durch die Daten in unbefugte H\u00e4nde gelangen. F\u00fcr solche Situationen sollten Sie schon vorab einen Notfallplan ausarbeiten, der vier Fragen beantwortet:<\/p>\n<ul>\n<li>Was sind risikobehaftete Stellen in Ihrem Unternehmen, an denen Datenschutzpannen eher auftreten k\u00f6nnten? Und welche m\u00f6glichen Situationen ergeben sich daraus?<\/li>\n<li>An welchen Verantwortlichen k\u00f6nnen sich Mitarbeiter wenden, wenn sie einen Datenschutzversto\u00df bemerken oder gemeldet bekommen?<\/li>\n<li>Mit welchen Pr\u00fcfschritten sch\u00e4tzen Sie ab, wie gro\u00df das Risiko f\u00fcr Betroffene ist?<\/li>\n<li>Welche Ma\u00dfnahmen m\u00fcssen ihre Mitarbeiter anschlie\u00dfend ergreifen?<\/li>\n<\/ul>\n<p>Details dazu, wie Sie in einer solchen Situation handeln, erfahren Sie in meinem Leitfaden <a href=\"https:\/\/barth-datenschutz.de\/oeffentlich\/datenschutzanzeige-erhalten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u201eDatenschutzanzeige \u2013 Das m\u00fcssen Sie tun\u201c.<\/a><\/p>\n<h2>Arbeiten Sie beim Erstellen des Datenschutzkonzepts mit einem Experten zusammen<\/h2>\n<p>Ein Datenschutzkonzept ist, wie ich bereits erw\u00e4hnt habe, eine komplexe Angelegenheit, f\u00fcr die je nach Unternehmen verschiedenste Fragestellungen betrachtet werden m\u00fcssen. Dieser Beitrag soll nur als erster Einblick dienen, wie umfangreich diese Dokumentation sein kann. Ein ordentliches Datenschutzkonzept sollten Sie detailliert ausarbeiten. Damit Sie dabei keine wichtigen Punkte vergessen, empfehle ich Ihnen: Ziehen Sie einen Datenschutz-Experten zu Rate. So sind Sie im Rahmen der Dokumentationspflicht auf der sicheren Seite.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Datenschutzkonzept beinhaltet die umfassende Dokumentation all Ihrer Datenverarbeitungs-T\u00e4tigkeiten und Ihrer Ma\u00dfnahmen zum Datenschutz. 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