{"id":4753,"date":"2021-06-21T09:00:50","date_gmt":"2021-06-21T07:00:50","guid":{"rendered":"https:\/\/barth-datenschutz.de\/?p=4753"},"modified":"2021-11-04T08:30:48","modified_gmt":"2021-11-04T07:30:48","slug":"datenschutzerklaerung-auf-ihrer-website","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/barth-datenschutz.de\/blog\/datenschutzerklaerung-auf-ihrer-website\/","title":{"rendered":"Was Sie beim Erstellen der Datenschutzerkl\u00e4rung auf Ihrer Website unbedingt beachten sollten"},"content":{"rendered":"<p>Die Datenschutzerkl\u00e4rung darf auf keiner Website fehlen \u2013 das regelt die DSGVO. Aber was genau bezweckt sie eigentlich? Und was muss darin stehen, damit sie den Anforderungen der DSGVO gerecht wird? Lesen Sie jetzt weiter, wenn Sie Antworten auf diese Fragen brauchen!<\/p>\n<h2>Wer braucht eine Datenschutzerkl\u00e4rung auf der Website?<\/h2>\n<p>Und warum geh\u00f6rt die Datenschutzerkl\u00e4rung \u00fcberhaupt auf Ihre Website? Das ist schnell erkl\u00e4rt. Eine Datenschutzerkl\u00e4rung brauchen Sie immer dann, wenn auf Ihrer Website personenbezogene Daten auf jegliche Weise erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Das gilt auch bei vermeintlich \u201epers\u00f6nlichen\u201c Seiten, die Sie vielleicht nur anl\u00e4sslich eines gro\u00dfen Geburtstags erstellt haben. Hier gelangen zumindest IP-Adressen der Nutzer zum Server-Host \u2013 auch wenn sie dort in der Regel anonymisiert gespeichert werden sollten.<\/p>\n<p>Im Grunde ist die Datenschutzerkl\u00e4rung daf\u00fcr da, die Datenerhebung m\u00f6glichst transparent zu machen. Mit ihr k\u00f6nnen Nutzer nachvollziehen, warum und auf welche Weise ihre personenbezogenen Daten erhoben und weiterverwendet werden. Nicht immer ist das n\u00e4mlich sofort klar: Wer seine Daten f\u00fcrs Online-Shopping eingibt, geht davon aus, dass diese f\u00fcr die Kaufabwicklung genutzt werden \u2013 denkt aber nicht unbedingt daran, dass einige Daten in Statistiken oder Analysen des Kaufverhaltens Verwendung finden!<\/p>\n<p>Daraus ergibt sich: Die Datenschutzerkl\u00e4rung auf Ihrer Website muss \u2026<\/p>\n<ol>\n<li>verst\u00e4ndlich sein: Nutzer sollten ohne Anwaltssprech-\u00dcbersetzer verstehen, wie Sie deren Daten verarbeiten.<\/li>\n<li>aktuell sein: F\u00fchren Sie jedes Tool, jedes PlugIn, jeden Dienstleister auf. Simple Datenschutzerkl\u00e4rungs-Generatoren lohnen sich deshalb nur bedingt, denn jede \u00c4nderung muss sofort eingetragen werden. Setzen Sie lieber auf ein smartes Tool, sofern Sie keinen Datenschutzbeauftragten haben.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>Wo muss die Datenschutzerkl\u00e4rung stehen?<\/h2>\n<p>Am besten dort, wo Nutzer sie leicht finden. \u00dcblicherweise bauen Website-Betreiber im Footer-Men\u00fc ganz am Ende der Website ein Link zur Datenschutzerkl\u00e4rung ein. Ist sie versteckt, stellt das nur ein unn\u00f6tiges Hindernis f\u00fcr die User dar!<\/p>\n<h2>Die Datenschutzerkl\u00e4rung auf der Website \u2013 das muss rein<\/h2>\n<p>Der Inhalt der Website-Datenschutzerkl\u00e4rung ist mit der Informationspflicht nach <a href=\"https:\/\/dsgvo-gesetz.de\/art-13-dsgvo\/\">Artikel 13 DSGVO<\/a> ganz eindeutig geregelt.<\/p>\n<h3>Kontaktm\u00f6glichkeiten d\u00fcrfen in keiner Website-Datenschutzerkl\u00e4rung fehlen<\/h3>\n<p>Geben Sie Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie \u2013 wenn vorhanden \u2013 des Datenschutzbeauftragten an. An diese Personen k\u00f6nnen sich Website-Nutzer wenden, falls sie Fragen bez\u00fcglich der Verarbeitung ihrer Daten haben.<\/p>\n<h3>Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung<\/h3>\n<p>Wozu sammeln Sie die Daten eigentlich? Machen Sie hier genaue Angaben und denken Sie dabei daran, eine Rechtsgrundlage f\u00fcr die Verarbeitung anzugeben. Dazu k\u00f6nnen Sie auf die Bedingungen aus <a href=\"https:\/\/dsgvo-gesetz.de\/art-6-dsgvo\/\">Artikel 6 DSGVO<\/a> zur\u00fcckgreifen. Sammeln Sie Daten zur Wahrung berechtigter Interessen (Buchstabe f), m\u00fcssen Sie au\u00dferdem ausf\u00fchren, um welche berechtigten Interessen es sich dabei handelt. Ein ganz einfaches Beispiel daf\u00fcr w\u00e4re zum Beispiel: Eine Lieferservice-Website hat berechtigtes Interesse an den Daten, weil es sie an den ausgew\u00e4hlten Lieferdienst weitergeben muss, damit dieser Ihnen die Pizza liefern kann. Das berechtigte Interesse darf dabei keine Grundrechte verletzen.<\/p>\n<h3>Empf\u00e4nger, die die erhobenen Daten erhalten<\/h3>\n<p>In die Datenschutzerkl\u00e4rung Ihrer Website geh\u00f6rt selbstverst\u00e4ndlich eine Erl\u00e4uterung, an welche Dienstleister die Daten der Nutzer weitergegeben werden. Das sind zum Beispiel die Anbieter von Tracking-Tools wie Google Analytics oder bestimmter PlugIns, die die Funktionalit\u00e4t Ihrer Website sichern. Werden die Daten dabei in ein Drittland \u00fcbermittelt (d.h. ein Land, in dem die europ\u00e4ische DSGVO nicht gilt), m\u00fcssen Sie darauf gesondert hinweisen. Denn hierbei ist davon auszugehen, dass die Daten wom\u00f6glich nicht nach den Sicherheitsstandards der DSGVO verarbeitet\/gespeichert werden.<\/p>\n<h3>Speicherdauer der laut Datenschutzerkl\u00e4rung auf Ihrer Website erhobenen Daten<\/h3>\n<p>Geben Sie an, wie lange Sie erhobene Daten speichern. Sie k\u00f6nnen keinen festen Zeitraum absch\u00e4tzen? Dann weisen Sie in der Website-Datenschutzerkl\u00e4rung darauf hin, nach welchen Kriterien sich die Speicherdauer richtet bzw. was ausschlaggebend f\u00fcr das L\u00f6schen ist. Als Grundsatz gilt hier: Nicht l\u00e4nger als n\u00f6tig oder gesetzlich vorgeschrieben.<\/p>\n<h3>Betroffenenrechte der Website-Nutzer<\/h3>\n<p>Weisen Sie Nutzer auf deren Rechte bzgl. der Datenverarbeitung hin.<\/p>\n<ul>\n<li>Auskunftsrecht: Nutzer d\u00fcrfen jederzeit eine Auskunft einfordern, welche personenbezogenen Daten Sie gespeichert haben.<\/li>\n<li>Widerrufsrecht: Jeder hat das Recht, der weiteren Nutzung der Daten zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt dabei nicht r\u00fcckwirkend.<\/li>\n<li>Beschwerderecht: Ist ein Nutzer der Ansicht, dass Sie auf Ihrer Website gegen die DSGVO versto\u00dfen, darf er das bei der entsprechenden Aufsichtsbeh\u00f6rde melden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Dieser Hinweis sollte dabei nicht im Text untergehen. Stellen Sie ihn stattdessen deutlich heraus.<\/p>\n<h3>Weitere Angaben, die in die Datenschutzerkl\u00e4rung Ihrer Website geh\u00f6ren<\/h3>\n<p>Sofern im Hintergrund Ihrer Website eine automatisierte Entscheidungsfindung l\u00e4uft, m\u00fcssen Sie in Ihrer Datenschutzerkl\u00e4rung ebenfalls darauf hinweisen. Das kann zum Beispiel eine Bonit\u00e4tspr\u00fcfung sein oder ein sonstiger Algorithmus, der Daten zum Erstellen eines Profils nutzt. Abschlie\u00dfend sollten Sie au\u00dferdem Angaben machen, ob die Bereitstellung der Daten verpflichtend ist oder auf einer gesetzlichen Basis beruht.<\/p>\n<p>Die unter diesen Angaben gesammelten Daten d\u00fcrfen Sie nur wie angegeben verarbeiten. M\u00f6chten Sie gewisse Daten nun doch noch anderweitig verwenden, ist das nur im Rahmen einer neuen Datenschutzerkl\u00e4rung mit allen n\u00f6tigen Angaben gestattet.<\/p>\n<h2>Was passiert, wenn ich keine Datenschutzerkl\u00e4rung habe?<\/h2>\n<p>Dann versto\u00dfen Sie als Websitebetreiber gegen Ihre in der <a href=\"https:\/\/barth-datenschutz.de\/oeffentlich\/dsgvo-in-kleinen-unternehmen\/\">DSGVO<\/a> verankerte Informationspflicht. Je nachdem wie klein Ihre Website ist, mag das f\u00fcr eine ganze Weile auch gar nicht weiter auffallen. Bemerkt es jedoch ein Nutzer \u2013 oder gar ein Konkurrent \u2013 kann er es bei der Aufsichtsbeh\u00f6rde melden und Sie d\u00fcrfen mit einem Bu\u00dfgeld bis in Millionenh\u00f6he rechnen. K\u00fcmmern Sie sich also darum, eine vollst\u00e4ndige, DSGVO-konforme Datenschutzerkl\u00e4rung auf Ihrer Website einzubinden!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Datenschutzerkl\u00e4rung darf auf keiner Website fehlen \u2013 das regelt die DSGVO. Aber was genau bezweckt sie eigentlich? Und was muss darin stehen, damit sie den Anforderungen der DSGVO gerecht wird? 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