{"id":6602,"date":"2021-08-02T09:00:15","date_gmt":"2021-08-02T07:00:15","guid":{"rendered":"https:\/\/barth-datenschutz.de\/?p=6602"},"modified":"2025-02-13T12:48:44","modified_gmt":"2025-02-13T11:48:44","slug":"datenschutzhinweise-unternehmensbereichen-einsetzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/barth-datenschutz.de\/blog\/datenschutzhinweise-unternehmensbereichen-einsetzen\/","title":{"rendered":"So setzen Sie Datenschutzhinweise in verschiedenen Unternehmensbereichen richtig ein"},"content":{"rendered":"<p>Datenschutzhinweise ben\u00f6tigen Sie immer dann, wenn Sie auf irgendeine Weise Daten Ihrer Kunden, Besucher, Lieferanten, Bewerber oder Besch\u00e4ftigten verarbeiten. Mit ihr folgen Sie dem <a href=\"https:\/\/dsgvo-gesetz.de\/art-5-dsgvo\/\">Transparenz-Grundsatz<\/a> aus den Artikeln 12 ff. DSGVO. Jeder kann dann nachvollziehen, wann, warum und auf welche Weise Sie Daten verarbeiten. Eine solche Datenschutzerkl\u00e4rung sollen Sie \u00fcbrigens sowohl online als auch offline zur Verf\u00fcgung stellen. Dabei ist ein Medienbruch durchaus m\u00f6glich \u2013 zum Beispiel als QR-Code im Flyer, der zu den Datenschutzhinweisen in einer PDF-Datei weiterleitet.<\/p>\n<h2>Grundlegendes zur Datenschutzerkl\u00e4rung<\/h2>\n<p>Ganz gleich, ob es um Datenschutzhinweise im Online- oder Offlinebereich geht: Drei formale Bedingungen m\u00fcssen Sie in jedem Fall erf\u00fcllen.<\/p>\n<ol>\n<li><strong>Die Erkl\u00e4rung muss f\u00fcr jeden gut verst\u00e4ndlich sein.<\/strong> Sie hilft niemandem weiter, wenn sie aufgrund komplizierter Formulierungen, verschachtelter S\u00e4tze und zahlreicher Fachk\u00fcrzel keiner versteht!<\/li>\n<li><strong>Es sollte freien Zugang zur Datenschutzerkl\u00e4rung geben.<\/strong> Auf der Webseite oder auf Facebook hei\u00dft das zum Beispiel, dass Sie gut sichtbar verlinkt sein muss.<\/li>\n<li><strong>Sie m\u00fcssen Ihre Datenschutzhinweise stets auf dem aktuellen Stand halten.<\/strong> Es handelt sich hierbei nicht um einen Selbstl\u00e4ufer, der einmalig erstellt wird. Pr\u00fcfen Sie regelm\u00e4\u00dfig, ob alle darin genannten Verfahren, Tools und Dienstleister noch genutzt werden \u2013 oder ob es vielleicht sogar neue gibt. Es kann auch vorkommen, dass sich Gesetze ver\u00e4ndern, wie zuletzt der vom EuGH gekippte Privacy Shield. Hier gilt: Augen auf!<\/li>\n<\/ol>\n<h2>Was generell in die Datenschutzhinweise hineingeh\u00f6rt<\/h2>\n<p>Je nach Einsatzbereich brauchen Ihre Datenschutzhinweise die eine oder andere situationsbezogene Erg\u00e4nzung. Schauen wir uns aber erst einmal an, was ganz allgemein in jeder Datenschutzerkl\u00e4rung stehen muss. Diese Inhalte werden im Artikel 13 der DSGVO geregelt.<\/p>\n<ol>\n<li><strong>Kontaktm\u00f6glichkeiten:<\/strong> Name und Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) des Datenschutzverantwortlichen und, sofern vorhanden, Ihres Datenschutzbeauftragten.<\/li>\n<li><strong>Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:<\/strong> Orientieren Sie sich an den Bedingungen bzw. m\u00f6glichen Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung aus <a href=\"https:\/\/dsgvo-gesetz.de\/art-6-dsgvo\/\">Artikel 6 DSGVO<\/a>.<\/li>\n<li><strong>Empf\u00e4nger:<\/strong> Wer erh\u00e4lt die erhobenen Daten?<\/li>\n<li><strong>Speicherdauer:<\/strong> Erhobene Daten d\u00fcrfen Sie nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag speichern. Geben Sie Speicherfristen klar an oder sagen Sie zumindest, unter welchen Bedingungen Daten gel\u00f6scht werden (z.B. nach Vertragende).<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li><strong>Auskunftsrecht:<\/strong> Betroffene d\u00fcrfen jederzeit eine Auskunft einfordern, welche ihrer personenbezogenen Daten Sie verarbeiten bzw. gespeichert haben.<\/li>\n<li><strong>Widerrufsrecht:<\/strong> Jeder hat das Recht, der weiteren Nutzung der Daten zu widersprechen. R\u00fcckwirkend kann der Datenverarbeitung aber nicht widersprochen werden.<\/li>\n<li><strong>Beschwerderecht:<\/strong> Ist ein Nutzer der Ansicht, dass Sie auf irgendeine Weise sorglos mit seinen Daten umgehen, darf er das bei der Aufsichtsbeh\u00f6rde melden. Das sollten Sie in jedem Fall vermeiden!<\/li>\n<\/ol>\n<h2>Spezielle Erg\u00e4nzungen f\u00fcr die Datenschutzhinweise auf der Webseite<\/h2>\n<p>Fast k\u00f6nnen Sie die Datenschutzhinweise so auch schon auf Ihrer Webseite einbinden. Was hier aber noch erg\u00e4nzt werden muss, sind s\u00e4mtliche Tools und PlugIns, die Sie auf Ihrer Webseite nutzen oder eingebunden haben. Wer den Datenschutz ernst nimmt, verlinkt schon im Consent Manager zur Datenschutzerkl\u00e4rung. Dieser muss technisch einwandfrei laufen und die Einwilligung f\u00fcr s\u00e4mtliche Tracking- und Marketingdienste einholen. Zum Beispiel Google Analytics oder eine YouTube-Integration<\/p>\n<p>Achtung: Pr\u00fcfen Sie, ob diese Tools Daten in ein Nicht-EU-Land weiterleiten. Hier wird der Datenschutz anders gehandhabt und Betroffene k\u00f6nnen sich nicht mehr darauf verlassen, dass ihre Daten nach DSGVO-Ma\u00dfgaben gesch\u00fctzt sind.<\/p>\n<p>Wenn Sie eine automatisierte Entscheidungsfindung eingebaut haben, m\u00fcssen Sie diese nat\u00fcrlich auch erw\u00e4hnen. Automatisierte Entscheidungsfindungen sind etwa eine Bonit\u00e4tspr\u00fcfung im Hintergrund oder eine Profilerstellung vom Nutzer.<\/p>\n<h2>Datenschutzrichtlinien auf Facebook\/Instagram<\/h2>\n<p>Social Media ist heutzutage fester und auch wichtiger Bestandteil einer Unternehmensstrategie. Doch es ist bekannt, dass hier eine gro\u00dfe Menge Daten \u00fcber den User eingesammelt, verarbeitet und weitergeleitet wird. N\u00e4heres dazu lesen Sie in meinem Beitrag <a href=\"https:\/\/barth-datenschutz.de\/oeffentlich\/datenschutzerklaerung-facebook-unternehmensseite\/\">\u201eDarum geh\u00f6rt Ihre Datenschutzerkl\u00e4rung auf Ihre Facebook-Unternehmensseite\u201c<\/a>.<\/p>\n<p>Bitte gehen Sie nicht davon aus, dass allein Facebook \u2013 oder Instagram, wenn Sie auch das Tochterunternehmen nutzen \u2013 sich um den Datenschutz seiner User k\u00fcmmern muss. Sobald Sie ein Unternehmensprofil anlegen, nimmt das soziale Netzwerk Sie ebenfalls in die Pflicht. Konkret m\u00fcssen Sie neben Facebooks Rechtsgrundlagen zur Datenverarbeitung auch Ihr eigenes berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung begr\u00fcnden. Das erg\u00e4nzen Sie am besten in einer gesonderten Passage in Ihren Datenschutzhinweisen auf der Webseite. Au\u00dferdem geh\u00f6rt dort ein allgemeiner Hinweis zur Datenverarbeitung durch Facebook\/Instagram hinein sowie eine Erkl\u00e4rung, um welche Daten es sich handelt.<\/p>\n<p>Als letzten Schritt m\u00fcssen Sie Ihre Datenschutzerkl\u00e4rung nun noch auf der Plattform selbst einbinden.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Facebook:<\/strong> Die Erkl\u00e4rung k\u00f6nnen Sie direkt in der Infobox unter \u201eDatenrichtlinie\u201c verlinken. Oder Sie posten den Link separat und pinnen diesen Post an Ihrer Seite.<\/li>\n<li><strong>Instagram:<\/strong> In der \u201eBio\u201c, d.h. der Profilbeschreibung, erlaubt Instagram nur einen einzigen Link. Nutzen Sie deshalb am besten einen Linktree, in dem Sie die URL Ihrer Datenschutzhinweise einbinden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wichtig ist hier: Nutzer sollen Ihre <a href=\"https:\/\/barth-datenschutz.de\/oeffentlich\/datenschutzerklaerung-auf-ihrer-website\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Datenschutzerkl\u00e4rung<\/a> mit maximal zwei Klicks erreichen k\u00f6nnen.<\/p>\n<h2>Datenschutzhinweise im Offline-Bereich<\/h2>\n<p>Werfen wir zu guter Letzt einen Blick auf die Regeln, die f\u00fcr den Datenschutz abseits von Webseite, Facebook und Co. gelten. <a href=\"https:\/\/dsgvo-gesetz.de\/art-13-dsgvo\/\">Artikel 13 der DSGVO<\/a>, der Betroffenenrechte regelt, fordert, dass \u00fcber Datenerhebung \u201ezum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten\u201c informiert werden muss. In der Praxis leichter gesagt als getan. Schlie\u00dflich k\u00f6nnen Sie zu Beginn eines Kundentelefonats wohl kaum Ihre gesamten Datenschutzhinweise herunterbeten.<\/p>\n<p>Was also nun? Am besten weisen Sie kurz auf die Datenverarbeitung hin und sagen Ihrem Gespr\u00e4chspartner, wo er weitere Informationen finden kann. Hier eignet sich eine kurze URL, die man sich leicht merken kann. Wo Sie au\u00dferdem offline Hinweise zur Datenverarbeitung und dem Datenschutz bereitstellen sollten:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Im E-Mail-Verkehr:<\/strong> In die E-Mail geh\u00f6rt neben dem Impressum auch ein Link zur Datenschutzerkl\u00e4rung.<\/li>\n<li><strong>Im Ladenlokal\/Gastronomiebereich:<\/strong> H\u00e4ngen Sie die Datenschutzhinweise aus oder halten Sie sie bereit, um sie auf Wunsch vorlegen zu k\u00f6nnen. Nutzen Sie Video\u00fcberwachung, m\u00fcssen Sie klar und deutlich darauf aufmerksam machen. Datenschutzinformationen m\u00fcssen Sie au\u00dferdem bereitstellen, wenn sich ein Kunde f\u00fcr ein Kundenprogramm anmeldet oder Sie ein Reservierungstool nutzen. Hier bietet sich ein QR-Code an!<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Fazit: Datenschutzinformationen m\u00fcssen immer und \u00fcberall erfolgen<\/h2>\n<p>Mit einer kurzen Erkl\u00e4rung auf der Webseite ist es l\u00e4ngst nicht mehr getan. Um allen Betroffenen (und Datenschutzbeh\u00f6rden) zu verdeutlichen, dass Sie das Thema Datenschutz ernst nehmen und verantwortungsbewusst umsetzen, sollten Sie sowohl online als auch offline darauf aufmerksam machen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Datenschutzhinweise m\u00fcssen Sie in jedem Unternehmensbereich geben, in dem Sie Daten erheben und verarbeiten \u2013 sowohl online als auch offline. Lesen Sie in diesem Beitrag, wie genau das aussehen muss.<\/p>\n","protected":false},"author":106,"featured_media":7106,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[96],"tags":[180,72,172,173],"class_list":["post-6602","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-datenschutz-fuer-unternehmen","tag-artikel-13-dsgvo","tag-datenschutzerklaerung","tag-datenschutzhinweis","tag-datenschutzrichtlinien"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/barth-datenschutz.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6602","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/barth-datenschutz.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/barth-datenschutz.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/barth-datenschutz.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/106"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/barth-datenschutz.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=6602"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/barth-datenschutz.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6602\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":14068,"href":"https:\/\/barth-datenschutz.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6602\/revisions\/14068"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/barth-datenschutz.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media\/7106"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/barth-datenschutz.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=6602"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/barth-datenschutz.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=6602"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/barth-datenschutz.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=6602"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}