{"id":7082,"date":"2021-08-16T09:00:14","date_gmt":"2021-08-16T07:00:14","guid":{"rendered":"https:\/\/barth-datenschutz.de\/?p=7082"},"modified":"2023-03-06T15:51:35","modified_gmt":"2023-03-06T14:51:35","slug":"datenschutz-im-handwerk","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/barth-datenschutz.de\/blog\/datenschutz-im-handwerk\/","title":{"rendered":"Datenschutz im Handwerk: Worum m\u00fcssen Sie sich k\u00fcmmern?"},"content":{"rendered":"<p>Datenschutz ist im Handwerk ein l\u00e4stiges Thema \u2013 denn es ist mit einem hohen B\u00fcrokratie- und Zeitaufwand verbunden. Wenn Sie die gesetzlichen Vorgaben ignorieren, k\u00f6nnen Sie jedoch recht schnell mit Bu\u00dfgeldern rechnen. Lesen Sie in diesem Beitrag, worauf es beim Datenschutz in Ihrem Handwerksbetrieb ankommt.<\/p>\n<p>Seit 25. Mai 2018 gilt in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die dort festgelegten Regelungen gelten f\u00fcr alle Organisationen, die personenbezogene Daten von EU-B\u00fcrgern verarbeiten. Damit gilt die Datenschutzpflicht auch im Handwerksbetrieb \u2013 egal, ob es sich um einen Ein-Mann-Betrieb oder eine gro\u00dfe GmbH handelt. Die DSGVO muss eingehalten werden.<\/p>\n<p>Der Grund dahinter: Handwerker erbringen Leistungen, die auf die pers\u00f6nlichen W\u00fcnsche ihrer Kunden zugeschnitten sind. Will ein Handwerker seinen Job machen, muss er also grunds\u00e4tzlich personenbezogene Daten seiner Kunden verarbeiten. Hierbei gilt es, den Datenschutz zu wahren.<\/p>\n<p>Gro\u00dfe Handwerksbetriebe mit 100 und mehr Mitarbeitern haben im Regelfall einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten benannt. Dieser k\u00fcmmert sich darum, dass der Betrieb die Datenschutzvorgaben einh\u00e4lt. Gleichzeitig ber\u00e4t er die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung bei relevanten Datenschutzfragen und deren praxisorientierter Umsetzung. Kleinbetriebe k\u00f6nnen auf dieses Expertenwissen oft nicht zur\u00fcckgreifen, obwohl f\u00fcr sie die gleichen gesetzlichen Vorgaben gelten. In diesen F\u00e4llen muss sich der Chef eben selbst darum k\u00fcmmern, Wissen aneignen und f\u00fcr die Umsetzung sorgen. Ein Unterfangen, das in der Praxis gerade bei guter Auftragslage schwierig umzusetzen ist.<\/p>\n<h2>Datenschutz im Handwerk ist ein komplexes Thema<\/h2>\n<p>Zum Thema Datenschutz finden Sie viele Informationen im Internet. Leider widersprechen sich die Angaben teilweise. Ohne Fachwissen \u00fcber Datenschutz im Handwerk kann kein Laie hier den \u00dcberblick behalten und schon gar nicht entsprechende Ma\u00dfnahmen im eigenen Betrieb einf\u00fchren. Das f\u00e4ngt schon mit der Frage an, ab wann Ihr Betrieb \u00fcberhaupt einen Datenschutzbeauftragten benennen muss. Das Bundesdatenschutzgesetz sagt: ab 20 Personen, die sich \u201est\u00e4ndig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten besch\u00e4ftigen\u201c. Was bedeutet das f\u00fcr einen Handwerksbetrieb, z.B. ein Friseurgesch\u00e4ft, einen Malerbetrieb oder eine Metzgerei?<\/p>\n<p>Wenn Sie weniger als 20 Mitarbeiter besch\u00e4ftigen, ist die Rechnung ziemlich einfach: Sie m\u00fcssen keinen Datenschutzbeauftragten benennen. Ob Ihnen das bei der Umsetzung weiterhilft, steht allerdings auf einem anderen Blatt. Denn vielleicht besch\u00e4ftigen Sie zwar mehr als 20 Mitarbeiter, aber nicht alle sind st\u00e4ndig mit der Datenverarbeitung besch\u00e4ftigt. Und wie genau \u201est\u00e4ndig\u201c eigentlich definiert ist, bleibt auch unklar. Zumindest f\u00e4llt nicht der Azubi darunter, der einmal pro Woche ans Telefon geht.<\/p>\n<h2>Viele Betriebe suchen eine schnelle L\u00f6sung<\/h2>\n<p>Sind Sie nicht per se zum Ernennen eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, m\u00fcssen Sie sich als Firmenchef allein um die Einhaltung der Datenschutzgesetze in Ihrem Handwerksbetrieb k\u00fcmmern. Unwissenheit sch\u00fctzt dabei vor Strafe nicht \u2013 also besuchen Sie am besten ein Tagesseminar oder schicken einige Mitarbeiter auf eine mehrt\u00e4gige Ausbildung. Oder? Tats\u00e4chlich rate ich Ihnen davon ab, wenn Sie in Sachen Datenschutz wirklich auf der sicheren Seite stehen wollen.<\/p>\n<p>Tagesseminare sind nur sinnvoll, um zu erkennen, auf was es bei einer Datenschutz-Dokumentationen ankommt. Und ein F\u00fcnf-Tages-Kurs vermittelt zwar die Grundlagen und macht Ihre Mitarbeiter zu hilfreichen Zuarbeitern und operativen Umsetzern im Tagesgesch\u00e4ft. Doch das Thema Datenschutz ist viel zu komplex und schnelllebig, um es mit einem einmaligen Training abzuhaken. Hinzu kommt der oftmals schwierige Umgang mit Datenschutzbeh\u00f6rden, der gelernt sein will.<\/p>\n<h2>Holen Sie sich einen Experten zur Seite, der sich mit den Datenschutzfragen im Handwerk auskennt<\/h2>\n<p>Ist Ihre Mannschaft wirklich sehr klein, k\u00f6nnen Sie den Datenschutzbeauftragten ruhigen Gewissens durch ein gutes Tool ersetzen, das den Datenschutz in Ihrem Handwerksbetrieb regelt.<\/p>\n<p>Wenn Ihr Betrieb zwischen f\u00fcnf und 20 Besch\u00e4ftigte hat, empfehle ich die freiwillige Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten. So holen Sie sich das notwendige Expertenwissen ins Haus, ohne sich selbst zus\u00e4tzlich zum Tagesgesch\u00e4ft mit der DSGVO-Umsetzung herum\u00e4rgern zu m\u00fcssen. Ihre monatlichen Investitionen sind dabei \u00fcberschau- und kalkulierbar.<\/p>\n<p>Wer mehr als 20 Mitarbeiter besch\u00e4ftigt, muss pr\u00fcfen, ob alle mitgez\u00e4hlt werden: Bei Azubis, Aushilfen und Gesellen sehe ich keine st\u00e4ndige automatisierte Datenverarbeitung. Diese Personen z\u00e4hlen also nicht dazu. Mitarbeiter in der Verwaltung, Meister und Techniker aber schon. Wer so auf 20 oder mehr Leute kommt, ist gesetzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Schauen Sie dazu am besten noch einmal auf meiner Seite mit Tipps f\u00fcr den Datenschutz im Handwerk vorbei. &gt;&gt;. (Link zu Datenschutz im Handwerk)<\/p>\n<h2>Die vier gr\u00f6\u00dften Datenschutzfallen im Handwerksbetrieb<\/h2>\n<p>Dokumentationspflicht, Rechenschaftspflicht, Prozesse f\u00fcr den Umgang mit Betroffenenanfragen und Datenpanne sowie die Unterweisung und Verpflichtung aller Besch\u00e4ftigten: Das sind organisatorische Pflichten, die Sie als Firmenchef gemeinsam mit dem Datenschutzberater umsetzen m\u00fcssen. Dazu kommen noch Datenschutzfallen, die bei der t\u00e4glichen Arbeit passieren k\u00f6nnen oder die t\u00e4glich getan werden, aber ein Versto\u00df gegen Datenschutzrecht darstellen.<\/p>\n<h3>Falle Nr. 1: Sie bieten Dritten unbeabsichtigt Einblick in Daten<\/h3>\n<p>Kundendaten werden unberechtigten Dritten offengelegt. Beispiel: Kunde Maier bestellt eine neue K\u00fcche. Der Auftrag mit den personenbezogenen Daten, mit Angebot, Telefonnummer etc. liegt offen im Firmenfahrzeug. Jeder Passant kann durch die Autoscheibe die Daten einsehen. Das ist eine Datenpanne. Wenn ein Passant dies der Aufsichtsbeh\u00f6rde meldet, haben Sie ein Problem.<\/p>\n<h3>Falle Nr. 2: Ihr Team teilt \u00fcber private Handys Fotos von der Baustelle<\/h3>\n<p>Ihre Mitarbeiter erstellen Fotos von der Baustelle\/Kundenwohnung und verschicken diese per WhatsApp. Eine Datenschutzfalle im Handwerk, auf die man gar nicht direkt kommen w\u00fcrde!<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/barth-datenschutz.de\/oeffentlich\/whatsapp-datenschutz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">WhatsApp ist kein datenschutzfreundlicher Dienst<\/a> und sollte im beruflichen Kontext <strong>nicht<\/strong> eingesetzt werden. Erstellen Sie eine Richtlinie und verlangen Sie von Ihrer Mannschaft, f\u00fcr berufliche Kommunikation auf andere Dienste wie Signal auszuweichen. Wenn es aus internen Gr\u00fcnden keine Alternative zu WhatsApp gibt, m\u00fcssen Chefs den Umgang damit genau regeln.<\/p>\n<h3>Falle Nr. 3: Ihre Mitarbeiter tauschen sich fr\u00f6hlich \u00fcber die Wohnung des Kunden aus<\/h3>\n<p>Ihr Mitarbeiter sind in der Privatwohnung der Kunden eingesetzt und missachten deren Privatsph\u00e4re. Der Schutz der Privatsph\u00e4re ist ein Grundrecht. Besonders private Wohnungen sind ein hochgradig gesch\u00fctzter Raum. Ihre Mitarbeiter haben sich \u00fcber die dortigen Zust\u00e4nde (Sauberkeit, Wohnungsstil, Lebensverh\u00e4ltnisse, etc.) weder im Kollegenkreis noch privat in irgendeiner Weise auszulassen. Es gilt der Grundsatz: Was beim Kunden in der Wohnung au\u00dferhalb des Auftrags passiert, geht uns nichts an und wird nicht kommentiert.<\/p>\n<h3>Falle Nr. 4: Der Datenschutz auf der Webseite Ihres Handwerksbetriebs<\/h3>\n<p>Ihre Webseite ist die digitale Visitenkarte Ihres Betriebes. Trotzdem haben viele Handwerker ihre Website nicht im Fokus. Einmal vor einigen Jahren erstellt, wird sie oft schlecht gepflegt. Weder inhaltlich noch technisch. Als Chef sind Sie jedoch auch f\u00fcr Ihren Webauftritt verantwortlich. Betriebe m\u00fcssen sicherstellen, dass dieser DSGVO-konform ist. Sonst droht Abmahngefahr oder Sie r\u00fccken in den Fokus einer Aufsichtsbeh\u00f6rde, die sofort erkennt, ob Datenschutz in Ihrem Handwerksbetrieb eine gro\u00dfe Rolle spielt. Denn demjenigen, der schon bei der Webseite die DSGVO-Vorgaben erf\u00fcllt, wird das auch an anderer Stelle unterstellt. Wenn schon die Webseite nicht den Anforderungen entspricht, unterstellt die Beh\u00f6rde das auch dem gesamten Betrieb.<\/p>\n<h2>Fazit: Mit dem Profi auf der sicheren Seite<\/h2>\n<p>Datenschutz ist f\u00fcr Handwerker wichtig. Das Thema zu ignorieren, ist bei fortschreitender Digitalisierung und den hohen Strafen keine Option. Sie m\u00fcssen sich der Aufgabe stellen. Ohne professionelle externe Beratung kann dieser Prozess schnell z\u00e4h und teuer werden \u2013 wenn keine oder \u00fcberfl\u00fcssige Ma\u00dfnahmen ergriffen, verkehrte Priorit\u00e4ten gesetzt oder durch Nichtwissen Dinge grunds\u00e4tzlich falsch angegangen werden. Mit geringen monatlichen Investitionen von 50, 100 bis 180 Euro, je nach Gr\u00f6\u00dfe des Betriebes, haben Inhaber es selbst in der Hand, mit einem Datenschutzexperten zusammenzuarbeiten und die \u201eDSGVO-Flanke\u201c f\u00fcr Ihren Betrieb und Ihre eigenen Nerven zu schlie\u00dfen. Legen Sie am besten sofort los.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Datenschutz ist im Handwerk ein l\u00e4stiges Thema \u2013 denn es ist mit einem hohen B\u00fcrokratie- und Zeitaufwand verbunden. Wenn Sie die gesetzlichen Vorgaben ignorieren, k\u00f6nnen Sie jedoch recht schnell mit Bu\u00dfgeldern rechnen. 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