{"id":9899,"date":"2022-03-07T08:00:34","date_gmt":"2022-03-07T07:00:34","guid":{"rendered":"https:\/\/barth-datenschutz.de\/?p=9899"},"modified":"2024-10-21T12:09:43","modified_gmt":"2024-10-21T10:09:43","slug":"facebook-datenschutz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/barth-datenschutz.de\/blog\/facebook-datenschutz\/","title":{"rendered":"Facebook-Datenschutz: So nutzt Ihr Unternehmen die Plattform DSGVO-konform"},"content":{"rendered":"<p>Es ist kein Geheimnis, dass Meta in seinen Apps Instagram, Facebook und <a href=\"https:\/\/barth-datenschutz.de\/whatsapp-datenschutz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">WhatsApp<\/a> personenbezogene Daten in gro\u00dfem Umfang sammelt und speichert. Schaltet Ihr Unternehmen auf den Plattformen Werbung, ist das f\u00fcr die Treffgenauigkeit Ihrer Anzeigen nat\u00fcrlich eine feine Sache. Doch Achtung: Sobald Ihr Unternehmen Facebook professionell nutzt, sind auch Sie f\u00fcr den Datenschutz verantwortlich. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten To-Do\u2019s rund um den Datenschutz auf Facebook f\u00fcr Sie zusammen!<\/p>\n<h2>Woher nimmt Facebook die Daten?<\/h2>\n<p>F\u00fcr Unternehmen ist es praktisch, einen Partner wie Meta zu haben, dem gegen\u00fcber der Kunde bereitwillig (wenn auch nicht unbedingt rechtswirksam) in die Nutzung seines ver\u00f6ffentlichten Profils und aller Handlungen f\u00fcr Werbezwecke eingewilligt hat.<\/p>\n<p>Das sind etwa:<\/p>\n<ul>\n<li>Ger\u00e4teattribute wie Betriebssystem, verf\u00fcgbarer Speicherplatz, Dateinamen<\/li>\n<li>Vorg\u00e4nge auf dem Ger\u00e4t wie Finger- und Mausbewegungen<\/li>\n<li>Identifikatoren wie die Ger\u00e4te-ID<\/li>\n<li>Ger\u00e4tesignale wie WLAN-Zugangspunkte und Funkzellt\u00fcrme<\/li>\n<li>Ger\u00e4teeinstellungen<\/li>\n<li>Netzwerke und Verbindungen wie Internet- und Mobilfunkanbieter<\/li>\n<li>Cookies<\/li>\n<li>Nutzweise der Meta-Produkte<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das alles nat\u00fcrlich \u201eunabh\u00e4ngig davon, ob du ein Konto hast oder bei unseren Produkten eingeloggt bist\u201c, wie die <a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/policy.php\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Datenrichtlinie<\/a> verk\u00fcndet. Jeder Facebook-User, der mit Ihrem Profil interagiert, auf eine Werbeanzeige klickt oder einem Link folgt, gibt dabei also eine Menge personenbezogene Daten Preis, die tiefe Einblick in das Privatleben bieten. Datenschutz muss also gro\u00dfgeschrieben werden \u2013 und daf\u00fcr sind auch Sie zust\u00e4ndig.<\/p>\n<h2>Auch Seitenbetreiber sind am Datenschutz beteiligt<\/h2>\n<p>In seinem <a href=\"https:\/\/curia.europa.eu\/jcms\/upload\/docs\/application\/pdf\/2018-06\/cp180081de.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Urteil vom 5. Juni 2018 stellte der EuGH<\/a> fest, dass Facebook-Fanpages (also auch das Profil Ihres Unternehmens) in der fr\u00fcheren Gestaltung nicht datenschutzkonform waren. Wegen des Trackings von Fans mittels der Funktion \u201eInsights\u201c sah das Gericht eine gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit in dem Verh\u00e4ltnis zwischen Fanpagebetreiber und Facebook. Deshalb sind die Voraussetzungen des neuen <a href=\"https:\/\/dsgvo-gesetz.de\/art-26-dsgvo\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Art. 26 DSGVO<\/a> von beiden Parteien zu erf\u00fcllen.<\/p>\n<h2>Unternehmen sollten Datenschutz bei allen mit Facebook verkn\u00fcpften Werbema\u00dfnahmen beachten<\/h2>\n<p>Eines der beliebtesten Werbeverfahren ist Facebook Custom Audiences. Als werbetreibendes Unternehmen k\u00f6nnen Sie durch die Definition sogenannter \u201eCustom Audiences\u201c gezielt Personen ansprechen, die bestimmte demographische Merkmale oder Interessen aufweisen, die Ihre Webseite besucht haben und\/oder zu denen Ihnen E-Mailadressen oder Telefonnummern vorliegen.<\/p>\n<p>Facebook Custom Audiences gibt es in verschiedenen Varianten, die datenschutzrechtlich unterschiedlich zu bewerten sind. Die zwei bekanntesten Varianten sind die Upload- und die Website-Variante.<\/p>\n<h2>Datenschutz beim Upload auf Facebook<\/h2>\n<p>Der Abgleich verf\u00fcgbarer Facebook-Profile mit den Kunden, die Ihr Unternehmen ansprechen m\u00f6chte, erfolgt in der Upload-Variante \u00fcber E-Mailadressen oder Telefonnummern, die Sie auf Facebook hochladen.<\/p>\n<p>Bei E-Mailadressen und\/oder Telefonnummern handelt es sich aus datenschutzrechtlicher Sicht meist um personenbezogene Daten, f\u00fcr deren Weitergabe nicht Facebook, sondern Sie selbst verantwortlich sind. Die Weitergabe bedarf grunds\u00e4tzlich einer Einwilligung des jeweiligen Users. Meist liegt die jedoch nicht vor.<\/p>\n<p>Nun k\u00f6nnte man meinen, dass die Weitergabe personenbezogener Daten an Facebook im Rahmen einer <a href=\"https:\/\/barth-datenschutz.de\/auftragsverarbeitungsvereinbarung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Auftragsverarbeitung<\/a> ohne Einwilligung des Betroffenen rechtskonform sei. In diesem Fall w\u00e4re Facebook nicht als Dritter, sondern als weisungsgebundener Auftragsverarbeiter anzusehen.<\/p>\n<p>Das <a href=\"https:\/\/www.gesetze-bayern.de\/Content\/Document\/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-9586?AspxAutoDetectCookieSupport=1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth ist jedoch im Mai 2018<\/a> \u2013 noch vor dem Hintergrund des alten deutschen Datenschutzrechts \u2013 zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich nicht um einen Fall der Auftragsverarbeitung handelt. Vielmehr ist die Datenweitergabe als \u00dcbermittlung an einen Dritten anzusehen.<br \/>\nDas hei\u00dft: Sie brauchen stets die vorausgehende Einwilligung des Nutzers sowohl in die Datennutzung als auch in die Datenweitergabe an Facebook. Diese Bewertung hat der VGH M\u00fcnchen best\u00e4tigt.<\/p>\n<h2>Facebook Pixel DSGVO-konform verwenden<\/h2>\n<p>F\u00fcr die Erhebung via Facebook Pixel (bzw. neu: Meta Pixel) ist der Webseiten-Betreiber ebenfalls (mit-) verantwortlich. Und zwar auch dann, wenn er nicht auf die erhobenen Daten zugreifen kann.<br \/>\nDas Pixel wertet die Informationen aller User aus, die die Webseite \u00fcber Posts und Werbeanzeigen auf Facebook\/Instagram besuchen. Dabei arbeitet es auf zwei unterschiedlichen Wegen:<\/p>\n<ul>\n<li>Standardversion: Standardm\u00e4\u00dfig verarbeitet das Pixel grundlegende Informationen wie Klicks und Aktivit\u00e4ten.<\/li>\n<li>Erweiterter Datenabgleich: Diese Variante m\u00fcssen Sie selbstst\u00e4ndig aktivieren. Das Pixel sammelt dann auch tiefgreifendere personenbezogene Daten, \u00fcber die sich der Nutzer eindeutig identifizieren l\u00e4sst \u2013 z.B. die E-Mail-Adresse.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Beim erweiterten Datenschutzabgleich sind aktive Einwilligung und Hinweis in der Datenschutzerkl\u00e4rung zwingend notwendig. Bei der Standardversion scheiden sich die Geister. Manche berufen sich auf das berechtigte Interesse des Webseitenbetreibers. Ich empfehle jedoch, das Pixel grunds\u00e4tzlich nur mit User-Einwilligung zu betreiben.<br \/>\nSoweit, so gut. Was hei\u00dft das nun aber auf den Punkt gebracht f\u00fcr Sie? Was ist konkret zu tun?<\/p>\n<h2>Das sind Ihre To-Do\u2019s beim Datenschutz auf Facebook<\/h2>\n<p>Die einfachste L\u00f6sung w\u00e4re wohl, das Tracking komplett zu deaktivieren. Leider w\u00fcrde damit auch die M\u00f6glichkeit gezielter Werbema\u00dfnahmen wegfallen. Und in der Realit\u00e4t l\u00e4sst Facebook eine solche Deaktivierung auch gar nicht zu.<br \/>\nUserdaten werden immer gesammelt \u2013 als Seitenbetreiber sind Sie deshalb angehalten, Besucher Ihrer Fanpage und Ihrer Webseite darauf hinzuweisen.<\/p>\n<p>1. Holen Sie Einwilligung f\u00fcr das Tracking auf Ihrer Facebook-Fanpage \u00fcber das Consent-Banner Ihrer Webseite ein. Damit k\u00f6nnen Sie zumindest eine Rechtsgrundlage f\u00fcr einige durch Insights getrackte Nutzer schaffen.<\/p>\n<p>2. Implementieren Sie in den Datenschutzhinweisen Ihrer Webseite die Essenz der <a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/legal\/terms\/page_controller_addendum\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Erg\u00e4nzungsvereinbarung mit Facebook<\/a>. Die Hinweise sollten zumindest folgendes enthalten:<\/p>\n<ul>\n<li>Betroffenenrechte k\u00f6nnen bei Facebook Ireland sowie Ihnen geltend gemacht werden.<\/li>\n<li>Die prim\u00e4re Verantwortung gem\u00e4\u00df DSGVO f\u00fcr die Verarbeitung von Insights-Daten liegt bei Facebook und Facebook erf\u00fcllt s\u00e4mtliche Pflichten aus der <a href=\"https:\/\/barth-datenschutz.de\/dsgvo-website-checkliste\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">DSGVO<\/a> im Hinblick auf die Verarbeitung von Insights-Daten.<\/li>\n<li>Facebook Ireland stellt den Betroffenen die wesentlichen Informationen zur Verf\u00fcgung (wenn auch unzureichend, wie der Datenschutz-Aktivist Max Schrems bem\u00e4ngelt).<\/li>\n<li>Sie als Betreiber treffen keine Entscheidungen hinsichtlich der Verarbeitung von Insights-Daten und alle weiteren sich aus <a href=\"https:\/\/dsgvo-gesetz.de\/art-13-dsgvo\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Art. 13 DSGVO<\/a> ergebenden Informationen, darunter Rechtsgrundlage, Identit\u00e4t des Verantwortlichen und Speicherdauer von <a href=\"https:\/\/barth-datenschutz.de\/cookie-check-dsgvo-konform\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Cookies<\/a> auf Nutzerendger\u00e4ten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>3. Platzieren Sie einen Link Ihrer <a href=\"https:\/\/barth-datenschutz.de\/datenschutzhinweise-unternehmensbereichen-einsetzen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">erg\u00e4nzten Datenschutzhinweise<\/a> im Infobereich der Fanpage bei Facebook.<\/p>\n<p>4. \u00dcbermitteln Sie Anfragen von Betroffenen und Aufsichtsbeh\u00f6rden vereinbarungsgem\u00e4\u00df an Facebook unter diesem <a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/help\/contact\/308592359910928\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Formular f\u00fcr Anfragen zur Seiten-Insights-Erg\u00e4nzung<\/a>.<\/p>\n<p>5. \u00dcberpr\u00fcfen Sie auch Ihre anderen Plattformen, die Nutzerauswertungen anbieten.<\/p>\n<h2>Fazit: Ganz ohne Daten geht es nicht \u2013 ergreifen Sie deshalb die n\u00f6tigen Ma\u00dfnahmen<\/h2>\n<p>Sobald Sie User \u00fcber Facebook, Instagram oder WhatsApp auf Ihre Webseite leiten oder eine Facebook-Unternehmensseite betreiben, k\u00f6nnen Sie sicher sein: Es werden personenbezogene Daten gesammelt. M\u00f6chten Sie Ihre Profile auf Facebook und Co. datenschutzkonform betreiben, ist deshalb immer eine ausreichende Information in den Datenschutzhinweisen und die M\u00f6glichkeit des Widerspruchs n\u00f6tig.<\/p>\n<p>Keine Zeit? Mein <a href=\"https:\/\/shop.barth-datenschutz.de\/collections\/datenschutz-fur-unternehmen\/products\/dsgvo-check\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">DSGVO\/TTDSG-Webseiten-Check<\/a> \u00fcbernimmt das f\u00fcr Sie und erstellt Ihnen eine vollst\u00e4ndige, abmahnsichere Datenschutzerkl\u00e4rung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es ist kein Geheimnis, dass Meta in seinen Apps Instagram, Facebook und WhatsApp personenbezogene Daten in gro\u00dfem Umfang sammelt und speichert. Schaltet Ihr Unternehmen auf den Plattformen Werbung, ist das f\u00fcr die Treffgenauigkeit Ihrer Anzeigen nat\u00fcrlich eine feine Sache. Doch Achtung: Sobald Ihr Unternehmen Facebook professionell nutzt, sind auch Sie f\u00fcr den Datenschutz verantwortlich. 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