Die eine Lösung für den rechtssicheren Datenschutz in Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schulen, Abendschulen etc.) gibt es leider nicht. Denn hier spielen zahlreiche Aspekte hinein: Handelt es sich um eine öffentliche Bildungseinrichtung oder um eine privatwirtschaftliche? Werden Kinder oder Erwachsene aus- bzw. weitergebildet? Um welche Art von Träger handelt es sich? Fragen über Fragen. Hinzu kommen Hürden wie unterschiedliche Vorgaben der einzelnen Bundesländer.

Eines steht zumindest fest: Datenschutz in Bildungseinrichtungen ist ein unglaublich komplexes Thema, bei dem zudem die unterschiedlichsten Personen und Personengruppen involviert sind: Eltern, Schüler/Teilnehmer, Lehrpersonal, Förderer oder Dienstleister wie der Kantinen-Service, der eventuell einzelne Bestellungen aufnimmt. Als i-Tüpfelchen schwebt darüber die Frage, ob man Programme wie Microsoft 365 in Bildungseinrichtungen nutzen darf. Die Debatte darum brennt noch immer heiß.

Grundsätzlich gilt in Bildungseinrichtungen:

  • Führen Sie ein Verzeichnis Ihrer Verarbeitungstätigkeiten, Verfahren und Auftragsverarbeitung
  • Stellen Sie den Datenschutz überall sicher – in der Bildungseinrichtung selbst, in internen Netzwerken/Apps und auf der Webseite
  • Dokumentieren Sie Ihre Datenschutzmaßnahmen und stellen Sie die leicht einsehbar zur Verfügung – sowohl offline als auch online
  • Holen Sie sich die Einwilligung zur Datenverarbeitung stets schriftlich ein
  • Ab 30 Mitarbeitern oder 500 Schülern benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten, doch auch darunter müssen Sie Datenschutz sicherstellen
  • Schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig im Umgang mit personenbezogenen Daten
  • Legen Sie in einem Notfallplan fest, was im Fall einer Datenschutzpanne zu tun ist
  • Behalten Sie zusätzliche Vorgaben im Blick, z.B. Schulgesetz, Landesdatenschutzgesetz und die Datenschutzverordnung Schule

Barth Datenschutz unterstützt Sie

Die gute Nachricht: Sie müssen sich mit diesem komplexen Thema nicht allein auseinandersetzen. Ich unterstütze Sie gerne – als externer Datenschutzbeauftragter oder mit regelmäßigen, auf die Herausforderungen verschiedener Bildungseinrichtungen zugeschnittenen Mitarbeiter-Schulungen.

Datenschutz-Startpaket: Ihre Einstiegslösung

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  • Beibehaltung gewohnter Geschäftsprozesse
  • Zuverlässige und individuelle Beratung
  • Vermeidung unkalkulierbarer Risiken
  • Klarheit im Umgang mit Aussagen von Datenschutz-Behörden

Das erwartet Sie: Im Startpaket setzen wir Ihr Datenschutz-Portal auf, über das Sie Ihren Datenschutz ganz bequem managen. Sie erhalten außerdem Zugriff auf zahlreiche Vorlagen und Muster für relevante Dokumentationen wie z.B. Verarbeitungstätigkeiten. Mit einem E-Mail-Begleitprogramm und sechs Mitarbeiter-Schulungen pro Jahr bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand!

* Mit dem Kauf des Pakets „Externer Datenschutzbeauftagter Start“ fällt eine einmalige Einrichtungsgebühr von 100€ an. Für den fortlaufenden Datenschutz zahlen Sie darüber hinaus 100€ monatlich. Preise exkl. MwSt.

Die Laufzeit beträgt 24 Monate. Sie können mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsende kündigen. Wenn Sie nicht kündigen, verlängert sich die Laufzeit erneut um 12 Monate.

Datenschutz-Schulung für Beschäftigte an Bildungseinrichtungen

Der Großteil aller Datenschutzpannen geschieht nicht aus bösem Willen, sondern aus mangelndem Wissen der Mitarbeiter. Wenn das Know-how allein beim Datenschutzbeauftragten liegt, sind Pannen vorprogrammiert – angesichts hoher Bußgelder muss das nicht sein!

Ein Tagesseminar zu besuchen oder Ihre Mitarbeiter auf eine mehrtägige Ausbildung zu schicken, hilft da leider auch nicht viel weiter. Ein Seminar reicht nur, um zu verstehen, auf was es bezüglich der Datenschutz-Dokumentationen ankommt. Und ein Fünf-Tages-Kurs macht eine Lehrkraft, einen Seminarleiter oder Erzieher noch lange nicht zum Datenschutzprofi. Sie können so lediglich gute Zuarbeiter und operative Umsetzer für einen externen Datenschutzbeauftragten werden.

Mit meiner branchenfokussieren Datenschutz-Schulung unterweise ich Ihr gesamtes Verwaltungs- und Lehrpersonal in den Datenschutz-Grundlagen sowie den speziellen Anforderungen Ihrer Einrichtung.

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