Erfahrungen & Bewertungen zu Barth Datenschutz GmbH

Neues Muster für Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO

20. April 2020

von Achim Barth

LfDI Baden Württemberg veröffentlicht Handreichung

Zu Beginn der Krise waren zahlreiche Unternehmen gezwungen „ad hoc“ Arbeitsplätze ins Home Office zu verlagern oder Kunden- und Lieferantengespräche via Videokonferenz durchzuführen. Nun muss aber die Überprüfung der Maßnahmen erfolgen – vor allem was die IT-Sicherheit und den Datenschutz betrifft. Darunter fällt auch, entsprechende Verträge mit Auftragsverarbeitern abzuschließen. Dabei hilft Ihnen der neue Mustervertrag des LfDI.  

Von |2023-03-07T08:43:01+01:00April 2020|Öffentlich|