• Innerhalb von 7 Tagen muss dem Hinweisgeber der Eingang der Meldung bestätigt werden.
  • Innerhalb von drei Monaten muss die Meldestelle dem Hinweisgeber melden, welche geeignete Maßnahme infolgedessen getroffen wurde.
  • Die Meldestelle muss den vertraulich agieren und den Datenschutz beachten.
  • Meldungen müssen dokumentiert werden.