Erfahrungen & Bewertungen zu Barth Datenschutz GmbH

Hinweisgeberschutz: Compliance sichern, Vertrauen schaffen.

Rechtskonforme Meldestellenlösungen für Unternehmen – einfach, sicher und diskret.

Hinweisgeberschutz2025-02-03T09:54:51+01:00

Sichern Sie Compliance und stärken Sie das Vertrauen

Das Hinweisgeberschutzgesetz fordert Unternehmen dazu auf, interne Meldestellen für Hinweise auf Regelverstöße bereitzustellen. Wir unterstützen Sie dabei, diese gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen – effizient, rechtskonform und diskret.

Alles aus einer Hand: Einrichtung, Betreuung und Schulung

Unsere Leistungen:

  • Einrichtung der Meldestelle:

    • Aufbau und Implementierung eines Hinweisgebersystems, das den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
  • Betreuung durch einen Meldestellenbeauftragten:

    • Prüfung und Bearbeitung von Hinweisen durch erfahrene Experten.
    • Sicherstellung von Vertraulichkeit und Datenschutz.
  • Schulungen und Awareness:

    • Sensibilisierung von Mitarbeitern und Führungskräften.
    • Schulungen zur Nutzung der Meldestelle.
  • Rechtssichere Dokumentation:

    • Protokollierung und Nachverfolgung von Hinweisen.
    • Erstellung der notwendigen Berichte und Dokumente.
  • Technische Lösungen:

    • Nutzung sicherer, DSGVO-konformer Tools für die Meldestelle.
  • Ihre Vorteile

  • Rechtskonformität: Vollständige Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
  • Vertraulichkeit: Maximale Diskretion für Hinweisgeber und Unternehmen.
  • Expertise: Langjährige Erfahrung in Datenschutz und Compliance.

Sie haben Fragen?

  • Fragebogen

Ein Fragebogen-Interview zur Bestandsaufnahme.

  • Einrichtung

Einrichtung des Meldekanals auf Basis der Befragung.

  • Individualisierung

Erstellung der individuellen Meldestellen-Richtlinien und Mitarbeiter-informationen.

  • Betreuung

Betreuung der Meldestelle als Meldestellen-beauftragter.

  • Optimierung

Kommunikation und Handlungsempfehlungen bei eingehenden Meldungen.

Warum Barth Datenschutz?

Mit Barth Datenschutz erhalten Sie eine Lösung, die rechtssicher, praktisch und kosteneffizient ist. Unsere Experten gewährleisten eine reibungslose Umsetzung und Betreuung Ihrer Meldestelle – individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt.

  • Ganzheitlicher Service: Einrichtung, Schulung und Betreuung aus einer Hand.
  • DSGVO-konform: Erfüllung aller Datenschutzanforderungen.
  • Individuell: Maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen.

Das sagen unsere Kunden

Aleksandar Rasic

Vermieterwelt GmbH

Aleksandar Rasic

Wir haben Barth Datenschutz beauftragt, unsere Website zu prüfen, Datenschutzhinweise zu erstellen und uns bei der Datenschutzfolgenabschätzung zu unterstützen. Die Arbeit war durchweg professionell, präzise und auf unsere spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten. Barth Datenschutz hat sich als unverzichtbarer Partner erwiesen, der komplexe Datenschutzanforderungen effektiv in praxisnahe Lösungen umsetzt.

Janine Lampprecht

Geschäftsführerin, Grenzlotsen GmbH

Janine Lampprecht

Mit der Expansion der Grenzlotsen GmbH haben wir unser anfängliches kleines Datenschutz-Paket durch umfassende Schulungen und erweiterte Betreuung in Datenschutz und Arbeitsschutz mit großem Erfolg ausgebaut. Die maßgeschneiderte Unterstützung hat nicht nur unsere Compliance verbessert, sondern auch das Bewusstsein unserer Mitarbeiter für diese wichtigen Bereiche signifikant gestärkt.

Dr. med. Ute Stefani Haaga

Geschäftsführerin, medizinwelten-services GmbH

Dr. med. Ute Stefani Haaga

Die Barth Datenschutz GmbH betreut uns seit der Einführung der DSGVO im Jahr 2018. Herr Barth hat uns bei der Etablierung eines DSGVO-konformen Datenschutzkonzeptes in unserer Firma sehr kompetent begleitet. Unsere Anfragen zum Datenschutz werden schnell und zuverlässig beantwortet. Wir fühlen uns bei der Barth Datenschutz GmbH sehr gut aufgehoben.

Luciano Bellebuono

Weitblick Immobilien

Luciano Bellebuono

Wir sind mit der kompetenten und gewissenhaften Dienstleistung von Barth Datenschutz äußerst zufrieden. Besonders hervorzuheben sind die sehr zügigen Rückmeldungen und die breit aufgestellten Hilfestellungen im DSGVO-Bereich.

Cornelia Moor

follow Red Eventagentur

Cornelia Moor

Als Follow Red haben wir Barth Datenschutz zunächst für den Bereich Arbeitssicherheit beauftragt. Die Zusammenarbeit war so überzeugend, dass wir ihre Expertise auf die interne Meldestelle für den Hinweisgeberschutz und den Datenschutz ausgeweitet haben. In allen Bereichen fühlen wir uns professionell betreut und können Barth Datenschutz uneingeschränkt weiterempfehlen.

Tobias Kraus

BFMT Gruppe, Wirtschaftsprüfer

Tobias Kraus

Wir haben uns entschieden, Achim Barth als unseren Kooperationspartner im Bereich Datenschutz auszuwählen und es war eine hervorragende Entscheidung. Achim Barth hat uns dabei unterstützt, die Anforderungen der DSGVO in den Unternehmen umzusetzen. Er war immer verfügbar, um unsere Fragen zu beantworten und hat uns durch den gesamten Prozess geführt. Wir schätzen seine Professionalität und seine Fähigkeit, komplexe Themen einfach zu erklären. Wir empfehlen Ihn uneingeschränkt und geben ihm 5 Sterne.

Sichern Sie Compliance in Ihrem Unternehmen!

Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren!

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Hinweisgebersystem?2023-04-03T10:37:00+02:00

Ein Hinweisgebersystem bezeichnet ein System zur Entgegennahme von Hinweisen auf Rechts- oder Regelverstöße. Es ist Teil der internen Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Sobald die Meldung eines internen oder externen Hinweisgebers (engl. Whistleblower) über ein regelwidriges Verhalten in einem Unternehmen oder einer Behörde eingeht, liegt „Whistleblowing“ vor.

Warum muss ich mich mit Hinweisgeberschutz beschäftigen?2022-12-07T19:09:22+01:00

Die EU-Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937 ist am 16. Dezember 2019 in Kraft getreten. Ziel ist es in der Europäischen Union einen einheitlichen Standard zum Schutz von Whistleblowern herzustellen.

Deutschland hätte diese Richtlinie schon bis zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht umsetzen müssen. Das Gesetz wird in Deutschland vermutlich noch 2022 kommen.

Betroffenen Unternehmen raten wir, sich jetzt mit diesem Thema auseinanderzusetzen, um später mögliche Sanktionen zu vermeiden.

Wer sind die betroffenen Unternehmen und Organisationen?2022-10-26T10:27:30+02:00

Nach der EU-Whistleblowing-Richtlinie gilt die Pflicht, ein Hinweisgebersystem einzurichten für

  • Unternehmen ab einer Größe von 250 Mitarbeitern
  • Behörden ab 50 Mitarbeitern und
  • Gemeinden ab 10.000 Einwohnern.

Spätestens ab dem 17. Dezember 2023 sind auch Unternehmen ab 50 Mitarbeitern verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzuführen. Gezählt werden dabei auch geringfügig Beschäftigte und freie Mitarbeiter.

Welche Pflichten gibt es beim Hinweisgebersystem?2023-04-03T10:45:41+02:00

Unternehmen ab 50 Mitarbeitern müssen eine interne Whistleblower-Meldestelle implementieren. Zu den Anforderungen des HinSchG zählt das Einrichten von Meldekanälen, die schriftlich oder mündlich eine vertrauliche Abgabe eines Hinweises ermöglichen. Vertraulichkeit setzt hierbei keine Anonymität voraus, sondern viel mehr, dass „Meldekanäle so sicher konzipiert, eingerichtet und betrieben werden, dass die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers und Dritter, die in der Meldung erwähnt werden, gewahrt bleibt und nicht befugten Mitarbeitern der Zugriff darauf verwehrt wird” (s. Art. 9 Abs. 1 lit. a der Richtlinie (EU) 2019/1937)

Es besteht keine reine Pflicht zum Einrichten einer internen Meldestelle. Die Meldekanäle können Sie intern intern an eine benannte und unabhängige Person vergeben, sie kann aber auch extern von einem Dritten bereitgestellt werden (das kann ein elektronisches Meldesystem sein). Wichtig ist, dass Sie Ihren Mitarbeitern die Informationen zur Nutzung einer externen oder internen Meldestelle zugänglich machen.

Wie muss die interne Meldestelle reagieren?2022-12-07T19:08:45+01:00
  • Innerhalb von 7 Tagen muss dem Hinweisgeber der Eingang der Meldung bestätigt werden.
  • Innerhalb von drei Monaten muss die Meldestelle dem Hinweisgeber melden, welche geeignete Maßnahme infolgedessen getroffen wurde.
  • Die Meldestelle muss den vertraulich agieren und den Datenschutz beachten.
  • Meldungen müssen dokumentiert werden.
Welche Sanktionen drohen?2022-12-07T19:06:19+01:00

Sanktioniert wird,

  • wer eine Meldung oder die auf eine Meldung folgende Kommunikation zwischen der hinweisgebenden Person und der Meldestelle vorsätzlich behindert (umfasst sind damit vor allem einschüchternde Maßnahmen gegenüber der hinweisgebenden Person),
  • wer eine Repressalie ergreift oder androht,
  • wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen das Vertraulichkeitsgebot verstößt.

Auch der Versuch, eine Meldung zu verhindern oder Repressalien zu ergreifen, wird geahndet.

Der Bußgeldrahmen beträgt

  • bei der Verhinderung von Meldungen sowie beim Ergreifen von Repressalien bis zu EUR 100.000,-,
  • für Verstöße gegen die Pflicht zur Wahrung der Vertraulichkeit bis zu EUR 20.000,-
Der Hinweisgeber hat folgende Wahlmöglichkeiten:2023-04-03T11:01:54+02:00
  • Der Hinweisgeber hat grundsätzlich eine Wahlmöglichkeit zwischen der internen und externen Whistleblower-Meldestelle. Daher ist es im Interesse des Unternehmens, das Melde- und Hinweisgebersystem so ansprechend wie möglich zu gestalten, damit den Hinweisen unternehmensintern nachgegangen werden kann, ohne dass sie an die Öffentlichkeit geraten.
  • Unter Umständen können Whistleblower die Informationen der Öffentlichkeit zugänglich machen, wenn die Meldung ohne hinreichende Reaktion bleibt. Daher empfiehlt sich eine professionelle Struktur der internen Meldestelle.
  • Beim Hinweisgebersystem besteht die Pflicht, personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO und des BDSG zu verarbeiten. Daher sollte dort ein ordentliches Hinweisgeber-Konzept erstellt werden.
  • Beweislastumkehr: Arbeitgeber müssen zukünftig beweisen, dass Kündigungen nicht im Zusammenhang mit den Meldungen stehen, sonst macht sich das Unternehmen ggf. schadensersatzpflichtig.
  • Im Falle einer Diskriminierung/Benachteiligungen von Hinweisgebern drohen hohe Sanktionen.
Wer kann die Funktion einer Hinweisgeberstelle übernehmen?2023-04-03T10:59:25+02:00

Interne Meldestellen in Betrieben können Sie an eine bei Ihnen beschäftigte Person, eine interne Organisationseinheit oder an einen Dritten vergeben.

Konzerne mit in der Regel 50 bis 249 Beschäftigten können dafür eine gemeinsame Stelle (ein gemeinsames Hinweisgebersystem) betreiben oder einen Dritten beauftragen, eine gemeinsame Stelle für sie zu betreiben.

Es gibt dabei keine Vorgaben dazu, welche Personen oder Organisationseinheiten am besten geeignet sind, um diese Aufgabe aufzuführen. Dies hängt von der jeweiligen Organisationsstruktur, der Größe und der Art der ausgeübten Tätigkeiten ab.

Folgende Anforderungen muss der Meldestellenbeauftragte nach Vorgabe des Hinweisgeberschutzgesetzes aber erfüllen:

  • Unabhängigkeit
  • Ausschluss möglicher Interessenkonflikte mit anderen Aufgaben
  • Regelmäßige Schulungen der mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen

Es können auch externe Dritte – insbesondere externe Datenschutzbeauftragte oder Anwälte – als Ombudsmann für die Meldestelle für Hinweisgeber/Whistleblower beauftragt werden.

Welche Vorteile hat es, die interne Meldestelle durch einen externen Datenschutzbeauftragten betreiben zu lassen?2023-04-03T10:49:25+02:00

Wegen der Sensibilität der durch Whistleblower vermittelten Informationen gilt beim HinSchG Vertraulichkeit und Verschwiegenheit. Sie müssen also bei Ihrem Hinweisgebersystem den Datenschutz im Auge behalten. Gleichzeitig gilt es, potenzielle Interessenkonflikte zu vermeiden. Daher ist es empfehlenswert, eine externe Person zu beauftragen, die zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet ist und sich mit Datenschutzfragen auskennt. Darüber hinaus kann ein externer Datenschutzbeauftragter bei entsprechender zusätzlicher Fachkunde, eine erste Einschätzung der ihm mitgeteilten Informationen vornehmen sowie eine Empfehlung hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise geben.

Wie können Hinweise übermittelt werden?2022-10-26T10:36:50+02:00
  • Interne Hinweisgebersysteme müssen Meldungen in mündlicher oder in Textform ermöglichen.
  • Auf Ersuchen der hinweisgebenden Person (Hinweisgeber, Whistleblower) ist für eine mündliche Meldung innerhalb einer angemessenen Zeit eine persönliche Zusammenkunft mit den für die Entgegennahme einer Meldung zuständigen Personen der internen Meldestelle zu ermöglichen.
Für wen gilt das Vertraulichkeitsgebot?2022-10-26T10:38:12+02:00

Die Meldestellen haben die Vertraulichkeit der Identität der folgenden Personen zu wahren:

  1. der hinweisgebenden Person (Hinweisgeber, Whistleblower),
  2. der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, und
  3. der sonstigen in der Meldung genannten Personen.

Die Identität darf ausschließlich den Personen, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von Folgemaßnahmen zuständig sind, bekannt werden.

Was ist ein Meldestellen-Beauftragter?2023-04-03T10:53:29+02:00

Der Meldestellen-Beauftragte bzw. Whistleblower-Beauftragte in Betrieben bearbeitet eingehende Hinweise zu Compliance- oder Rechtsverstößen und ist damit essenziell, um das HinSchG umzusetzen. Der Meldestellen-Beauftragte hat dabei sicherzustellen, dass Hinweisgeber durch den Hinweis keine Nachteile erfahren, aber dass das Unternehmen dennoch über Missstände informiert wird, um diese zu beheben.

Wie läuft die Bearbeitung eines Hinweises in der Praxis ab?2022-11-07T11:52:19+01:00
  1. Einer Ihrer Mitarbeiter oder Führungskräfte beobachtet einen Compliance- oder Rechtsverstoß jeglicher Art.
  2. Als Hinweisgeber meldet er die Beobachtung im Meldesystem und beschreibt alle Umstände des Verstoßes.
  3. Der Meldestellen-Beauftragte bestätigt den Eingang des Hinweises und beginnt mit der Bearbeitung. Diese umfasst z.B. das Prüfen des Hinweises, interne Ermittlungen zum Vorgang und Vorschläge zu Maßnahmen.
  4. Der Meldestellen-Beauftragte informiert den Hinweisgeber über den Bearbeitungsstand bzw. das Ergebnis und erstattet dem Unternehmen nach Abschluss des Verfahrens Bericht.

Datenschutz muss nicht kompliziert sein

Bei Barth Datenschutz verbinden wir fundiertes Fachwissen mit einem praxisnahen Ansatz – klar, verständlich und immer auf den Punkt. Als zertifizierte Experten helfen wir Ihnen, Datenschutz einfach umzusetzen: individuell, effizient und ganz im Interesse Ihres Unternehmens. Ob kleine Betriebe, mittelständische Unternehmen oder Konzerne – wir sind Ihr Partner für zukunftssicheren Datenschutz und DSGVO-Compliance, ohne Fachchinesisch und unnötigen Aufwand.