Können alle Nutzer Ihre Website problemlos bedienen? Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen stoßen im Internet oft auf unüberwindbare Hürden. Dabei ist digitale Barrierefreiheit kein „Nice-to-have“, sondern bald eine gesetzliche Pflicht.
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, müssen viele Unternehmen ihre Websites und digitalen Angebote anpassen. Wer sich frühzeitig mit den Anforderungen beschäftigt, profitiert nicht nur von Rechtssicherheit, sondern auch von einer besseren Nutzererfahrung, höherer Reichweite und verbesserten Google-Rankings.
Wie also gelingt eine barrierefreie Website? Welche Maßnahmen sind erforderlich? Und wie profitieren Unternehmen davon? Wir geben Ihnen einen klaren Überblick.
1. Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Anwendungen und digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind – unabhängig von möglichen Einschränkungen.
Betroffene Nutzergruppen:
- Menschen mit Sehbehinderungen – z. B. Blinde oder Menschen mit Farbenblindheit
- Menschen mit Hörbehinderungen – benötigen alternative Textformen für Audioinhalte
- Personen mit motorischen Einschränkungen – z. B. Nutzer, die keine Maus verwenden können
- Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen – z. B. Personen mit Dyslexie oder Konzentrationsproblemen
Eine barrierefreie Website ermöglicht diesen Gruppen den uneingeschränkten Zugang zu Informationen und Funktionen – und stellt damit sicher, dass kein potenzieller Kunde oder Nutzer ausgeschlossen wird.
2. Gesetzliche Anforderungen an Barrierefreiheit
2.1 EU-Richtlinien und nationale Gesetze
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) basiert auf der EU-Richtlinie European Accessibility Act (EAA) und macht digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen zur Pflicht. Betroffen sind unter anderem:
- Online-Shops
- Banken und Finanzdienstleister
- Telekommunikationsunternehmen
- Software und mobile Anwendungen
- E-Books und digitale Medien
Öffentliche Stellen müssen bereits seit der EU-Web Accessibility Directive (2016/2102) ihre Websites barrierefrei gestalten. Jetzt folgt der private Sektor.
2.2 Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind der internationale Standard für Barrierefreiheit. Sie beruhen auf vier Prinzipien:
✔ Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein (z. B. Alternativtexte für Bilder).
✔ Bedienbarkeit: Websites müssen auch ohne Maus und mit Hilfstechnologien nutzbar sein.
✔ Verständlichkeit: Klare Sprache und einfache Navigation verbessern die Nutzerfreundlichkeit.
✔ Robustheit: Inhalte müssen mit verschiedenen Browsern, Geräten und Assistenzsoftware kompatibel sein.
Für Unternehmen gilt in der Regel das Level WCAG 2.1 AA als Mindeststandard.
3. Technische und gestalterische Anforderungen für Barrierefreiheit
3.1 Barrierefreies Webdesign
Ein gutes Webdesign hilft allen Nutzern – nicht nur Menschen mit Behinderungen. Folgende Maßnahmen sind essenziell:
Kontrastreiche Farben erleichtern das Lesen für Menschen mit Sehschwächen.
Flexible Schriftgrößen sollten ohne Verlust der Funktionalität anpassbar sein.
Verzicht auf blinkende Inhalte schützt Nutzer mit Epilepsie.
Responsives Design sorgt für optimale Darstellung auf allen Geräten.
3.2 Alternative Zugangsformen
Um Inhalte für alle zugänglich zu machen, sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich:
Screenreader-Unterstützung durch korrekt ausgezeichnete HTML-Elemente
Tastatursteuerung für Nutzer, die keine Maus verwenden können
Untertitel und Transkripte für Videos und Podcasts
3.3 Barrierefreie Formulare und Interaktionen
Formulare sind oft eine Hürde für viele Nutzer. Mit diesen Maßnahmen verbessern Sie die Zugänglichkeit:
Keine Fehlermeldungen nur durch rote Markierungen – stattdessen klare Hinweise zur Fehlerbehebung.
Autovervollständigung und klare Beschriftungen erleichtern das Ausfüllen.
Einfache Navigation ohne verschachtelte Menüs verbessert die Bedienbarkeit.
4. Warum Barrierefreiheit für Unternehmen wichtig ist
4.1 Vorteile für Unternehmen
- Erweiterte Zielgruppe: Millionen Menschen mit Behinderungen können die Website problemlos nutzen.
- Bessere Benutzererfahrung: Eine gut strukturierte Website erleichtert allen Besuchern die Navigation.
- SEO-Vorteile: Barrierefreie Websites sind oft technisch optimiert – und das honoriert Google mit besseren Rankings.
- Rechtssicherheit: Wer sich nicht an das BFSG hält, riskiert Abmahnungen und Bußgelder.
4.2 Praxisbeispiel: Wie ein Online-Shop von Barrierefreiheit profitierte
Ein großer Online-Shop stellte seine Website auf WCAG 2.1 Level AA um – mit beeindruckenden Ergebnissen:
- 20 % weniger Abbrüche im Bestellprozess – bessere Conversion-Rate
- Höhere Google-Sichtbarkeit durch technische Optimierung
- Mehr positive Kundenbewertungen dank besserer Nutzererfahrung
Das zeigt: Barrierefreiheit ist kein Kostenfaktor, sondern eine echte Chance für mehr Umsatz und zufriedene Kunden.
5. Ihr nächster Schritt: Lassen Sie Ihre Website auf Barrierefreiheit prüfen!
Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) wird digitale Barrierefreiheit zur Pflicht. Warten Sie nicht, bis Abmahnungen drohen – handeln Sie jetzt!
Unser Service: Wir prüfen Ihre Website auf Barrierefreiheit und erstellen einen ausführlichen Bericht mit konkreten Maßnahmenempfehlungen.
Lassen Sie Ihre Website testen! Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Erstberatung.
Fazit: Barrierefreiheit zahlt sich aus
Barrierefreie Websites sind kein Zusatzaufwand, sondern eine sinnvolle Investition in die Zukunft. Sie bieten bessere Benutzerfreundlichkeit, höhere Reichweite, rechtliche Sicherheit und sogar SEO-Vorteile.
Nutzen Sie die Chance – und machen Sie Ihre Website fit für alle Nutzer!