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Datenpannen richtig melden – der 5-Schritte-Plan für KMU

14. Januar 2026

von Achim Barth

 

Ein falscher Klick, eine offene Mailadresse oder ein verlorenes Diensthandy – schon ist die Datenpanne passiert. Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen fehlt oft ein klarer Prozess für den Ernstfall. Doch wer zu spät oder gar nicht meldet, riskiert Bußgelder und einen Vertrauensverlust bei Kunden, Partnern und Behörden. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie im Fall der Fälle schnell und korrekt reagieren – mit einem klaren 5-Schritte-Plan.

1. Was ist überhaupt eine meldepflichtige Datenpanne?

Nicht jede Panne muss gemeldet werden. Eine Meldung an die Aufsichtsbehörde ist nach Art. 33 DSGVO erforderlich, wenn:

  • personenbezogene Daten betroffen sind
  • ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen besteht
  • und kein ausreichender Schutz (z. B. durch Verschlüsselung) vorhanden war

Beispiele:

  • E-Mail mit sensiblen Daten an die falsche Adresse
  • Verlust eines nicht gesicherten Laptops oder USB-Sticks
  • Datenbankzugriff durch Unbefugte

2. Der 5-Schritte-Plan für KMU

1. Sofortige Erfassung und Erstbewertung
Was ist passiert? Welche Daten sind betroffen? Wurde die Lücke bereits geschlossen?

2. Risikoabschätzung
Besteht ein Risiko für Betroffene? Falls ja, ist eine Meldung an die Aufsichtsbehörde zwingend – und zwar innerhalb von 72 Stunden.

3. Meldung vorbereiten und übermitteln
Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Art der Panne
  • Anzahl und Art der betroffenen Personen/Daten
  • mögliche Folgen
  • ergriffene oder geplante Maßnahmen
    Die Meldung erfolgt über das Meldeportal der zuständigen Aufsichtsbehörde.

4. Information der Betroffenen (wenn erforderlich)
Wenn ein hohes Risiko besteht, müssen die Betroffenen informiert werden – in klarer, verständlicher Sprache.

5. Dokumentation
Unabhängig von der Meldepflicht: Jede Panne muss intern vollständig dokumentiert werden (Art. 33 Abs. 5 DSGVO).

3. Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden

  • Zu spät gemeldet
  • Unvollständige oder unklare Angaben
  • Keine interne Nachbearbeitung
  • Betroffene nicht informiert
  • Keine Verbesserung der Prozesse danach

Gerade bei kleinen Unternehmen fehlt häufig eine klare Zuständigkeit – das muss im Vorfeld geregelt sein.

4. Wie Barth Datenschutz KMU im Ernstfall unterstützt

Wir unterstützen Unternehmen bei der Bewertung, Meldung und Kommunikation von Datenpannen – schnell, diskret und fachlich abgesichert. Im Idealfall begleiten wir Sie schon vorher bei der Prozessgestaltung, um Risiken zu minimieren.

Achim Barth und sein Team wissen aus der Praxis, worauf es ankommt – und wie Sie auch unter Zeitdruck professionell reagieren.

Fazit: Auf Datenpannen vorbereitet sein ist keine Kür – sondern Pflicht

Datenpannen lassen sich nie ganz vermeiden – aber gut managen. Wer vorbereitet ist, schützt nicht nur sich selbst vor Bußgeldern, sondern beweist auch Verantwortungsbewusstsein und Transparenz. Nutzen Sie den 5-Schritte-Plan als Basis – und setzen Sie im Zweifel auf erfahrene externe Unterstützung.

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Von |2026-01-14T12:13:01+01:00Januar 2026|Datenschutzpanne|