In einer Zeit, in der Cyberangriffe stetig zunehmen, wird die Position des IT-Sicherheitsbeauftragten (ITSB) in Unternehmen immer wichtiger. Laut aktuellen Statistiken wurden etwa zwei Drittel der deutschen Unternehmen in den letzten Jahren Opfer von Cyberangriffen. Diese Entwicklung zeigt, dass IT-Sicherheit für Unternehmen von höchster Priorität ist, auch wenn sie gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Die Rolle des IT-Sicherheitsbeauftragten
Der IT-Sicherheitsbeauftragte ist dafür zuständig, die Sicherheit der IT-Systeme eines Unternehmens sicherzustellen. Dies umfasst den Schutz von IT-Infrastrukturen vor Cyberbedrohungen und die Gewährleistung, dass Sicherheitsrichtlinien eingehalten werden. Ein zentraler Unterschied zum Datenschutzbeauftragten (DSB) besteht darin, dass der ITSB primär technische und operative IT-Sicherheitsmaßnahmen betreut, während der DSB personenbezogene Daten schützt und sicherstellt, dass diese gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden.
Die Aufgaben des ITSB sind außerdem eng mit denen des Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) verknüpft. Während der ITSB seinen Fokus primär auf technische Aspekte der IT-Sicherheit legit, deckt der ISB die Sicherheit sämtlicher Informationen ab, wie beispielsweise vertrauliche Dokumente oder Papierakten. Diese Aufgabenbereiche überlappen sich häufig, was in kleineren Unternehmen dazu führt, dass beide Rollen von einer Person ausgefüllt werden.
IT-Sicherheitsbeauftragter vs. Informationssicherheitsbeauftragter
Der IT-Sicherheitsbeauftragte ist primär auf die Sicherung der IT-Systeme fokussiert, wobei er Maßnahmen ergreift, um die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität der IT-Infrastruktur zu gewährleisten. Typische Aufgaben umfassen:
- Erstellung und Implementierung eines IT-Sicherheitskonzepts.
- Durchführung von Risikobewertungen und der Umsetzung technischer Schutzmaßnahmen.
- Beratung der Geschäftsführung zu IT-Sicherheitsfragen.
Der Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) hingegen überwacht die Sicherheitsprozesse des gesamten Unternehmens, auch außerhalb der IT. Zu seinen Aufgaben gehören die Erstellung eines umfassenden Sicherheitskonzepts und die Sicherstellung, dass alle Informationen – ob digital oder analog – geschützt sind. Der ISB arbeitet eng mit dem ITSB zusammen, um sicherzustellen, dass die Unternehmensführung über Risiken und Bedrohungen umfassend informiert ist.
Externer IT-Sicherheitsbeauftragter – Interessenkonflikte vermeiden
Es gibt viele Vorteile, die Position des IT-Sicherheitsbeauftragten extern zu vergeben. Einer der wichtigsten ist die Vermeidung von Interessenkonflikten. Wenn der IT-Leiter gleichzeitig als IT-Sicherheitsbeauftragter agiert, könnte ein Interessenkonflikt entstehen, da er sowohl die Sicherheit als auch die Effizienz der IT-Infrastruktur sicherstellen muss – zwei Ziele, die sich oft widersprechen. Ein externer IT-Sicherheitsbeauftragter bietet eine unabhängige, neutrale Perspektive und sorgt dafür, dass Sicherheitsbedenken objektiv behandelt werden.
Gesetzliche Vorgaben und ISO 27001
Während es für viele Unternehmen keine gesetzliche Verpflichtung gibt, einen IT-Sicherheitsbeauftragten zu bestellen, gibt es Ausnahmen. Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 schreibt vor, dass Betreiber kritischer Infrastrukturen, wie zum Beispiel im Energie- oder Gesundheitssektor, einen IT-Sicherheitsbeauftragten benennen müssen. Zudem verlangt das Telekommunikationsgesetz (TKG), dass Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze oder -dienste einen IT-Sicherheitsbeauftragten ernennen und ein Sicherheitskonzept erstellen.
Unternehmen, die sich an international anerkannte Sicherheitsstandards wie die ISO 27001 halten, profitieren von einem strukturierten Ansatz zur Informationssicherheit. Die ISO 27001 bietet einen Rahmen zur Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS), das es ermöglicht, Sicherheitsrisiken effektiv zu identifizieren und zu minimieren. Dies steigert nicht nur die Sicherheit, sondern schafft auch Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern.
Datenschutz und IT-Sicherheit – Eine starke Kombination
Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist auch die Informationssicherheit zu einem zentralen Aspekt des Datenschutzes geworden. Artikel 32 DSGVO fordert die
Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen, um personenbezogene Daten zu schützen. Dies unterstreicht die Bedeutung eines effektiven IT-Sicherheitsmanagements als Teil einer umfassenden Datenschutzstrategie.
Fazit: Externe Beauftragte für IT-Sicherheit sind ein Erfolgsfaktor.
Eine unabhängige, professionelle Beratung und die Vermeidung interner Interessenkonflikte sind Vorteile für alle Organisationen, die einen externen IT-Sicherheitsbeauftragten bestellen. Durch die Kombination von Datenschutz- und IT-Sicherheitsmaßnahmen können Unternehmen den Schutz ihrer IT-Systeme und Informationen stärken und gleichzeitig den Anforderungen der DSGVO gerecht werden. Eine externe Vergabe dieser Aufgabe gewährleistet nicht nur eine neutrale Perspektive auf die IT-Sicherheit, sondern gewährleistet auch die Anwendung etablierter Methoden und Technologien. Nutzen Sie unser Know-how, um Ihre IT-Sicherheit auf ein höheres Niveau zu bringen. Jetzt IT-Sicherheitsberatung anfordern!