Welche Informationen müssen bei der Benennung des ständigen Vertreters öffentlich gemacht werden?
Welche Informationen müssen bei der Benennung des ständigen Vertreters öffentlich gemacht werden?
Gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO muss der Name und die Kontaktinformation des ständigen Vertreters in den Datenschutzrichtlinien des Unternehmens angegeben werden, damit betroffene Personen und Behörden leicht Kontakt aufnehmen können.