Nach der EU-Whistleblowing-Richtlinie gilt die Pflicht, ein Hinweisgebersystem einzurichten für
- Unternehmen ab einer Größe von 250 Mitarbeitern
- Behörden ab 50 Mitarbeitern und
- Gemeinden ab 10.000 Einwohnern.
Spätestens ab dem 17. Dezember 2023 sind auch Unternehmen ab 50 Mitarbeitern verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzuführen. Gezählt werden dabei auch geringfügig Beschäftigte und freie Mitarbeiter.
Zum Inhalt springen






