1. Einer Ihrer Mitarbeiter oder Führungskräfte beobachtet einen Compliance- oder Rechtsverstoß jeglicher Art.
  2. Als Hinweisgeber meldet er die Beobachtung im Meldesystem und beschreibt alle Umstände des Verstoßes.
  3. Der Meldestellen-Beauftragte bestätigt den Eingang des Hinweises und beginnt mit der Bearbeitung. Diese umfasst z.B. das Prüfen des Hinweises, interne Ermittlungen zum Vorgang und Vorschläge zu Maßnahmen.
  4. Der Meldestellen-Beauftragte informiert den Hinweisgeber über den Bearbeitungsstand bzw. das Ergebnis und erstattet dem Unternehmen nach Abschluss des Verfahrens Bericht.