Die Digitalisierung bietet unzählige Chancen, stellt Unternehmen jedoch vor neue Herausforderungen, insbesondere im Bereich der Cybersicherheit. Mit der NIS-2-Richtlinie (EU 2022/2555), die bis Oktober 2024 von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss, steht ein bedeutender Wandel bevor. Doch was genau bedeutet das für Unternehmen in Deutschland, und welche Schritte sollten jetzt unternommen werden?
Was ist die NIS-2-Richtlinie?
Die NIS-2-Richtlinie zielt darauf ab, ein hohes Niveau der Cybersicherheit in der gesamten EU zu gewährleisten. Sie erweitert und modernisiert die Vorgaben der bisherigen NIS-Richtlinie, indem sie neue Sektoren und Einrichtungen einbezieht. Besonders die „Sicherheit der Lieferkette“ wird betont, was bedeutet, dass nicht nur große Unternehmen, sondern auch deren Zulieferer und Dienstleister den neuen Sicherheitsanforderungen entsprechen müssen.
Wer ist betroffen?
Die NIS-2-Richtlinie betrifft nicht nur große Unternehmen, sondern auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die oft die Auswirkungen auf ihre Geschäftsprozesse unterschätzen. Jede Organisation, die als Teil einer kritischen Lieferkette fungiert oder essenzielle Dienstleistungen erbringt, muss nun Maßnahmen zur Cybersicherheit implementieren und diese nachweisen. Das betrifft möglicherweise auch Dienstleister, die nicht direkt an der Produktion beteiligt sind, aber Einfluss auf die Sicherheit der Gesamtprozesse haben.
Warum die NIS-2-Richtlinie für alle Unternehmen relevant ist
Viele Unternehmen erinnern sich noch gut an die Einführung der DSGVO und die damit verbundenen Pflichten. Ähnlich verhält es sich mit der NIS-2-Richtlinie: Unklarheiten über die Definition der Lieferkette und die weitreichenden Anforderungen führen dazu, dass Unternehmen vorsichtshalber umfassende Sicherheitsmaßnahmen implementieren. Dies dient nicht nur dem rechtlichen Schutz, sondern auch der Positionierung als vertrauenswürdiger Partner in der Lieferkette.
Synergien zwischen Datenschutz und NIS-2-Richtlinie
Die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie und des Datenschutzes, insbesondere der DSGVO, überschneiden sich in vielen Bereichen. Beide setzen auf ein robustes Risikomanagement und den Schutz sensibler Daten, ob personenbezogen oder unternehmensbezogen. Als Datenschutzbeauftragter kann ich Ihr Unternehmen dabei unterstützen, Synergien zwischen diesen beiden Regelwerken zu schaffen, indem wir Prozesse entwickeln, die sowohl den Anforderungen der NIS-2 als auch der DSGVO gerecht werden. Dies führt zu einer effizienteren Umsetzung und reduziert die Notwendigkeit, doppelte Maßnahmen zu ergreifen.
Wie ich als Datenschutz- und IT-Sicherheitsbeauftragter unterstützen kann
Als Datenschutzbeauftragter und IT-Sicherheitsbeauftragter bringe ich die notwendige Expertise mit, um Ihr Unternehmen ganzheitlich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Ich helfe Ihnen, Risiken zu identifizieren, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren und sicherzustellen, dass sowohl datenschutzrechtliche als auch sicherheitstechnische Standards eingehalten werden. Durch regelmäßige Schulungen und Audits unterstütze ich Ihre Geschäftsleitung und Mitarbeiter dabei, die neuen Pflichten zu verstehen und umzusetzen.
Was passiert bei Missachtung der NIS-2-Richtlinie?
Die Missachtung der NIS-2-Richtlinie kann für Unternehmen teuer werden. Neben hohen Bußgeldern drohen auch erhebliche Reputationsverluste, insbesondere wenn es zu Datenschutzverletzungen oder Cyberangriffen kommt, die hätten vermieden werden können. Darüber hinaus können Schadensersatzforderungen von betroffenen Partnern oder Kunden und Betriebsunterbrechungen durch Cyberangriffe die Existenz eines Unternehmens gefährden. Die rechtzeitige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie ist daher nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Investition in die Zukunftssicherheit Ihres Unternehmens.
Jetzt handeln – Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung
Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie erfordert umfassende Maßnahmen. Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie diese Anforderungen in Ihrem Unternehmen umsetzen können, stehen wir Ihnen als erfahrener Partner zur Seite. Mit unserer Expertise im Datenschutz und in der IT-Sicherheit begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess – von der Analyse Ihrer aktuellen Sicherheitsmaßnahmen bis hin zur vollständigen Implementierung der neuen Anforderungen.
Sichern Sie sich jetzt einen Vorsprung und setzen Sie die NIS-2-Richtlinie rechtzeitig um.