TTDSG gibt vor, wo Bauunternehmen technisch nachrüsten müssen

Der Datenschutz hat sich in den vergangenen Jahren zu einem ebenso wichtigen wie risikoreichen Bereich auch für mittelständische Bauunternehmen entwickelt. Seit Dezember 2021 gibt es schon wieder etwas Neues: Seitdem gilt das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG). Wo Unternehmen ab sofort nachrüsten müssen, erklärt der Datenschutzbeauftragte Achim Barth.

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