TTDSG gibt vor, wo Bauunternehmen technisch nachrüsten müssen

Der Datenschutz hat sich in den vergangenen Jahren zu einem ebenso wichtigen wie risikoreichen Bereich auch für mittelständische Bauunternehmen entwickelt. Seit Dezember 2021 gibt es schon wieder etwas Neues: Seitdem gilt das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG). Wo Unternehmen ab sofort nachrüsten müssen, erklärt der Datenschutzbeauftragte Achim Barth.

Weitere Pressemitteilungen

  • Onpulson - Fachportal für Entscheider im Mittelstand

    10/2022

    Die wichtigsten Tipps für eine datensichere Webseite

  • Onpulson - Fachportal für Entscheider im Mittelstand

    10/2022

    Wofür brauchen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

  • Management & Krankenhaus

    09/2022

    Raus aus dem Datenschutz-Wahnsinn