Seit Dezember 2021 ist das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) in Kraft. Krankenhäuser und Kliniken müssen daher ab sofort ihre Webseiten und digitalen Auftritte aufrüsten. Achim Barth weiß, worauf es ankommt. Die Meldung zum Thema können Sie online unter ku-gesundheitsmanagement.de einlesen. Einen ausführlichen Gastbeitrag zum Thema erstellte Achim Barth in der Printausgabe 02/2022 der „KU Gesundheitsmanagement“.

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