2023 kommen auf Unternehmen neue Vorgaben zu: Das Hinweisgeberschutzgesetz verlangt, dass Firmen ein neutrales Meldesystem für Rechtsverstöße einrichten. Die Pflicht gilt für Betriebe ab 50 Mitarbeiter. Aber auch kleinere Unternehmen profitieren von einer internen Meldestelle. Was fordert das neue Gesetz genau? Und was müssen Unternehmen jetzt tun? Achim Bart über: Was Unternehmen rund um die neue Hinweisgeberrichtlinie wissen sollten

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