Erfahrungen & Bewertungen zu Barth Datenschutz GmbH

Fragen und Antworten rund um den Hinweisgeberschutz

FAQ-Meldestelle2024-02-21T06:53:55+01:00
Was passiert, wenn ein Hinweis eingeht?2023-10-16T09:11:18+02:00

Der Meldestellenbeauftrage wird unverzüglich per E-Mail darüber informiert. Der Hinweisgeber erhält eine Eingangsbestätigung. Die Frist von 7 Tagen wird dabei von der Barth Datenschutz GmbH garantiert.

Werde ich, bzw. meine Firma informiert, wenn Hinweise eingehen?2023-10-16T10:05:32+02:00

Ja. Der Meldestellenbeauftrage wird seine Ansprechpartner über eingehende Hinweise umgehend informieren.
Sie haben auch selbst jederzeit die Möglichkeit, den Status-Report im Meldekanal einzusehen. Sie sehen dort:

  • alle  eingegangene Hinweise
  • aktuell offene Hinweise
  • abgeschlossene Hinweise.
Werde ich, bzw. andere Personen meiner Firma in die Fälle einbezogen?2023-10-16T09:12:36+02:00

Das kommt darauf an. Im Regelfall werden Personen, die zur Klärung eines eingehenden Hinweises beitragen sollen, als Fallbearbeiter im Meldesystem hinzugefügt. Zuvor werden die zukünftigen Fallbearbeiter durch den Meldestellenbeauftragten auf die Vertraulichkeit verpflichtet.

Welche zusätzlichen Kosten kommen, neben der monatlichen Pauschale auf uns zu?2023-10-16T09:13:20+02:00

In der monatlichen Pauschale ist die Tätigkeit des Meldestellenbeauftragten, die Bereitstellung des elektronischen Meldekanals und die Prüfung eingehender Hinweise inkludiert.

Eine etwaige Fallbearbeitung (also die Durchführung interner Untersuchungen) ist in der monatlichen Pauschale nicht inbegriffen.

Wie läuft eine Fallbearbeitung praktisch ab?2023-10-16T09:13:57+02:00

Im Rahmen der Prüfung eingehender Hinweise prüft der Meldestellenbeauftragte nach sachlicher Anwendung (ist die Art des Hinweises durch das HinSchG abgedeckt?) und nach Plausibilität. Im Rahmen der Plausiblitätsprüfung wird eine Stellungnahme des Meldestellenbeauftragten für die internen Ansprechpartner erstellt (stets unter Wahrung der Vertraulichkeit des Hinweisgebers).

Die Stellungnahme enthält auch praktische Empfehlungen für das weitere Vorgehen zur Klärung des Hinweises. Sie haben dann die Möglichkeit anhand dieser Informationen zu entscheiden, wie und durch welche Person(en) der Fall dann konkret bearbeitet werden soll.

Welche Fälle können durch den Medestellenbeauftragten bearbeitet werden?2023-10-16T09:15:42+02:00

Wir unterstützen Sie neben Empfehlungen konkret auch bei Hinweisen zu den Themenkomplexen Datenschutz, IT-Sicherheit und Arbeitsschutz.

Wie ist das Vorgehen, wenn ein Hinweisgeber ein persönliches Gespräch mit dem Meldestellenbeauftragten wünscht?2023-10-16T09:16:52+02:00

Der Meldestellenbeauftragte kann solch ein Gespräch persönlich durchführen oder einen Stellvertreter (eine auf die Vertraulichkeit Person, aus Ihrer Organisation/Umfeld) damit beauftragen.

Wird ein telefonischer Meldekanal bereitgestellt?2023-10-16T09:17:36+02:00

Der elektronische Meldekanal, welchen wir Ihnen bereitstellen, umfasst auch die Möglichkeit einer Audio-Aufnahme durch den Hinweisgeber. Der Hinweis kann also auch durch Spracheingabe gegeben werden.

Die Bereitstellung einer Telefonnummer als Meldekanal ist nicht vorgesehen und auch nicht notwendig.

Reicht die Einrichtung eines E-Mail-Postfachs nicht aus?2023-10-16T09:18:12+02:00

Nein. Die Bereitstellung einer E-Mail-Adresse mit eigenem Postfach erfüllt die Anforderungen an die Vertraulichkeit für den Hinweisgeber leider nicht. Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, benötigen Sie den, von uns bereitgestellten, elektronischen Meldekanal.