Wir sind Ihre interne Meldestelle
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen und Organisationen, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber bzw. Whistleblower einzurichten. Unternehmen können für ihr Melde- und Hinweisgebersystem unabhängige Dritte als interne Meldestelle (Ombudsmann) beauftragen. Da die Ombudsstelle eine unabhängige, neutrale Person sein muss, ist die Beauftragung einer fachkundigen externen Person zu empfehlen. Ab welcher Unternehmensgröße eine Meldestelle in Unternehmen eingerichtet werden muss, was eine Meldestelle ist und wie Sie das HinSchG erfüllen, lesen Sie in den FAQs zum Hinweisgeberschutzgesetz.
Gerne unterstütze ich Sie mit verschiedenen Leistungspaketen als externer Meldestellen-Beauftragter und helfe Ihnen so, das Hinweisgeberschutzgesetz zu erfüllen.
Zum aktuellen Stand – Interview bei „Radio Rhein FM“
Wie sieht die Zusammenarbeit aus?
- Sie geben mir den Auftrag für den Betrieb Ihrer internen Meldestelle als Meldestellen-Beauftragter. Damit erfüllen Sie die gesetzliche Pflicht zum Einrichten einer internen Meldestelle für Hinweisgeber gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
- Ich individualisiere und integriere das elektronische Hinweisgebersystem und stelle alle benötigen Unterlagen zur Verfügung. Im Grunde erhalten Sie ein auf Ihr Unternehmen angepasstes Konzept für das Hinweisgebersystem, Betriebsvereinbarungen, Datenschutz-Informationen sowie eine umfassende Beratung zum Hinweisgeberschutzgesetz.
- Interne Ressourcen wie Datenschutz-Beauftragter, Compliance-Abteilung oder Informationssicherheits-Beauftragter erhalten Unterstützung.
- Ihre Führungskräfte und Mitarbeiter erhalten eine Online-Unterweisung zum Hinweisgebersystem und Compliance allgemein.
- Sobald ein Hinweis eingeht, führe ich eine Plausibilitätsprüfung (sachlicher Anwendungsbereich des Gesetzes, Ernsthaftigkeit und Verwertbarkeit) durch und bestätige dem Hinweisgeber innerhalb der gesetzlichen Frist den Eingang seiner Meldung.
- Sie erhalten eine Information über den Eingang der Meldung und das vorläufige Prüfergebnis.
- Unter Wahrung der Vertraulichkeit und der gesetzlichen Fristen kommuniziere ich mit dem Hinweisgeber.
- Mit regelmäßigen Berichten informiere ich Sie über meine Arbeit.
- Optional: Ich unterstütze Sie bei den internen Ermittlungen und berate Sie zum weiteren Vorgehen. Sie können mich dazu separat nach Eingang einer internen Meldung beauftragen.
- Optional: Wenn Sie gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet sind, die Anforderungen zu erfüllen, können wir das Hinweisgebersystem erweitern und einen Meldekanal (Beschwerdemechanismus) für das Lieferkettengesetz bereitstellen.
Holen Sie sich jetzt ein Angebot ein oder vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch!
Leistungspakete
Details | S | M | L |
---|---|---|---|
Unternehmen, die ausschließlich eine Software-Lösung wünschen und die Meldestelle mit eigenem Personal betreiben |
Prüfung eingehender Meldungen (sachlich, Plausibilität) |
Eigenes CI, interne Kommunikation bei der Fallbearbeitung |
|
Preis | ab 99,00 € pro Monat* |
ab 150,00 € pro Monat* |
ab 250,00 € pro Monat* |
+Einführungsprojekt und Einrichtung | 500 €** |
500 €** |
1.500 €** |
Individualisierung des elektronischen Hinweisgeberportals und Einrichtung des Meldekanals | |||
Projektplanung und Durchführung | |||
Erstellung der internen Unternehmensrichtlinie | |||
Schulung der Führungskräfte (vor Ort oder Online) | |||
Online-Schulung der Beschäftigten (über Lernplattform) | |||
Kommunikation mit internen Anspruchsgruppen (DSB, ISB, Legal, Betriebsrat) | |||
Elektronisches Hinweisgeberportal | |||
+Dienstleistung Betrieb der internen Meldestelle gemäß §12 HinSchG | |||
Betreuung eines elektronischen Hinweisgeberportals 24/7 | |||
Anonymität für Hinweisgeber | |||
Erfüllung der Aufgaben gemäß §17 HinSchG Entgegennahme von eingehenden Hinweisen und neutrale Bewertung (sachlicher Anwendungsbereich gemäß §2 HinSchG) Kommunikation mit den Hinweisgebern und ggf. Zeugen Prüfen der Stichhaltigkeit der eingegangen Meldungen |
|||
Einhaltung der gesetzlichen Fristen nach Eingang des Hinweises | |||
Dokumentation der Meldung gemäß §11 HinSchG Kommunikation mit internen Stellen Abschlussbericht regelmaßiges allgemeines Reporting (Tätigkeitsbericht) |
|||
Folgemaßnahmen der internen Meldestelle gemäß §18 HinSchG | |||
Sie bleiben stets informiert über Gesetze und Urteile | |||
+Optionale Leistungen | |||
Interne Ermittlungen / Unterstützung interner Abteilung nach eingegangenen Hinweisen | |||
Erweiterung des Meldekanals zur Erfüllung der Pflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz | |||
Bereitstellung telefonischer Meldekanal | |||
Mitwirkung bei der Erstellung einer Betriebsvereinbarung | |||
zusätzlich Übernahme der Funktion des externen Datenschutzbeauftragten | |||
Erstellen einer Datenschutzfolgenabschätzung und der notwendigen Datenschutzdokumentation für den Betrieb der Meldestelle (Verzeichnis technischer Datenschutz, Informationspflichten, Datenschutzkonzept) |
Leistungspakete
Details | S | M | L |
---|---|---|---|
Unternehmen, die ausschließlich eine Software-Lösung wünschen und die Meldestelle mit eigenem Personal betreiben |
Prüfung eingehender Meldungen (sachlich, Plausibilität) |
Eigenes CI, interne Kommunikation bei der Fallbearbeitung |
|
Preis | ab 99,00 € pro Monat* |
ab 150,00 € pro Monat* |
ab 250,00 € pro Monat* |
+Einführungsprojekt und Einrichtung | 500 €** |
500 €** |
1.500 €** |
Individualisierung des elektronischen Hinweisgeberportals und Einrichtung des Meldekanals | |||
Projektplanung und Durchführung | |||
Erstellung der internen Unternehmensrichtlinie | |||
Schulung der Führungskräfte (vor Ort oder Online) | |||
Online-Schulung der Beschäftigten (über Lernplattform) | |||
Kommunikation mit internen Anspruchsgruppen (DSB, ISB, Legal, Betriebsrat) | |||
Elektronisches Hinweisgeberportal | |||
+Dienstleistung Betrieb der internen Meldestelle gemäß §12 HinSchG | |||
Betreuung eines elektronischen Hinweisgeberportals 24/7 | |||
Anonymität für Hinweisgeber | |||
Erfüllung der Aufgaben gemäß §17 HinSchG Entgegennahme von eingehenden Hinweisen und neutrale Bewertung (sachlicher Anwendungsbereich gemäß §2 HinSchG) Kommunikation mit den Hinweisgebern und ggf. Zeugen Prüfen der Stichhaltigkeit der eingegangen Meldungen |
|||
Einhaltung der gesetzlichen Fristen nach Eingang des Hinweises | |||
Dokumentation der Meldung gemäß §11 HinSchG Kommunikation mit internen Stellen Abschlussbericht regelmaßiges allgemeines Reporting (Tätigkeitsbericht) |
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Folgemaßnahmen der internen Meldestelle gemäß §18 HinSchG | |||
Sie bleiben stets informiert über Gesetze und Urteile | |||
+Optionale Leistungen | |||
Interne Ermittlungen / Unterstützung interner Abteilung nach eingegangenen Hinweisen | |||
Erweiterung des Meldekanals zur Erfüllung der Pflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz | |||
Bereitstellung telefonischer Meldekanal | |||
Mitwirkung bei der Erstellung einer Betriebsvereinbarung | |||
zusätzlich Übernahme der Funktion des externen Datenschutzbeauftragten | |||
Erstellen einer Datenschutzfolgenabschätzung und der notwendigen Datenschutzdokumentation für den Betrieb der Meldestelle (Verzeichnis technischer Datenschutz, Informationspflichten, Datenschutzkonzept) | |||
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Mit einem gelben Haken markierte Leistungen können Sie optional hinzubuchen.