Maßnahmen, die gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind. Eingabekontrolle wird durch Protokollierungen erreicht, die auf verschiedenen Ebenen (z.B. Betriebssystem, Netzwerk, Firewall, Datenbank, Anwendung) stattfinden können. Dabei ist weiterhin zu klären, welche Daten protokolliert werden, wer Zugriff auf Protokolle hat, durch wen und bei welchem Anlass/Zeitpunkt diese kontrolliert werden, wie lange eine Aufbewahrung erforderlich ist und wann eine Löschung der Protokolle stattfindet.

Technische Maßnahmen

  • Technische Protokollierung der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten
  • Manuelle oder automatisierte Kontrolle der Protokolle

Organisatorische Maßnahmen

  • Übersicht, mit welchen Programmen welche Daten eingegeben, geändert oder gelöscht werden können
  • Nachvollziehbarkeit von Eingabe, Änderung und Löschung von Daten durch Individuelle Benutzernamen (nicht Benutzergruppen)
  • Vergabe von Rechten zur Eingabe, Änderung und Löschung von Daten auf Basis eines Berechtigungskonzepts
  • Aufbewahrung von Formularen, von denen Daten in automatisierte Verarbeitungen übernommen wurden
  • Klare Zuständigkeiten für Löschungen