Die EU-Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937 ist am 16. Dezember 2019 in Kraft getreten. Ziel ist es in der Europäischen Union einen einheitlichen Standard zum Schutz von Whistleblowern herzustellen.

Deutschland hätte diese Richtlinie schon bis zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht umsetzen müssen. Das Gesetz wird in Deutschland vermutlich noch 2022 kommen.

Betroffenen Unternehmen raten wir, sich jetzt mit diesem Thema auseinanderzusetzen, um später mögliche Sanktionen zu vermeiden.