Ein auf Papier oder elektronisch geführtes Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten enthält mehrere Verfahrensbeschreibungen, welche personenbezogenen Daten wann, wie und warum erhoben werden. Dieses Verzeichnis lässt sich auch als Verfahrensverzeichnis beschreiben und kann von den Datenschutzbehörden zur Vorlage verlangt werden, ansonsten ist mit einem Bußgeld zu rechnen.
Sowohl Kundendaten als auch interne Daten werden notiert. Das Verzeichnis muss fortlaufend gepflegt werden und muss zumindest in Form einer simplen Tabelle vorliegen. Eine einmalige Dokumentation ist nicht ausreichend. Sollten sich Prozesse ändern, muss dies ebenfalls im Verzeichnis aktualisiert werden.
Es sollten für jeden Arbeitsschritt folgende Punkte festgehalten werden: