Der Meldestellen-Beauftragte bzw. Whistleblower-Beauftragte in Betrieben bearbeitet eingehende Hinweise zu Compliance- oder Rechtsverstößen und ist damit essenziell, um das HinSchG umzusetzen. Der Meldestellen-Beauftragte hat dabei sicherzustellen, dass Hinweisgeber durch den Hinweis keine Nachteile erfahren, aber dass das Unternehmen dennoch über Missstände informiert wird, um diese zu beheben.