Der Meldestellen-Beauftragte bearbeitet in einem Unternehmen eingehende Hinweise zum Compliance- oder Rechtsverstoß im Rahmen des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes bzw. der übergreifenden EU-Whistleblower-Richtlinie. Der Meldestellen-Beauftragte hat dabei sicherzustellen, dass Hinweisgeber durch den Hinweis keine Nachteile erfahren, aber dass das Unternehmen dennoch über Missstände informiert wird, um diese zu beheben.