In der monatlichen Pauschale ist die Tätigkeit des Meldestellenbeauftragten, die Bereitstellung des elektronischen Meldekanals und die Prüfung eingehender Hinweise inkludiert.

Eine etwaige Fallbearbeitung (also die Durchführung interner Untersuchungen) ist in der monatlichen Pauschale nicht inbegriffen.