Reicht die Einrichtung eines E-Mail-Postfachs nicht aus?
Nein. Die Bereitstellung einer E-Mail-Adresse mit eigenem Postfach erfüllt die Anforderungen an die Vertraulichkeit für den Hinweisgeber leider nicht. Um
Nein. Die Bereitstellung einer E-Mail-Adresse mit eigenem Postfach erfüllt die Anforderungen an die Vertraulichkeit für den Hinweisgeber leider nicht. Um
Der elektronische Meldekanal, welchen wir Ihnen bereitstellen, umfasst auch die Möglichkeit einer Audio-Aufnahme durch den Hinweisgeber. Der Hinweis kann also
Der Meldestellenbeauftragte kann solch ein Gespräch persönlich durchführen oder einen Stellvertreter (eine auf die Vertraulichkeit Person, aus Ihrer Organisation/Umfeld) damit
Wir unterstützen Sie neben Empfehlungen konkret auch bei Hinweisen zu den Themenkomplexen Datenschutz, IT-Sicherheit und Arbeitsschutz.
Im Rahmen der Prüfung eingehender Hinweise prüft der Meldestellenbeauftragte nach sachlicher Anwendung (ist die Art des Hinweises durch das HinSchG
In der monatlichen Pauschale ist die Tätigkeit des Meldestellenbeauftragten, die Bereitstellung des elektronischen Meldekanals und die Prüfung eingehender Hinweise inkludiert.
Das kommt darauf an. Im Regelfall werden Personen, die zur Klärung eines eingehenden Hinweises beitragen sollen, als Fallbearbeiter im Meldesystem
Ja. Der Meldestellenbeauftrage wird seine Ansprechpartner über eingehende Hinweise umgehend informieren. Sie haben auch selbst jederzeit die Möglichkeit, den Status-Report
Der Meldestellenbeauftrage wird unverzüglich per E-Mail darüber informiert. Der Hinweisgeber erhält eine Eingangsbestätigung. Die Frist von 7 Tagen wird dabei