- Innerhalb von 7 Tagen muss dem Hinweisgeber der Eingang der Meldung bestätigt werden.
- Innerhalb von drei Monaten muss die Meldestelle dem Hinweisgeber melden, welche geeignete Maßnahme infolgedessen getroffen wurde.
- Die Meldestelle muss den vertraulich agieren und den Datenschutz beachten.
- Meldungen müssen dokumentiert werden.