Das Gesetz gilt für alle Organisationen ab 50 Beschäftigten. Wenn das Thema bis 17.12.23 nicht bearbeitet ist, drohen 20.000 € Bußgeld.

Ihre interne Meldestelle ist in 24h betriebsbereit.

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Den Ärger einer Bußgeld-Strafe können Sie sich sparen und die Bürokratie an uns auslagern. Fordern Sie jetzt unser unverbindliches Angebot an.

Datenschutzhinweise zur Verwendung dieses Microsoft-Forms-Formular

Dieses Formular wird von der Barth Datenschutz GmbH zur Verfügung gestellt.

Im Rahmen der Datenverarbeitung wird Microsoft365 mit einem deutschen Tenant angeboten. Die Verarbeitung für Microsoft Forms findet auf Servern in Europa statt. Für die Verarbeitung sind die benötigten Verträge mit Microsoft inklusive Zusatzverträge und aktueller DPA geschlossen worden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Unsere allgemeinen Datenschutzhinweise und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier: https://barth-datenschutz.de/datenschutzhinweise/

Verantwortlich für dieses Formular ist: Barth Datenschutz GmbH, Brunnengasse 3, 73650 Winterbach Kontakt per Email: info@barth-datenschutz.de

Drei Probleme, die Sie mit uns lösen

Ich möchte Ihnen mindestens drei eindeutige Argumente nennen, warum sich unsere Zusammenarbeit für Sie lohnt.

1.

Personal entlasten.

Der Meldestellenbeauftragte muss unabhängig und frei von Interessenkonflikten sein sowie, über die notwendige Fachkunde verfügen. Wir übernehmen diese Aufgabe und Sie entlasten so Ihre Mitarbeiter.

2.

Datenschutz einhalten.

Der Betrieb einer Meldestelle ist eine wahre Herausforderung bezüglich der DSGVO-Regularien. Wir als Datenschutzexperten haben gemeinsam mit Ihren internen Datenschutzprofis die DSGVO stets im Griff.

3.

Volle Kostenkontrolle.

Die Erfüllung der neuen Norm kostet Geld. Wenn Sie mit uns zusammenarbeiten, bleiben die Kosten transparent und kalkuklierbar. Im Regelfall kommen neben der vereinbarten monatlichen Pauschale keine zusätzlichen Aufwendungen auf Sie zu.

Aufbau und Ablauf des elektronischen Hinweisgebersystems in Ihrem Unternehmen

Wie Sie Ihr Unternehmen am besten auf das Hinweisgeberschutzgesetz vorbereiten:

Wichtig ist, dass Unternehmen zeitnah mit den Vorbereitungen auf das Hinweisgeberschutzgesetz beginnen. Hierzu müssen nicht nur die rechtlichen Grundlagen geklärt sein, sondern auch die Rahmenbedingungen und technischen Voraussetzungen für die rechtssichere Einrichtung des Hinweisgebersystems.

Die Vorgaben aus der EU-Whistleblower-Richtlinie sind zwingend: Unternehmen, die sich nicht daranhalten, müssen mit Sanktionen wie Geldbußen in empfindlicher Höhe rechnen.

Beauftragen Sie daher kurzfristig einen Meldestellen-Beauftragten und richten Sie einen Meldekanal ein, über den auch grundsätzlich anonyme Meldungen möglich sind.

So sieht unsere Zusammenarbeit aus:

  1. Sie geben uns den Auftrag für den Betrieb Ihrer internen Meldestelle als Meldestellen-Beauftragter. Damit erfüllen Sie die gesetzliche Pflicht gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).

  2. Ich individualisiere und integriere für Sie das elektronische Hinweisgebersystem und stelle alle benötigen Unterlagen zur Verfügung. So erhalten Sie eine speziell auf Ihr Unternehmen angepasste Richtlinie für Hinweisgebersystem, Betriebsvereinbarungen, Datenschutz-Informationen sowie eine umfassende Beratung zum Hinweisgeberschutzgesetz.
  3. Interne Ressourcen wie Datenschutz-Beauftragter, Compliance-Abteilung oder Informationssicherheits-Beauftragter erhalten Unterstützung.
  4. Ihre Führungskräfte und Mitarbeiter bekommen eine Online-Unterweisung zu Hinweisgebersystem und Compliance allgemein.
  5. Sobald ein Hinweis eingeht, führe ich eine Plausibilitätsprüfung (sachlicher Anwendungsbereich des Gesetzes, Ernsthaftigkeit und Verwertbarkeit) durch und bestätige dem Hinweisgeber innerhalb der gesetzlichen Frist den Eingang seiner Meldung.
  6. Sie als Unternehmen erhalten eine Information über den Eingang der Meldung und das vorläufige Prüfergebnis.
  7. Unter Wahrung der Vertraulichkeit und der gesetzlichen Fristen kommuniziere ich stetig/permanent/konsequent/jederzeit mit dem Hinweisgeber.
  8. Mit regelmäßigen Berichten informiere ich Sie über meine Arbeit.

Optional: Ich unterstützen Sie bei den internen Ermittlungen und berate Sie zum weiteren Vorgehen. Sie können mich dazu separat nach Eingang eines Hinweises beauftragen.

Optional: Wenn Sie gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet sind, dessen Anforderungen zu erfüllen, können wir das Hinweisgebersystem erweitern und einen Meldekanal (Beschwerdemechanismus) für das Lieferkettengesetz bereitstellen.

Holen Sie sich jetzt ein unverbindliches Angebot ein oder vereinbaren Sie ein persönliches, kostenfreies Beratungsgespräch!

Leistungspakete als externer Meldestellen-Beauftragter

Details S M L
Geeignet für

Unternehmen, die ausschließlich eine Software-Lösung wünschen und die Meldestelle mit eigenem Personal betreiben

Erfüllung der Mindestanforderungen

Interne Kommunikation, Schulungen, Beratung

Preis

ab 99,00 € pro Monat*

ab 150,00 € pro Monat*

ab 200,00 € pro Monat*

+Einführungsprojekt und Einrichtung

ab 500 €**

ab 500 €**

ab 1000 €**

Individualisierung des elektronischen Hinweisgeberportals und Einrichtung des Meldekanals
Projektplanung und Durchführung
Erstellung der internen Unternehmensrichtlinie
Schulung der Führungskräfte (vor Ort oder Online)
Online-Schulung der Beschäftigten (über Lernplattform)
Kommunikation mit internen Anspruchsgruppen (DSB, ISB, Legal, Betriebsrat)
Elektronisches Hinweisgeberportal
+Dienstleistung Betrieb der internen Meldestelle gemäß §12 HinSchG
Betreuung eines elektronischen Hinweisgeberportals 24/7
Anonymität für Hinweisgeber
Erfüllung der Aufgaben gemäß §17 HinSchG
Entgegennahme von eingehenden Hinweisen und neutrale Bewertung (sachlicher Anwendungsbereich gemäß $2 HinSchG)
Kommunikation mit den Hinweisgebern und ggf. Zeugen
Prüfen der Stichhaltigkeit der eingegangen Meldungen
Einhaltung der gesetzlichen Fristen nach Eingang des Hinweises
Dokumentation der Meldung gemäß $11 HinSchG
Kommunikation mit internen Stellen
Abschlussbericht
regelmaßiges allgemeines Reporting (Tätigkeitsbericht)
Folgemaßnahmen der internen Meldestelle gemäß $18 HinSchG
Sie bleiben stets informiert über Gesetze und Urteile
+Optionale Leistungen
Interne Ermittlungen / Unterstützung interner Abteilung nach eingegangenen Hinweisen
Erweiterung des Meldekanals zur Erfüllung der Pflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Bereitstellung telefonischer Meldekanal
Mitwirkung bei der Erstellung einer Betriebsvereinbarung
zusätzlich Übernahme der Funktion des externen Datenschutzbeauftragten
Erstellen einer Datenschutzfolgenabschätzung und der notwendigen Datenschutzdokumentation für den Betrieb der Meldestelle (Verzeichnis technischer Datenschutz, Informationsnflichten Motenschutzkonzent)

Leistungspakete als externer Meldestellen-Beauftragter

Details S M L

Unternehmen, die ausschließlich eine Software-Lösung wünschen und die Meldestelle mit eigenem Personal betreiben

Prüfung eingehender Meldungen (sachlich, Plausibilität)

Eigenes CI, interne Kommunikation bei der Fallbearbeitung

Preis

ab 99,00 € pro Monat*

ab 150,00 € pro Monat*

ab 250,00 € pro Monat*

+Einführungsprojekt und Einrichtung

500 €**

500 €**

1.500 €**

Individualisierung des elektronischen Hinweisgeberportals und Einrichtung des Meldekanals
Projektplanung und Durchführung
Erstellung der internen Unternehmensrichtlinie
Schulung der Führungskräfte (vor Ort oder Online)
Online-Schulung der Beschäftigten (über Lernplattform)
Kommunikation mit internen Anspruchsgruppen (DSB, ISB, Legal, Betriebsrat)
Elektronisches Hinweisgeberportal
+Dienstleistung Betrieb der internen Meldestelle gemäß §12 HinSchG
Betreuung eines elektronischen Hinweisgeberportals 24/7
Anonymität für Hinweisgeber
Erfüllung der Aufgaben gemäß §17 HinSchG
Entgegennahme von eingehenden Hinweisen und neutrale Bewertung (sachlicher Anwendungsbereich gemäß §2 HinSchG)
Kommunikation mit den Hinweisgebern und ggf. Zeugen
Prüfen der Stichhaltigkeit der eingegangen Meldungen
Einhaltung der gesetzlichen Fristen nach Eingang des Hinweises
Dokumentation der Meldung gemäß §11 HinSchG
Kommunikation mit internen Stellen
Abschlussbericht
regelmaßiges allgemeines Reporting (Tätigkeitsbericht)
Folgemaßnahmen der internen Meldestelle gemäß §18 HinSchG
Sie bleiben stets informiert über Gesetze und Urteile
+Optionale Leistungen
Interne Ermittlungen / Unterstützung interner Abteilung nach eingegangenen Hinweisen
Erweiterung des Meldekanals zur Erfüllung der Pflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Bereitstellung telefonischer Meldekanal
Mitwirkung bei der Erstellung einer Betriebsvereinbarung
zusätzlich Übernahme der Funktion des externen Datenschutzbeauftragten
Erstellen einer Datenschutzfolgenabschätzung und der notwendigen Datenschutzdokumentation für den Betrieb der Meldestelle (Verzeichnis technischer Datenschutz, Informationspflichten, Datenschutzkonzept)
Angebot einholen Angebot einholen Angebot einholen
* Mit dem Kauf des jeweiligen Pakets fällt die einmalige Einführungspauschale an. Für den Betrieb und Sicherstellung der internen Meldestelle und der Dienstleistung des Meldestellenbeauftragten zahlen Sie darüber hinaus eine monatliche Pauschale. Preise exkl. MwSt. Die Laufzeit beträgt 24 Monate. Sie können mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende kündigen. Wenn Sie nicht kündigen, verlängert sich die Laufzeit erneut um 24 Monate.
** Einführungsprojekt und Einrichtung fallen einmalig zu Beginn an.

Mit einem gelben Haken markierte Leistungen können Sie optional hinzubuchen.