Viele Unternehmen gehen fälschlicherweise davon aus, dass die Datenschutz-Grundverordnung, die DSGVO, keine Rolle spielt, sofern es im Unternehmen nicht obligatorisch ist einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Die DSGVO gilt jedoch immer. Es liegt in der Verantwortung der Führungskräfte, die Regeln der DSGVO einzuhalten und das dazugehörige Wissen im Unternehmen zu etablieren. Und hier kommt Datenschutz 39 ins Spiel: Sie entlastet Firmeninhaber und Führungskräfte bei Ihrem Vorhaben, die gesetzlichen Datenschutzanforderungen zu erfüllen. Kommt es dennoch einmal zu Fragen, steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte Achim Barth beratend zur Seite. Auch internen Datenschutzbeauftragten greift die Datenschutz-Zentrale unter die Arme. Oft bleibt kaum Zeit das sich ständig ändernde Fachwissen neben dem Tagesgeschäft zu erlernen. In diesem Fall kann sich beim externen Fachberater schlau gemacht und mit Hilfe des Portals die Datenschutzdokumentation effizient vorangebracht werden.