Das Gesetz gilt für alle Organisationen ab 50 Beschäftigten. Wenn das Thema bis 17.12.23 nicht bearbeitet ist, drohen 20.000 € Bußgeld.
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Drei Probleme, die Sie mit uns lösen
Ich möchte Ihnen mindestens drei eindeutige Argumente nennen, warum sich unsere Zusammenarbeit für Sie lohnt.
Aufbau und Ablauf des elektronischen Hinweisgebersystems in Ihrem Unternehmen
Wie Sie Ihr Unternehmen am besten auf das Hinweisgeberschutzgesetz vorbereiten:
Wichtig ist, dass Unternehmen zeitnah mit den Vorbereitungen auf das Hinweisgeberschutzgesetz beginnen. Hierzu müssen nicht nur die rechtlichen Grundlagen geklärt sein, sondern auch die Rahmenbedingungen und technischen Voraussetzungen für die rechtssichere Einrichtung des Hinweisgebersystems.
Die Vorgaben aus der EU-Whistleblower-Richtlinie sind zwingend: Unternehmen, die sich nicht daranhalten, müssen mit Sanktionen wie Geldbußen in empfindlicher Höhe rechnen.
Beauftragen Sie daher kurzfristig einen Meldestellen-Beauftragten und richten Sie einen Meldekanal ein, über den auch grundsätzlich anonyme Meldungen möglich sind.
So sieht unsere Zusammenarbeit aus:
-
Sie geben uns den Auftrag für den Betrieb Ihrer internen Meldestelle als Meldestellen-Beauftragter. Damit erfüllen Sie die gesetzliche Pflicht gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
- Ich individualisiere und integriere für Sie das elektronische Hinweisgebersystem und stelle alle benötigen Unterlagen zur Verfügung. So erhalten Sie eine speziell auf Ihr Unternehmen angepasste Richtlinie für Hinweisgebersystem, Betriebsvereinbarungen, Datenschutz-Informationen sowie eine umfassende Beratung zum Hinweisgeberschutzgesetz.
- Interne Ressourcen wie Datenschutz-Beauftragter, Compliance-Abteilung oder Informationssicherheits-Beauftragter erhalten Unterstützung.
- Ihre Führungskräfte und Mitarbeiter bekommen eine Online-Unterweisung zu Hinweisgebersystem und Compliance allgemein.
- Sobald ein Hinweis eingeht, führe ich eine Plausibilitätsprüfung (sachlicher Anwendungsbereich des Gesetzes, Ernsthaftigkeit und Verwertbarkeit) durch und bestätige dem Hinweisgeber innerhalb der gesetzlichen Frist den Eingang seiner Meldung.
- Sie als Unternehmen erhalten eine Information über den Eingang der Meldung und das vorläufige Prüfergebnis.
- Unter Wahrung der Vertraulichkeit und der gesetzlichen Fristen kommuniziere ich stetig/permanent/konsequent/jederzeit mit dem Hinweisgeber.
- Mit regelmäßigen Berichten informiere ich Sie über meine Arbeit.
Optional: Ich unterstützen Sie bei den internen Ermittlungen und berate Sie zum weiteren Vorgehen. Sie können mich dazu separat nach Eingang eines Hinweises beauftragen.
Optional: Wenn Sie gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet sind, dessen Anforderungen zu erfüllen, können wir das Hinweisgebersystem erweitern und einen Meldekanal (Beschwerdemechanismus) für das Lieferkettengesetz bereitstellen.
Holen Sie sich jetzt ein unverbindliches Angebot ein oder vereinbaren Sie ein persönliches, kostenfreies Beratungsgespräch!
Leistungspakete als externer Meldestellen-Beauftragter
Details | S | M | L |
---|---|---|---|
Unternehmen, die ausschließlich eine Software-Lösung wünschen und die Meldestelle mit eigenem Personal betreiben |
Prüfung eingehender Meldungen (sachlich, Plausibilität) |
Eigenes CI, interne Kommunikation bei der Fallbearbeitung |
|
Preis | ab 99,00 € pro Monat* |
ab 150,00 € pro Monat* |
ab 250,00 € pro Monat* |
+Einführungsprojekt und Einrichtung | 500 €** |
500 €** |
1.500 €** |
Individualisierung des elektronischen Hinweisgeberportals und Einrichtung des Meldekanals | |||
Projektplanung und Durchführung | |||
Erstellung der internen Unternehmensrichtlinie | |||
Schulung der Führungskräfte (vor Ort oder Online) | |||
Online-Schulung der Beschäftigten (über Lernplattform) | |||
Kommunikation mit internen Anspruchsgruppen (DSB, ISB, Legal, Betriebsrat) | |||
Elektronisches Hinweisgeberportal | |||
+Dienstleistung Betrieb der internen Meldestelle gemäß §12 HinSchG | |||
Betreuung eines elektronischen Hinweisgeberportals 24/7 | |||
Anonymität für Hinweisgeber | |||
Erfüllung der Aufgaben gemäß §17 HinSchG Entgegennahme von eingehenden Hinweisen und neutrale Bewertung (sachlicher Anwendungsbereich gemäß §2 HinSchG) Kommunikation mit den Hinweisgebern und ggf. Zeugen Prüfen der Stichhaltigkeit der eingegangen Meldungen |
|||
Einhaltung der gesetzlichen Fristen nach Eingang des Hinweises | |||
Dokumentation der Meldung gemäß §11 HinSchG Kommunikation mit internen Stellen Abschlussbericht regelmaßiges allgemeines Reporting (Tätigkeitsbericht) |
|||
Folgemaßnahmen der internen Meldestelle gemäß §18 HinSchG | |||
Sie bleiben stets informiert über Gesetze und Urteile | |||
+Optionale Leistungen | |||
Interne Ermittlungen / Unterstützung interner Abteilung nach eingegangenen Hinweisen | |||
Erweiterung des Meldekanals zur Erfüllung der Pflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz | |||
Bereitstellung telefonischer Meldekanal | |||
Mitwirkung bei der Erstellung einer Betriebsvereinbarung | |||
zusätzlich Übernahme der Funktion des externen Datenschutzbeauftragten | |||
Erstellen einer Datenschutzfolgenabschätzung und der notwendigen Datenschutzdokumentation für den Betrieb der Meldestelle (Verzeichnis technischer Datenschutz, Informationspflichten, Datenschutzkonzept) |
Leistungspakete als externer Meldestellen-Beauftragter
Details | S | M | L |
---|---|---|---|
Unternehmen, die ausschließlich eine Software-Lösung wünschen und die Meldestelle mit eigenem Personal betreiben |
Prüfung eingehender Meldungen (sachlich, Plausibilität) |
Eigenes CI, interne Kommunikation bei der Fallbearbeitung |
|
Preis | ab 99,00 € pro Monat* |
ab 150,00 € pro Monat* |
ab 250,00 € pro Monat* |
+Einführungsprojekt und Einrichtung | 500 €** |
500 €** |
1.500 €** |
Individualisierung des elektronischen Hinweisgeberportals und Einrichtung des Meldekanals | |||
Projektplanung und Durchführung | |||
Erstellung der internen Unternehmensrichtlinie | |||
Schulung der Führungskräfte (vor Ort oder Online) | |||
Online-Schulung der Beschäftigten (über Lernplattform) | |||
Kommunikation mit internen Anspruchsgruppen (DSB, ISB, Legal, Betriebsrat) | |||
Elektronisches Hinweisgeberportal | |||
+Dienstleistung Betrieb der internen Meldestelle gemäß §12 HinSchG | |||
Betreuung eines elektronischen Hinweisgeberportals 24/7 | |||
Anonymität für Hinweisgeber | |||
Erfüllung der Aufgaben gemäß §17 HinSchG Entgegennahme von eingehenden Hinweisen und neutrale Bewertung (sachlicher Anwendungsbereich gemäß §2 HinSchG) Kommunikation mit den Hinweisgebern und ggf. Zeugen Prüfen der Stichhaltigkeit der eingegangen Meldungen |
|||
Einhaltung der gesetzlichen Fristen nach Eingang des Hinweises | |||
Dokumentation der Meldung gemäß §11 HinSchG Kommunikation mit internen Stellen Abschlussbericht regelmaßiges allgemeines Reporting (Tätigkeitsbericht) |
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Folgemaßnahmen der internen Meldestelle gemäß §18 HinSchG | |||
Sie bleiben stets informiert über Gesetze und Urteile | |||
+Optionale Leistungen | |||
Interne Ermittlungen / Unterstützung interner Abteilung nach eingegangenen Hinweisen | |||
Erweiterung des Meldekanals zur Erfüllung der Pflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz | |||
Bereitstellung telefonischer Meldekanal | |||
Mitwirkung bei der Erstellung einer Betriebsvereinbarung | |||
zusätzlich Übernahme der Funktion des externen Datenschutzbeauftragten | |||
Erstellen einer Datenschutzfolgenabschätzung und der notwendigen Datenschutzdokumentation für den Betrieb der Meldestelle (Verzeichnis technischer Datenschutz, Informationspflichten, Datenschutzkonzept) | |||
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Mit einem gelben Haken markierte Leistungen können Sie optional hinzubuchen.