2023 stehen Unternehmen vor neuen Aufgaben: Das geplante Hinweisgeberschutzgesetz sieht vor, dass Firmen eine neutrale Meldestelle einrichten. Mitarbeiter haben so die Chance, auf Rechtsverstöße zu verweisen, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Die neue Pflicht gilt für Betriebe ab 50 Mitarbeitern. Auch kleinere Systeme profitieren von einem internen Anlaufpunkt. Wer die Vorgaben ignoriert, dem drohen Bußgelder.

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