Seit Ende 2021 gilt das neue TTDSG. Mit dieser Regelung sorgt der Bund nach Jahren der Unsicherheit für Rechtsklarheit. Für viele Mittelständler bedeutet das: Website umrüsten, Consent-Manager anpassen. Welche Anforderungen Betreiber genau erfüllen müssen und wo Behörden ab sofort gezielt hinschauen, beschreibt der Stuttgarter Datenschutzbeauftragte Achim Barth im „Wirtschaftsforum“ 01/2022.

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