Da kommt einiges auf Unternehmen zu. Das frischgebackene Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verlangt, dass Firmen zukünftig eine neutrale Meldestelle für Rechtsverstöße einrichten. Die Pflicht gilt für Betriebe ab 50 Mitarbeitern. Warum auch kleinere Einheiten von einem attraktiven Meldesystem profitieren und was es dabei zu beachten gibt, weiß Datenschutzexperte und Meldestellenbeauftragter Achim Barth.

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