Fallbeispiel zum Art. 14 DSGVO: Wie Sie auch bei Versäumnissen größere Schäden durch eine klare Beratung abwenden
In Artikel 14 DSGVO lesen Sie, was zu tun ist, wenn Sie personenbezogene Daten nicht direkt bei der betroffenen Person erheben. Sobald diese Situation nämlich eintritt, müssen Sie den Betroffenen darüber informieren. Ein Versäumnis hat schwere Konsequenzen, wie dieses Fallbeispiel aus meinem Alltag als Datenschutzexperte zeigt.