Die Installation von Videoüberwachungsanlagen ist ein effektives Mittel, um Eigentum, Kunden und Mitarbeiter zu schützen. Doch Vorsicht: Videoüberwachung ist ein heißes Thema für die Datenschutzaufsichtsbehörden. Viele Unternehmen riskieren Bußgelder und teure Rückbaumaßnahmen, wenn sie dabei die Datenschutzvorgaben nicht einhalten.
Das Problem: Videoüberwachung bedeutet die Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten – Bewegungen, Verhalten und Aktivitäten von Menschen werden aufgezeichnet. Der Datenschutz verlangt, dass diese Datenverarbeitung rechtmäßig, verhältnismäßig und transparent erfolgt. Schon kleine Fehler können große finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Typische Fehler, die Unternehmen vermeiden sollten:
1. Keine Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten
Viele Verantwortliche installieren Überwachungskameras, ohne den Datenschutzbeauftragten rechtzeitig einzubeziehen. Das führt zu Problemen, die teuer werden können, wenn Bußgelder oder eine Stilllegung der Anlage drohen.
2. Fehlende oder unzureichende Dokumentation
Jede Videoüberwachungsmaßnahme muss in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) aufgenommen und möglicherweise eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchgeführt werden. Fehlende Dokumentationen führen zu Strafen und einer unrechtmäßigen Überwachung.
3. Fehlende Datenschutzhinweise und Schilder
Oft fehlt es an klaren und vollständigen Hinweisschildern, die die Betroffenen über die Überwachung informieren. Dies ist eine der häufigsten Ursachen für Bußgelder.
4. Unverhältnismäßige Eingriffe
Eine anlasslose, dauerhafte Videoüberwachung, die mehr erfasst als nötig, greift unverhältnismäßig in die Grundrechte der Betroffenen ein. Solche Maßnahmen werden von den Aufsichtsbehörden streng kontrolliert und sanktioniert.
Beispiele aus der Praxis – Bußgelder für unzulässige Videoüberwachung
Die Datenschutzbehörden gehen verstärkt gegen Unternehmen vor, die die Anforderungen an die Videoüberwachung nicht einhalten. Hier sind drei konkrete Beispiele aus Tätigkeitsberichten der letzten Jahre:
- 10.000 Euro Bußgeld für unzureichende Hinweise: Ein Unternehmen hatte keine ausreichenden Informationen über die Videoüberwachung bereitgestellt. Es fehlten klare Hinweisschilder und Angaben zu Verantwortlichen und Speicherdauer der Aufnahmen.
- 20.000 Euro Bußgeld für Überwachung im Fitnessstudio: Ein Fitnessstudio überwachte den gesamten Trainingsbereich, einschließlich der Umkleideräume. Die Aufsichtsbehörde stufte dies als schweren Eingriff in die Privatsphäre der Mitglieder ein.
- 15.000 Euro Bußgeld für Überwachung des öffentlichen Raums: Ein Supermarkt überwachte nicht nur den Eingangsbereich, sondern erfasste auch den öffentlichen Gehweg. Hier hätte die Überwachung klar auf den privaten Bereich beschränkt werden müssen.
So können Sie teure Fehler vermeiden – mit Barth Datenschutz
Wenn Sie eine Videoüberwachung planen oder bereits einsetzen, können wir Ihnen helfen, alle datenschutzrechtlichen Vorgaben sicher umzusetzen. Als Ihr externer Datenschutzbeauftragter sorgen wir dafür, dass Ihre Anlage von Anfang an rechtssicher und DSGVO-konform ist.
1. Frühzeitige Beratung und Planung
Wir begleiten Sie von der ersten Planungsphase an. Gemeinsam stellen wir sicher, dass Ihre Videoüberwachung von Anfang an alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Unser Ziel ist es, Ihre Maßnahmen optimal und rechtssicher zu gestalten.
2. Vollständige Datenschutz-Dokumentation
Wir erstellen alle erforderlichen Unterlagen, einschließlich der Risikoabschätzung und – falls nötig – einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA). Sie sind so bestens vorbereitet, falls die Aufsichtsbehörde nachfragt. Alle Dokumentationen führen wir in unserem Datenschutz-Management-System durch.
3. Berechtigtes Interesse rechtssicher formulieren
Wir helfen Ihnen dabei, das berechtigte Interesse an der Videoüberwachung rechtssicher zu begründen und sorgen dafür, dass Ihre Maßnahmen verhältnismäßig und gut dokumentiert sind.
4. Integration in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
Die Videoüberwachung wird transparent und nachvollziehbar dokumentiert, sodass Sie jederzeit Ihrer Rechenschaftspflicht nachkommen können.
5. Datenschutzkonforme Hinweisschilder
Über einen Kooperationspartner bieten wir Ihnen professionelle Hinweisschilder, die alle relevanten Datenschutzinformationen enthalten. So werden die Betroffenen umfassend informiert.
Mit Barth Datenschutz an Ihrer Seite vermeiden Sie teure Fehler und sorgen dafür, dass Ihre Videoüberwachung rechtssicher und effizient umgesetzt wird. So bleiben Sie vor unangenehmen Überraschungen durch die Aufsichtsbehörde geschützt!
Planen Sie die Installation einer Videoüberwachung oder haben Sie bereits eine im Betrieb? Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass alles DSGVO-konform abläuft. Vereinbaren Sie jetzt ein kostenfreies Beratungsgespräch und erfahren Sie, wie Sie Ihre Überwachung rechtssicher gestalten können.