Für wohl jede Branche bringt die DSGVO ganz spezielle Herausforderungen mit sich. So auch für Immobilienmakler. Der größte Stolperstein ist hier wohl, dass je nach Situation nur ganz bestimmte Daten vom Interessenten abgefragt werden dürfen. Bei der Objektbesichtigung beispielsweise gelten andere Regeln als direkt vorm Vertragsabschluss mit dem Vermieter. Alles „in einem Abwasch“ erledigen, weil noch zahlreiche andere Interessenten auf Besichtigungstermine warten? Lieber nicht – auch wenn das einiges an Zeit sparen würde.
Hinzu kommt: Wer das Immobilienbusiness als Ein-Mann-Makler bestreitet, dürfte kaum freie Stunden für eine umfassendes Datenmanagement und entsprechende Umsetzung der Maßnahmen finden.
Das müssen Immobilienmakler beachten
- Führen Sie ein Verzeichnis Ihrer Verarbeitungstätigkeiten, Verfahren und Auftragsverarbeitung (z.B. auf Maklerportalen/Immobilienplattformen)
- Dokumentieren Sie Ihre Datenschutzmaßnahmen
- Holen Sie nur Daten ein, die für die Vermittlung tatsächlich relevant sind
- Stellen Sie Ihren Kunden Datenschutzinformationen leicht einsehbar zur Verfügung
Holen Sie sich die Einwilligung zur Datenverarbeitung stets schriftlich ein
- Sobald 20 Mitarbeiter ständig Daten verarbeiten, benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten, doch auch darunter gelten die Datenschutzbestimmungen
- Schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig im Umgang mit Kundendaten
Legen Sie in einem Notfallplan fest, wie Ihr Praxispersonal im Falle einer Datenschutzpanne reagieren soll
- Beachten Sie die Löschfristen der Daten von Mietinteressenten
Barth Datenschutz unterstützt Maklerbüros und Einzelpersonen
Die gute Nachricht: Sie müssen diese wichtigen Aufgaben nicht allein stemmen. Ich unterstütze Sie gerne – oder schule Ihre Mitarbeiter regelmäßig und praxisbezogen zu Datenschutzfragen des Makler-Alltags!

Datenschutz-Startpaket: Ihre Einstiegslösung
Datenschutz-Schulung für Ihre Mitarbeiter
Der Großteil aller Datenschutzpannen geschieht nicht aus bösem Willen, sondern aus mangelndem Wissen der Mitarbeiter. Denn häufig liegt das Know-how allein beim Datenschutzbeauftragten. Wenn dem übrigen Team dann Fehler unterlaufen, gilt leider: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Also schützen Sie sich lieber vor Unwissenheit, um saftige Bußgelder zu vermeiden!
Mit meinen Datenschutz-Schulungen unterweise ich Immobilienmakler und Beschäftigte in Maklerbüros gezielt im Datenschutz der Immobilienwirtschaft – damit Sie sich ruhigen Gewissens Ihrem Tagesgeschäft widmen können.