Es ist kein Geheimnis, dass die Zeit in der Pflege ohnehin oft schon knapp ist. Wenn dann neben der Patientenversorgung und den üblichen Dokumentationen auch noch auf Datenschutz geachtet werden muss, wächst einem das schnell über den Kopf. Und dennoch: Den sicheren Umgang mit Patienten- und Angehörigendaten müssen Sie gewährleisten. Sonst drohen Bußgelder und Vertrauensverlust vonseiten Ihrer Patienten. Niemand möchte schließlich, dass intime Gesundheitsdaten (oder auch die Adresse, bei der häuslichen Pflege) in falsche Hände gelangen.

Doch leichter gesagt als getan: In der Pflege gibt es zahlreiche typische Datenfallen, die bei der täglichen Arbeit passieren können oder die täglich getan werden, aber ein Verstoß gegen Datenschutzrecht darstellen. Was den Datenschutz in der Pflege zusätzlich erschwert: Oft sind nicht die Betroffenen selbst Ansprechpartner – sondern Angehörige oder Dritte.

Was sollten Sie nun also wissen?

Das gilt beim Datenschutz in Pflegeeinrichtungen

  • Führen Sie ein Verzeichnis Ihrer Verarbeitungstätigkeiten und Auftragsverarbeitung

  • Stellen Sie den Datenschutz überall sicher – sowohl in der Pflegeeinrichtung selbst als auch bei Patientenbesuchen oder auf der Webseite
  • Dokumentieren Sie Ihre Datenschutzmaßnahmen

  • Stellen Sie Patienten bzw. Angehörigen Datenschutzinformationen leicht einsehbar zur Verfügung – sowohl in der Einrichtung als auch auf Ihrer Webseite, sofern Sie eine betreiben
  • Holen Sie sich die Einwilligung zur Datenverarbeitung stets schriftlich ein

  • Ab 20 Mitarbeitern benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten, doch auch darunter müssen Sie Datenschutz sicherstellen
  • Schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig im Umgang mit personenbezogenen Daten

  • Legen Sie in einem Notfallplan fest, wie Ihr Pflegepersonal im Falle einer Datenschutzpanne reagieren soll
  • Bei kirchlichen Trägern gilt der evangelische oder katholische Kirchendatenschutz
  • Bei öffentlichen Trägern gilt neben der DSGVO auch das Landesdatenschutzgesetz, bei privatwirtschaftlichen Einrichtungen zusätzlich das Bundesdatenschutzgesetz
  • Beachten Sie außerdem das Sozialgesetzbuch und im Einzelfall die ärztliche Schweigepflicht

Barth Datenschutz unterstützt Sie

Die gute Nachricht: Sie müssen diese wichtigen Aufgaben nicht allein stemmen. Ich unterstütze Sie gerne – als externer Datenschutzbeauftragter oder mit regelmäßigen, auf Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste zugeschnittenen Mitarbeiter-Schulungen.

Datenschutz-Basispaket: Ihre Einstiegslösung

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Ihr Datenschutzbeauftragter für größere Projekte und Unternehmen mit besonderem Schutzbedarf

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Sensiblere Daten, höherer Schutzanspruch, mehr Mitarbeiter: Je nach Situation sind Sie mit diesem umfassenderen Datenschutz-Paket besser beraten.

  • Beibehaltung gewohnter Geschäftsprozesse
  • Zuverlässige und individuelle Beratung
  • Vermeidung unkalkulierbarer Risiken
  • Klarheit im Umgang mit Aussagen von Datenschutz-Behörden

Das erwartet Sie: Im Basispaket setzen wir Ihr Datenschutz-Portal auf, über das Sie Ihren Datenschutz ganz bequem managen. Sie erhalten außerdem Zugriff auf zahlreiche Vorlagen und Muster für relevante Dokumentationen wie z.B. Verarbeitungstätigkeiten. Mit einem Online-Schulungsprogramm, einem internen Datenschutz-Blog, 20 Lizenzen des E-Learning-Kurses sowie drei Beratungsstunden pro Jahr bleiben Sie und Ihre Mitarbeiter immer auf dem aktuellen Stand. Einmal jährlich erhalten Sie zusätzlich einen Tätigkeitsbericht.

*Mit dem Kauf des Pakets „Externer Datenschutzbeauftragter Basis“ fällt ein einmaliger Datenschutz-Check von 1.500€ an. Für den fortlaufenden Datenschutz zahlen Sie darüber hinaus 200€ monatlich. Preise exkl. MwSt.

Die Laufzeit beträgt 24 Monate. Sie können mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsende kündigen. Wenn Sie nicht kündigen, verlängert sich die Laufzeit erneut um 12 Monate.

Datenschutz-Schulung für Pflegekräfte

Der Großteil aller Datenschutzpannen geschieht nicht aus bösem Willen, sondern aus mangelndem Wissen der Mitarbeiter. Wenn das Know-how allein beim Datenschutzbeauftragten liegt, sind Pannen vorprogrammiert – bei sensiblen Patientendaten wäre das jedoch fatal.

Ein Tagesseminar zu besuchen oder einen Mitarbeiter auf eine mehrtägige Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten zu schicken, hilft da leider auch nicht viel weiter. Ein Seminar reicht nur, um zu verstehen, auf was es bezüglich der Datenschutz-Dokumentationen ankommt. Und ein Fünf-Tages-Kurs macht eine Pflegefachkraft noch lange nicht zu einem kompetenten Datenschutzbeauftragten. Mitarbeiter können so lediglich gute Zuarbeiter und operative Umsetzer für einen externen Datenschutzbeauftragten werden.

Mit meiner branchenfokussieren Datenschutz-Schulung unterweise ich Ihr gesamtes Team in den Datenschutz-Grundlagen sowie den speziellen Anforderungen im Pflege-Alltag.

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