Seit die DSGVO eingeführt wurde, sind Datenschutz bzw. Datenmanagement längst nicht mehr nur Themen großer Unternehmen. Die Pflicht gilt für alle Einrichtungen, die personenbezogene Daten verarbeiten – Anwaltskanzleien inbegriffen.
Wer sich als Anwalt intensiv mit den Datenschutzvorgaben auseinandersetzt, erkennt schnell: Auch für rechtserfahrene Unternehmer und Angestellte ist die Umsetzung von DSGVO/BDSG eine komplexe, zeitaufwendige Aufgabe. Besonders, da hier das Auskunftsrecht mit der Verschwiegenheitsverpflichtung kollidiert. Dennoch wissen gerade Sie, welche Konsequenzen es nach sich ziehen würde, nun den Kopf in den Sand zu stecken. Eine Datenschutzpanne würde das Ansehen Ihrer Kanzlei erschüttern – von Bußgeldern ganz zu schweigen.
Das gilt beim Datenschutz in Kanzleien
Barth Datenschutz unterstützt Sie
Die gute Nachricht: Sie müssen diese wichtigen Aufgaben nicht allein stemmen. Ich unterstütze Sie gerne – als externer Datenschutzbeauftragter oder mit regelmäßigen, auf die Anforderungen einer Kanzlei zugeschnittenen Mitarbeiter-Schulungen.
Datenschutz-Basispaket: Ihre Einstiegslösung
Datenschutz-Schulung für Rechtsanwälte und deren Mitarbeiter
Der Großteil aller Datenschutzpannen geschieht nicht aus bösem Willen, sondern aus mangelndem Wissen der Mitarbeiter. Wenn das Know-how allein beim Datenschutzbeauftragten liegt, sind Pannen vorprogrammiert – bei sensiblen Prozess- und Mandatsinformationen wäre das fatal.
Ein Tagesseminar zu besuchen oder Ihre Mitarbeiter auf eine mehrtägige Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten zu schicken, hilft da leider auch nicht viel weiter. Ein Seminar weist sie lediglich in die Grundlagen ein, sichert jedoch nicht das langfristige Verständnis.
Mit meiner branchenfokussieren Datenschutz-Schulung unterweise ich Ihr gesamtes Team in den Datenschutz-Grundlagen sowie den speziellen Anforderungen im Kanzlei-Alltag.