Sämtliche Informationen rund um Einkommen, Vermögen, Arbeitssituation und teilweise auch Einblicke ins Privatleben: Millionen von Menschen geben regelmäßig äußerst sensible Daten an den Steuerberater weiter. Häufig geschieht die Übermittlung zudem rein elektronisch. Kommt es hier zur Datenschutzpanne, ist das äußerst fatal – sowohl für den Mandant selbst als auch für den Steuerberater. Denn der darf nun mit Vertrauensverlust und hohen Bußgeldern rechnen.

Es ist ganz eindeutig: Besonders für Steuerberater ist der Druck enorm, Daten wirklich sicher und gemäß DSGVO/BDSG zu verarbeiten. Hinzu kommen die ohnehin schon strengen Vorgaben der Branche.

Sie fühlen sich überfordert und wissen nicht, wo Sie ansetzen sollen?

Das müssen Steuerberater beachten

  • Führen Sie ein Verzeichnis Ihrer Verarbeitungstätigkeiten und Verfahren
  • Stellen Sie den Datenschutz überall sicher – sowohl in der Kanzlei selbst als auch auf der Webseite und bei der Übermittlung von Unterlagen an Ämter oder Mandanten
  • Dokumentieren Sie Ihre Datenschutzmaßnahmen
  • Stellen Sie Ihren Mandanten die Datenschutzinformationen leicht einsehbar zur Verfügung – am besten als Anhang im Mandatsvertrag; außerdem auf der Webseite
  • Holen Sie sich die Einwilligung zur Datenverarbeitung stets schriftlich ein
  • Ab 20 Mitarbeitern benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten, doch auch darunter müssen Sie Datenschutz sicherstellen
  • Werden sensible Daten in großem Umfang verarbeitet, brauchen Sie einen DSB unabhängig von der Mitarbeiterzahl
  • Schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig im Umgang mit personenbezogenen Daten
  • Legen Sie in einem Notfallplan fest, wie auf Datenschutzpannen zu reagieren ist
  • Beachten Sie: Der Datenschutz muss über das gesamte Mandat hinweg gewahrt werden – vom Aufnahmebogen bzw. Erstgespräch bis hin zur Abschlussrechnung
  • Weder der Inhaber noch der Partner der Kanzlei darf zum Datenschutzbeauftragten ernannt werden
  • Informieren Sie sich, was bezüglich des Konflikts zwischen Auskunftsrecht und Verschwiegenheitsverpflichtung zu beachten ist

Barth Datenschutz unterstützt Sie

Die gute Nachricht: Sie müssen dieses komplexe Thema nicht allein stemmen. Ich unterstütze Sie gerne – als externer Datenschutzbeauftragter mit dem nötigen Wissen rund um Datenschutzanforderungen eines Steuerberaters.

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  • Beibehaltung gewohnter Geschäftsprozesse
  • Zuverlässige und individuelle Beratung
  • Vermeidung unkalkulierbarer Risiken
  • Klarheit im Umgang mit Aussagen von Datenschutz-Behörden

Das erwartet Sie: Im Basispaket setzen wir Ihr Datenschutz-Portal auf, über das Sie Ihren Datenschutz ganz bequem managen. Sie erhalten außerdem Zugriff auf zahlreiche Vorlagen und Muster für relevante Dokumentationen wie z.B. Verarbeitungstätigkeiten. Mit einem Online-Schulungsprogramm, einem internen Datenschutz-Blog, 20 Lizenzen des E-Learning-Kurses sowie drei Beratungsstunden pro Jahr bleiben Sie und Ihre Mitarbeiter immer auf dem aktuellen Stand. Einmal jährlich erhalten Sie zusätzlich einen Tätigkeitsbericht.

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Die Laufzeit beträgt 24 Monate. Sie können mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsende kündigen. Wenn Sie nicht kündigen, verlängert sich die Laufzeit erneut um 12 Monate.

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