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DSGVO-Compliance beginnt bei der Website – 6 zentrale Prüfstellen für KMU

1. August 2025

von Achim Barth

 

Ihre Website ist oft der erste Kontaktpunkt für potenzielle Kunden, Geschäftspartner und Bewerber. Umso wichtiger ist es, dass hier nicht nur Inhalte und Design überzeugen – sondern auch der Datenschutz stimmt. Denn: Wenn die Website datenschutzrechtlich wackelt, wirft das schnell Fragen zum gesamten Datenschutzmanagement im Unternehmen auf. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist das eine Chance – und zugleich eine Pflicht. In diesem Artikel zeigen wir, welche sechs Prüfstellen auf Ihrer Website DSGVO-konform sein müssen – und wie Sie das pragmatisch umsetzen.

1. Cookie-Banner: Nur mit sauberer Einwilligung

Ein Cookie-Banner darf nicht nur „hübsch“ aussehen. Entscheidend ist, ob es funktional korrekt eingebunden ist:

  • Keine Vorauswahl von Cookies
  • Standardmäßig nur technisch notwendige Cookies aktiv
  • Nutzer muss vollständigen Zugriff auf die Website auch bei Ablehnung haben
  • Tracking-Cookies erst nach aktiver Zustimmung

Tipp: Prüfen Sie, ob Ihr Banner eine sogenannte „aktive Einwilligung“ nachweist – oder bloß Kosmetik ist.

2. Datenschutzerklärung: Klar, vollständig, gut auffindbar

Die Datenschutzerklärung gehört auf jede Website – und sie muss aktuell und vollständig sein. Für KMU sind insbesondere folgende Angaben relevant:

  • Verantwortlicher und ggf. externer Datenschutzbeauftragter
  • Rechtsgrundlagen und Zwecke der Verarbeitung
  • Speicherfristen, Empfänger, Betroffenenrechte

Wichtig: Maximal zwei Klicks vom Start entfernt – das ist der Maßstab der Aufsichtsbehörden.

3. Kontaktformulare: So wenig wie nötig

Viele Websites sammeln über Formulare mehr Daten, als sie benötigen. Das birgt unnötige Risiken. Halten Sie sich an das Prinzip der Datensparsamkeit:

  • Nur notwendige Felder
  • Kein Häkchen für Newsletter ohne klare Einwilligung
  • Datenschutzerklärung verlinken

Praktisch: Binden Sie zusätzlich ein CAPTCHA ein, um Spam zu vermeiden – aber bitte DSGVO-konform (z. B. mit lokal gehosteter Variante).

4. TLS-Verschlüsselung: Pflicht, kein Nice-to-Have

Seit 28. Juni 2025 sind viele Unternehmen verpflichtet ihre Websites und digitalen Angebote anzupassen. Mehr zur barrierefreien Website

Ihre Website sollte ausnahmslos mit HTTPS aufrufbar sein. Das betrifft auch alle Unterseiten und eingebetteten Inhalte. Ein abgelaufenes Zertifikat oder unsicher eingebundene externe Inhalte (etwa YouTube ohne Datenschutzmodus) können ein Einfallstor sein – technisch wie juristisch.

5. Social Media & Tracking: Wenn, dann sauber eingebunden

Shariff statt Like-Button: Wer soziale Netzwerke einbindet, sollte das datenschutzkonform tun. Tracking-Skripte wie Google Analytics müssen mit Einwilligung, AV-Vertrag und IP-Anonymisierung genutzt werden.

Achtung: Auch Meta Pixel und ähnliche Tools benötigen ein korrektes Opt-in – und dürfen nicht heimlich laden.

6. Newsletter-Anmeldung: Optisch einfach, rechtlich korrekt

Eine funktionierende Double-Opt-In-Strecke ist Pflicht. Außerdem:

  • Nur E-Mail-Adresse als Pflichtfeld
  • Hinweis auf Widerruf und Datenschutz
  • Kein Zwang bei anderen Anmeldungen (Kopplungsverbot)

Ein sauberer Newsletter-Prozess steigert nicht nur Ihre Reichweite – sondern auch das Vertrauen Ihrer Leser.

Fazit: Wer die Website im Griff hat, punktet auch beim Datenschutz

Der erste Eindruck zählt – und das gilt auch für den Datenschutz. Eine DSGVO-konforme Website ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Vertrauensbeweis. Gerade KMU können hier mit wenig Aufwand viel erreichen.

Mein Tipp: Lassen Sie Ihre Website jetzt zum Festpreis prüfen – und starten Sie rechtssicher in die zweite Jahreshälfte.

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Von |2025-07-29T04:19:27+02:00August 2025|Datenschutz im Unternehmen, DSGVO, Webseite|