Das Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO
Mit Einführung der Datenschutzgrundverordnung wurden die Rechte der betroffenen Personen weiter gestärkt. Als wichtigstes Auskunftsrecht gilt dabei das „Auskunftsrecht der betroffenen Person nach Artikel 15 DSGVO.
Als Verantwortlicher dürfen Sie den internen Aufwand für die korrekte Beantwortung...