Erfahrungen & Bewertungen zu Barth Datenschutz GmbH

Fünf Jahre DSGVO – vom Säbelzahntiger zum Bettvorleger?

14. Juni 2023

von Achim Barth

In den ersten fünf Monaten im Jahr 2018 hätte man meinen können, dass die Geschäftswelt kurz vor dem Untergang steht. Auslöser der Panik: die Datenschutz-Grundverordnung. Es herrschte große Angst vor Abmahnwellen, vor Bußgeldern in Millionenhöhe und der Mittelstand verfiel blindem Aktionismus. Alles wegen des 25. Mai 2018, an dem die DSGVO in Kraft trat. Und was ist passiert? – Nichts!

Die Abmahnwelle blieb aus – was von vornherein klar war, denn Datenschutz ist kein Wettbewerbsrecht. Die Angst vor Abmahnungen war vor allem das Schreckgespenst vieler Anwaltskanzleien. Bußgelder? Das erste größere Bußgeld wegen eines DSGVO-Verstoßes ließ lange auf sich warten. Die Online-Community „Knuddels“ musste 20.000 Euro Bußgeld bezahlen, weil sie Passwörter ihrer Kunden nicht verschlüsselte. Die richtig hohen Bußgelder in Millionenhöhe werden nicht in Deutschland verhängt, sondern vor allem in Frankreich, Luxemburg und neuerdings auch in Irland. Einzige Ausnahme in Deutschland war „H&M“ mit 35 Millionen Euro Bußgeld wegen unzulässiger Mitarbeiterbefragung.

Datenschutz-Grundverordnung: Viel Wind aus der falschen Richtung

Aber es ist doch etwas passiert. Der Unmut der Unternehmen bezüglich des Datenschutzes wuchs stetig. Nicht wegen der Bußgelder, sondern wegen des völlig unnötigen Aktionismus vor dem offiziellen Inkrafttreten. Unwissende oder überängstliche Geschäftsführer, oft gestresst von übereifrigen Datenschutzbeauftragten, Beratern und vor allem von einem Informationswirrwarr im Internet, verpulverten Unsummen an Geld, um Prozesse zu ändern, Betroffene zu informieren oder IT-Systeme anzupassen. Oft für Dinge, die die Datenschutz-Grundverordnung gar nicht fordert. Noch heute muss der Datenschutz herhalten, wenn bestimmte Dinge nicht mehr funktionieren. Ganz nach dem Motto: „Aus Datenschutzgründen können wir das nicht nachvollziehen/ eintragen/ dokumentieren.“ Oft werden die (schlechten) Prozesse im Betrieb gar nicht mehr hinterfragt, die man 2018 ungerechtfertigterweise für die DSGVO eingeführt hat.

Und die staatlichen Aufsichtsbehörden? Die haben erst einmal für zwei Jahre die Zeit der „Beratung“ ausgerufen, personell aufgestockt und die Verantwortlichen, also Unternehmer, Inhaber, Geschäftsführer beraten und informiert. Anschließend wurde die Phase der „Kontrolle“ ausfgerufen. Dann kam Corona. Die Mitarbeiter der Aufsichtsbehörden agierten im Homeoffice und waren erst mal mit sich selbst, der „pandemischen Datenverarbeitung“ und diversen Corona-Warn-Apps beschäftigt. Manch eine Aufsichtsbehörde fühlte sich dazu ausgerufen, vor Videokonferenzsystemen zu warnen. Und Schulen sollten doch bitte schön nicht mit Teams den Onlineunterricht gestalten, sondern mit europäischen Anbietern.

… oder doch nur ein laues Lüftchen?

Wirklich unangenehm wurde die Datenschutz-Grundverordnung für die Verantwortlichen in der Privatwirtschaft in den letzten fünf Jahren aber nicht. Es sei denn, ein Betroffener hat sich zum Beispiel wegen einer Videoüberwachung beschwert. Dann rückt die Aufsichtsbehörde mit der Kavallerie an: Wie kann ein Verantwortlicher es wagen, mit einer Videoaufzeichnung Diebstahlprävention betreiben oder Vandalismus verhindern zu wollen? Da gibt es doch viel mildere Mittel wie Wachpersonal.

Wo die Aufsichtsbehörde jedoch genauer hinschauen sollte, da passierte leider nichts.: Zum Beispiel bei den DAX-Konzernen, die fleißig auf den Webseiten tracken oder US-Dienste einsetzen. Oder bei den vielen, vielen kleinen und mittleren Unternehmen, die sich überhaupt nicht um Datenschutz kümmern und das Spiel spielen: „Ich rühre mich erst, wenn die Behörde mir offizielle Papiere schickt.“

Fazit: Die DSGVO soll Daten schützen – und nicht für politische Zwecke missbraucht werden

Die DSGVO ist eine smarte Sache. Sie will einerseits personenbezogene Daten schützen und andererseits freien Datenverkehr in der EU ermöglichen – nicht mehr und nicht weniger. Die Aufsichtsbehörden sollten deren Einhaltung und Ziel im Blick behalten – nicht mehr und nicht weniger. Es wäre fatal, wenn die Firmen, die sich verantwortungsbewusst um ihren Datenschutz kümmern, am Ende benachteiligt sind, nur weil sich Wettbewerber einen Teufel darum scheren und Informations- und Kostenvorteile genießen – ohne dass eine höhere Instanz diesem Gebaren Einhalt gebietet.

Für 2023 haben sich die Aufsichtsbehörden Besserung auf die Fahne geschrieben: Sie wollen die Arbeit der Datenschutzbeauftragten genauer prüfen. Als Betroffener finde ich das richtig und wichtig.
Schließlich wollen am Ende doch alle Beteiligten weder einen Säbelzahntiger noch einen Bettvorleger als DSGVO. Vielmehr brauchen wir ein Gesetz, das praxisorientiert dafür sorgt, dass personenbezogene Daten geschützt sind und nur zu den Zwecken verarbeitet werden, zu denen sie einem Verantwortlichen zur Verfügung stehen.

Die Datenschutz-Grundverordnung sollte nicht für politische Zwecke missbraucht werden. Und niemand sollte große Tech-Firmen auf Kosten kleinerer Unternehmen in eine bestimmte Richtung lenken, wie es aktuell die EU mit Microsoft versucht. Wenn die EU möchte, dass europäische Firmen für die Datenverarbeitung europäische Anbieter wählen, dann müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass europäische Produkte entwickelt werden, die in Qualität und Leistung den US-Pendants entsprechen. Leider ist das, wenn überhaupt, nur mittel- bis langfristig umsetzbar.

 

Über Achim Barth:

Wie zähmt man das Bürokratie-Monster DSGVO? Achim Barth ist einer der kompetentesten Ansprechpartner rund um den Schutz personenbezogener Daten. Zielgerichtet, sachkundig und immer up to date begleitet der mehrfach zertifizierte Datenschutzbeauftragte Verantwortliche und Unternehmen bei der praktikablen Umsetzung des Datenschutzes und des Hinweisgebergesetzes. In der Beratung, in Seminaren und Vorträgen überzeugt der Gründer von „Barth Datenschutz“ mit praktikablen Lösungen. Sein Fachwissen vermittelt er eingängig und unterhaltsam. www.barth-datenschutz.de

 

 

 

 

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Von |2023-11-28T13:05:28+01:00Juni 2023|DSGVO|