Achim Barth ist bekannt aus:
Presseartikel und Fachbeiträge
Unternehmerbrief Bauwirtschaft
02/2022
Neues Datenschutzgesetz sorgt endlich für mehr Klarheit
TTDSG gibt vor, wo Bauunternehmen technisch nachrüsten müssen
Der Datenschutz hat sich in den vergangenen Jahren zu einem ebenso wichtigen wie risikoreichen Bereich auch für mittelständische Bauunternehmen entwickelt. Seit Dezember 2021 gibt es schon wieder etwas Neues: Seitdem gilt das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG). Wo Unternehmen ab sofort nachrüsten müssen, erklärt der Datenschutzbeauftragte Achim Barth.
Wirtschaftsforum
02/2022
Schluss mit dem Tracking-Nebel
Seit Ende 2021 gilt das neue TTDSG. Mit dieser Regelung sorgt der Bund nach Jahren der Unsicherheit für Rechtsklarheit. Für viele Mittelständler bedeutet das: Website umrüsten, Consent-Manager anpassen. Welche Anforderungen Betreiber genau erfüllen müssen und wo Behörden ab sofort gezielt hinschauen, beschreibt der Stuttgarter Datenschutzbeauftragte Achim Barth im „Wirtschaftsforum“ 01/2022.
AIDA Radio
02/2022
Interview: Ändere-dein-Passwort-Tag!
Wir müssen uns überall anmelden und Daten angeben, die wir mit Passwörtern schützen wollen. Die sind aber oft so simpel gestrickt, dass sich jeder Hacker kaum bemühen müsste, um den richtigen „Schlüssel“ zu finden und einfach rein zu marschieren. Im AIDA-Radio spricht Achim Barth darüber, wie ein sicheres Passwort eigentlich aufgebaut ist und ob es wirklich reicht, es einmal im Jahr zu erneuern.
Business-Netz
01/2022
Datensicherheit in Unternehmen: Fünf große Schwachstellen im Alltag
Wer diese Lücken schließt, schützt Menschen und Systeme
Datenschutz steht bei Unternehmen nicht gerade als Lieblingspunkt auf der Agenda. Viele Betriebe kümmern sich nur halbherzig um das Thema. Schnell schleichen sich Lücken im Sicherheitssystem ein. Daten gehen verloren oder die Aufsichtsbehörde mahnt ab. Für Business-Netz beschreibt Datenschutzexperte Achim Barth die größten Schwachstellen im Business.
SBZ - Sanitär.Heizung.Klima
01/2022
Kein Stress mehr mit Trackingtools
Was das neue Datenschutzgesetz für Handwerksbetriebe bedeutet
Seit Ende 2021 ist das TTDSG in Kraft. Die neue Richtlinie betrifft auch SHK-Handwerksunternehmen. Bei Verstößen drohen Bußgelder und Abmahnungen. Warum Betriebe nicht um technische Anpassungen herumkommen, beleuchtet Achim Barth in der Januar-Ausgabe von SBZ.
Cash-Magazin
12/2021
Kundendaten sicher verarbeiten und nutzen
Finanzberater stehen oft vor dem Balanceakt, Kunden individuell betreuen zu wollen und trotzdem den Datenschutz einhalten zu müssen. Wie kann der Vertrieb seine Arbeit verrichten und trotzdem DSGVO-konform bleiben? Datenschutzexperte Achim Barth beleuchtet im Cash-Magazin 01/2022, wie Finanzprofis Kundendaten sicher managen und rechtlich konforme Werbemails verschicken.
Bodymedia
12/2021
Datenschutz für Fitnessstudios
So schützen Sie die Daten Ihrer Mitglieder
Auch Fitnessstudios müssen Datenschutzvorgaben beachten. Unterstützung dabei bietet Barth Datenschutz. Als Sportmanager und Datenschutzexperte weiß Achim Barth, die wichtigsten Informationen und Tipps aus beiden Welten in praxisnahen Datenschutzkonzepten oder Mitarbeiterschulungen zu vereinen. Wie Betreiber die Daten ihrer Mitglieder schützen, umreißt Achim Bart für Bodymedia.
KU Gesundheitsmanagement
12/2021
Was bedeutet das TTDSG für Kliniken und Krankenhäuser?
Seit Dezember 2021 ist das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) in Kraft. Krankenhäuser und Kliniken müssen daher ab sofort ihre Webseiten und digitalen Auftritte aufrüsten. Achim Barth weiß, worauf es ankommt. Die Meldung zum Thema können Sie online unter ku-gesundheitsmanagement.de einlesen. Einen ausführlichen Gastbeitrag zum Thema erstellte Achim Barth in der Printausgabe 02/2022 der „KU Gesundheitsmanagement“.
COMPLIANCE digital
12/2021
TTDSG: Was müssen Unternehmen für ihre Webseiten beachten?
Das Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und bei Telemedien ist am 1.12.2021 in Kraft getreten. Für Webseitenbetreiber entscheidend im Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) ist § 25 TTDSG. Achim Barth informiert über das Wichtigste für „COMPLIANCE digital“.