3G am Arbeitsplatz – wie lässt sich das datenschutzgerecht umsetzen?
3G am Arbeitsplatz ist eine der neuesten Maßnahmen, mit denen Bund und Länder die steigenden Infektionszahlen eindämmen wollen. Seit dem 24. November gilt deshalb das neu geregelte Infektionsschutzgesetz, nach dem Arbeitnehmer ihren 3G-Status nachweisen müssen. Viele Arbeitgeber stehen jetzt vor der Frage: Wie ist das mit dem Datenschutz und vor allem dem Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter zu vereinbaren? Schließlich führte erst vor wenigen Wochen eine heiße Debatte zur Entscheidung, der Impfstatus per se dürfe nicht abgefragt werden.